Unfall während verlängerte Probezeit

Hallo zusammen,

bin neu hier und hätte eine frage an euch,

gestern ist mir ein „unfall“ passiert,

typische rechtsvorlinks sache: ich wollte gerade aus sie kam von rechts sie hat mich am hinteren stosstange erwischt ist eine kleine schramme keine beule nur lack weg.
sie hat natürlich die polizei angerufen.

problem ist ich bin schon in einer verlängerten probezeit und habe auch einen aufbauseminar hinter mir
und frage mich jetzt was auf mich zukommen wird?

würde mich sehr über eure antworten freuen

danke im vorraus

mfg

Ich kann dir da nicht helfen, ich bin zwar auch Kraftfahrer, jedoch nicht im Straßenverkehr und Vekehrsrecht tätig.

Ich muss da passen.

MfG

Hallo,

ich bin zwar Polizeibeamter, aber kein Experte auf diesem Gebiet. Solche Fälle werden von der Bußgeldstelle und dem Straßenverkehrsamt bearbeitet.
Ich kann nur aus eigener Diensterfahrung heraus sagen, dass die Aussichten nicht besonders gut sind, aus dieser Sache glimpflich davon zu kommen.
Da hier ja schon die Probezeit verlängert wurde und eine Nachschulung auch nicht zum Erfolg im Sinne der Vorschriften geführt hat, sind die Möglichkeiten da sehr begrenzt.
Im glücklichsten Fall wird der Einzelfall beurteilt. Dann kommt der geringe Sachschaden zum Tragen.
Das ist aber immer von der zuständigen Behörde abhängig.
Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen. Ich hoffe, dass es trotzdem hilft.

Viele Grüße

Poetry-Cop

für dich war das andere fzg. weit genug weg, desshalb hat es dich auch nur am heck erwischt, wobei man hier vermuten könnte das der unfall provoziert war - denn wenn du schon so weit durch die kreuzung warst hätte das andere fzg, trotz rechts vor links bremsen müssen (es sei denn du warst richtig schnell unterwegs) was deine frage zum führerschein angeht - da kann ich dir nichts zu sagen

ich denke auch das es Provokation war. was kann ich dagegen machen? hat man eine chance es zu beweisen.

ein anwalt sollte das hinbekommen, dein fahrzeug wurde eigentlich lange genug gesehen, wäre dein fzg. vorne oder in der mitte getroffen - hätten wir nicht diskutieren brauchen, so hast du die kreuzung aber schon passiert!!! so das man sagen kann - das andere auto ist noch mal schnell gegengefahren

druck das von mir alles aus und nimm das mit zum anwalt

UUUUNNNNDDDD der anwalt soll das so durchziehen als ob du der geschädigte bist, dann kostet dich das nichts

Hallo Motix,

Du musst bei einer Vorfahrtsverletzung mit einem Bußgeld in Höhe von 100 € rechnen. Dazu gibt es drei punkte in Flensburg.
Was Deine Probezeit betrifft, habe ich Dir folgendes kopiert:

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, „Geisterfahren“ auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig.
nach oben

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo
naja is schon eine blöde sache, besonders bei Rechtsvorlinks, sind es gemeine strafen…
Es kann sein das du ein Fahreverbot bekommst und natürlich punkte in flenzburg und ich denk auch ein aufbauseminar… und geldstrafe auch

Hallo Motix,

Du musst bei einer Vorfahrtsverletzung mit einem Bußgeld in
Höhe von 100 € rechnen. Dazu gibt es drei punkte in Flensburg.
Was Deine Probezeit betrifft, habe ich Dir folgendes kopiert:

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden
!

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung
eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb
geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren
bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder
bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes
Auffahren, „Geisterfahren“ auf Autobahn oder Kraftfahrstraße,
Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im
Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem
Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung
von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder
Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher
Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern
eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer,
verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin
zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8
Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung
oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen
Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus
dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen
bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird
angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule
absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu
135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine
Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten,
die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres
Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern
können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa
400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare
nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat
den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer
verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist
frühestens nach drei Monaten möglich.

Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist
eine MPU fällig.

also ich hatte ja mal einen a verstoß und wenn ich so sehe ist das mit dem rechts vor links auch ein a verstoß. Hmm dann müsste ich eine freiwillige einladung zur verkehrspsychologischen Beratung bekommen und die 100 euro bußgeldstrafe.

mfg

nach oben

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo Motix,

zu dieser Frage kann ich Dir leider nicht genau weiterhelfen. Ich würde mich einmal bei der Fahrschule erkundigen, die können in der Sache bestimmt besser weiterhelfen.
Ich würde aber einschätzen das nichts weiter nachkommt falls die Polizei keine Ordnungswidrigkeit verhängt hat.
Viel Erfolg und viele Grüße
Roland

Hallo,

im Prinzip kennst du das weitere Prozedere schon, es ist durchaus möglich, dass nun ein erneutes Aufbauseminar fällig ist und ggf. die Probezeit noch weiter verlängert wird. Aber das sind Einzelfallentscheidungen deines Straßenverkehrsamtes und lassen sich schwerlich voraussagen.

MfG

André Glowniak

Mit Verkehrsdelikte kenne ich mich nicht aus. Sorry.

Hallo,

hast Du von der Polizei schon erfahren, ob Dir ein Vorwurf gemacht wird? Denn wenn sie Dich tatsächlich hinten an der Stoßstange erwischt hat, kann man davon ausgehen, dass Du die Kreuzung schon fast überquert hattest bzw. schon im Kreuzungsbereich warst, und dann muss sie auf Dich Rücksicht nehmen.
Dann dürfte Dich auch kein Bußgeld erwarten. Andernfalls bringt so ein Vorfahrtfehler leider ‚böse‘ Punkte mit sich, das heißt für Fahranfänger in der Probezeit bedeutet ein Vorfahrtverstoß eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und unter Umständen die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Aber erst, wenn die Bußgeldstelle einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen hat. Ein guter Anwalt kann hier sicher Abhilfe schaffen, wenn sich der Unfall tatsächlich so wie geschildert zutrug.

Schöne Grüße,

Matt