Hallo zusammen,
bin neu hier und mich interessiert folgendes Problem.
Frau X hat endlich bei einer Teilzeitfirma Arbeit gefunden und wird an einen großen Paketdienst „ausgeliehen“.
Der Paketdienst verfügt über keine Auslieferungsfahrzeuge und so muß Frau X das Auto ihres Mannes nehmen um Pakete auszuliefern.
Das Auto ist auf ihren Mann zugelassen, ebenso läuft die Versicherung auf seinen Namen.
Nun hat Frau X während der Arbeitszeit einen Unfall. Sie fährt beim Rückwärtsrangieren in einen Zaun.
Jetzt stellt sich folgende Frage :
Wer zahlt den Schaden? Muß die Autoversicherung von Frau X bzw ihres Mannes zahlen oder ist eine Betriebshaftpflicht zur Erstattung der Reparaturkosten verpflichtet,da der Unfall während der Arbeitszeit geschehen ist?
MfG, FaXe:smile:
Wer zahlt den Schaden? Muß die Autoversicherung von Frau X bzw
ihres Mannes zahlen
ja.
oder ist eine Betriebshaftpflicht zur
Erstattung der Reparaturkosten verpflichtet,da der Unfall
Nein, weil der Unfall mit einem KFZ verursacht wurde.
Abend!
Wer zahlt den Schaden? Muß die Autoversicherung von Frau X bzw
ihres Mannes zahlenja.
Wobei aber möglicherweise der Arbeitgeber alle enstehenden
zusätzlichen Kosten erstatten darf (z.B. Höherstufung in der
Versicherung, Selbstbeteiligung, etc.).
Gruß
Stefan
Hallo FaXe,
Der Paketdienst verfügt über keine Auslieferungsfahrzeuge und
so muß Frau X das Auto ihres Mannes nehmen um Pakete
auszuliefern.
in erster Linie kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag zu diesem Punkt geregelt ist (Stichwort: Arbeitgeberhaftung). Ansonsten dürfte sich um das Thema Haftung" trefflich streiten lassen. Unter dem Aspekt der Fürsorgepflicht müsste m. E. der Arbeitgeber weitestgehend Haftungsrisiken vom Arbeitnehmer fernhalten . . .
Morgen!
in erster Linie kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag zu
diesem Punkt geregelt ist (Stichwort: Arbeitgeberhaftung).
Wieso?
Steht in deinem Arbeitsvertrag was über Dienstfahrten mit dem privaten
PKW?
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Wieso?
Steht in deinem Arbeitsvertrag was über Dienstfahrten mit dem
privaten PKW?
da es gar nciht um mich geht, wäre das für den Fall irrelevant 
Allerdings würde ich eine entsprechende Regelung fordern, wenn der Arbeitgeber verlangt, dass ich (m) ein privates KFZ für den Betrieb einsetze. Es geht schließlich nicht um die (private) Fahrt zur Arbeit und zurück, sondern das KFZ wird zum gewerblichen Zweck eingesetzt. Wenn jemand ein Firmen-KFZ fährt/fahren muss, wird doch auch vieles geregelt, oder?
Hallo!
Steht in deinem Arbeitsvertrag was über Dienstfahrten mit dem
privaten PKW?da es gar nciht um mich geht, wäre das für den Fall irrelevant
Es sollte nur zeigen, dass in der Regel da nichts steht.
Allerdings würde ich eine entsprechende Regelung fordern, wenn
der Arbeitgeber verlangt, dass ich (m) ein privates KFZ für
den Betrieb einsetze.
Zuerst werden die Versicherungen herangezogen und bleiben dann noch
Kosten für den AN über muß der AG diese ersetzen.
Das ist doch so ganz gut geregelt.
Um die Frage des Orginalposter zu beantworten sollte vielmehr
geklärt werden ob der Einsatz des privaten PKW dem AG bekannt war
und ob er überhaupt der Überzeugung ist, das es nötig war.
Man kann schließlich auch Pakete zu Fuß rumtragen. Hat der AN
eigenmächtig einfach seinen PKW genommen, weil es bequemer ist,
dann wird es problematisch.
Gruß
Stefan
Hallo,
Frau X ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird an verschiedene Firmen „ausgeliehen“! Zur Zeit des Unfalls war sie an einen großen Deutschen Paketdienst ausgeliehen und von dem wurde gefordert, das sie mit ihrem, bzw dem Auto ihres Mannes Pakete ausliefern muß, da sie sonst für diese Arbeit nicht in Frage kommen und infolge dessen von der Zeitarbeitsfirma gekündigt würde.
In ihrem Arbeitsvertrag steht nichts von Fahrten mit ihrem eigenen Auto, zum Zwecke des Paketauslieferns.
Der Agentur für Arbeit ist bekannt, das das Auto für die Arbeit benötigt wird und für diese genutzt wird. Pakete per Hand ausliefern ist für Frau X nicht möglich, da sie mit dem Auto im Schnitt 80 KM am Tag zurücklegt um die Pakete zu liefern. Sie erhält dafür 18 Cent pro KM von dem Paketdienst.
Mittlerweile sieht es so aus, das die Zeitarbeitsfirma die zuständigkeit auf den Paketdienst und der Paketdienst die zuständigkeit auf die Versicherung von Frau X schiebt, aber näheres wird Frau X am Montag von ihrem Anwalt erfahren.
Weiterhin wurde von dem Paketdienst gefordert, das Frau X weiterhin mit dem kaputten Auto, dessen Heckklappe nicht mehr schliesst Pakete ausliefern soll.Zitat: „Sie können die Klappe ja mit einem Band zubinden“!
Wobei sich dann wieder die Frage stellt, wer zahlt bei einem Unfall durch ein verloren gegangenes Paket, sollte die Heckklappe sich doch öffnen wenn zB das Band reißt*ironie aus*
Aber im ernst: Kann sie aufgrund dessen gekündigt werden, weil sie mit ihrem(bzw dem Auto ihres Mannes) keine Pakete mehr ausliefern kann, weil sich niemand für die Bezahlung der Reparatur des Autos zuständig sieht? Frau X ist selber nicht in der Lage, die Reparatur aus eigener Tasche „vorzuschiessen“
MfG FaXe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Abend!
näheres wird Frau X am Montag von ihrem Anwalt erfahren.
Das scheint mir die einzige und richtige Vorgehensweise.
Wobei sich dann wieder die Frage stellt, wer zahlt bei einem
Unfall durch ein verloren gegangenes Paket, sollte die
Heckklappe sich doch öffnen wenn zB das Band reißt*ironie aus*
Nein, die Frage stellt sich nicht, es gibt genügend Urteile,
das der AN haftet wenn sein Auto nicht fahrtüchtig ist.
Gruß
Stefan