Unfall: Warnständer überfahren! Haftet hamburg?

hallo! :smile:

ich fahre heute genüsslich die straße entlang. vor mir ein auto, rechts von mir frei. die straße ist eine unterführung unter einer Autobahn und außer autos gibts da nichts. es ist hell. fahre also mit 50 sachen auf der linken spur. das auto vor mir ist nur noch paar meter entfernt, also blinker, und rechts rüber.

Dann geschieht es. beim spurwechsel taucht wie aus dem nichts genau vor meiner nase ein ca. 1,20 m großer Warnständer auf (unten stein, oben längst rot-weiß gestreift). Absolut NULL chance zu reagieren. Voll in die Bremsen, und natürlich voll überfahren.
Schock. Was zur hölle macht dieses ding ohne vorankündigung zwiscehn den spuren?! dahinter waren in einem abstand von 5 meter noch weitere. Hab gleich das erste erwischt. Krass. Ab nach vorne: Hab einen Schaden am Auto von ca. 1.000 €.
Ich habe da einem kumpel erzählt, er ist auch stocksauer, weil er da auch heute fast reingerast ist.

Fragen:
Kann ich die Stadt Hamburg dafür verklagen?! (Hab ich ne Chance?
Ich habe Angst, dass wenn ich damit zur Polizei gehe, auch nur um zu fragen, dass diese mir dann den aufgrund des Aufpralls unbrauchbar gewordenen Warnständer in rechnung stellen (Wer weiß, vielleicht kostet der auch 500 € oder weit mehr). Kann das passieren?

Besten Dank :smile:

Hallo

also genau kann ich Dir das nicht sagen. Jedoch, muss vor jeder Baustelle ein Hinweisschild angebracht sein. Nach Deiner Schilderung ist dieses ja wohl nicht gewesen.
Ich würde den Unfall auf jeden Fall bei der Polizei melden. Das Du für den Warnständer aufkommen musst, kann beim besten Willen nicht sein.
Am besten nimm Dir einen Anwalt, so bleibst Du nicht auf dem Schaden sitzen.

Lieben Gruß

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Ich würde auf jeden Fall einen Fachanwalt konsultieren und ihm den Vorgang so exakt wie möglich schildern. Warnschilder werden üblicherweise dann aufgestellt, wenn eine Baustelle oder ein anderes Hindernis den Verkehr beeinträchtigt. Sollte das Warnschild nach Auflösung des Hindernisses nicht ordnungsgemäß entfernt worden sein, haftet selbstverständlich der Baustellenbetreiber oder die zuständige Verkehrsbehörde.
Sicherheitshalber einen Rechtsanwalt konsultieren