Unfall vor ca. 10 Jahren noch einreichen ?

Hallo-habe vor ca. 10 Jahren bei der Bundeswehr ein Knalltrauma beim Schießen erlitten. Zählt dieses als Unfall und kann ich es jetzt auch noch geltend machen bei meiner Unfallversicherung ?
Hat einer Tipps ?

Hallo,

Hallo-habe vor ca. 10 Jahren bei der Bundeswehr ein
Knalltrauma beim Schießen erlitten. Zählt dieses als Unfall
und kann ich es jetzt auch noch geltend machen bei meiner
Unfallversicherung ?

in den Versicherungsbedingungen steht meistens, daß ein Schaden/Unfall unverzüglich zu melden ist. Zehn Jahre halte ich da eher für grenzwertig.

Gruß,
Christian

Hallo-habe vor ca. 10 Jahren bei der Bundeswehr ein
Knalltrauma beim Schießen erlitten. Zählt dieses als Unfall

Kommt darauf an. Beim Unfallbegriff im Sinne der Unfallversicherung ist die „Unfreiwilligkeit“ des Unfalleeignisses entscheidend. Ob diese in Deinem Fall vorliegt hängt von den Einzelheiten des Ereignisses ab.

und kann ich es jetzt auch noch geltend machen bei meiner
Unfallversicherung ?

Nach 10 Jahren definitiv nicht mehr. Die Unfallversicherungen haben Fristen zwischen 12 und 15 Monaten nach dem Unfallereigniss, nach der die Invalidität festgestellt sein muß. Deine Versicherung wird Dich zu Recht fragen, warum Du die Unfallmeldung nicht früher abgegeben hast.