Hallo und guten morgen,
angeommen der Eingang eines Mietshaus liegt auf der Rückseite des Hauses.
Die Beleuchtung des Aussenlichts geht über den Strom eines MietersA im Haus (aus welchem Grund auch immer), welcher seinen Strom wohl nicht bezahlt hat und deswegen momentan keinen Strom bekmmt und somit die Aussenbeleuchtung sowie die Beleuchtugn des Treppenhauses nicht funktioniert.
Nun fällt MieterB auf den Weg zum Haus hin und verletzt seinen Fuss schwer. Es war dunkel, der Weg ist ein Stein Kies/ Gemisch, also kein Ebener Weg sowie diverse Gegenständen vom Vermieter liegen und stehen im Weg herum.
Der Vermieter behauptet, man solle sich an die Versicherung des MietersA wenden, weil wegen dem das Licht nicht ging.
Stimmt das? Ist nicht der Vermieter dafür verantwortlich?
MieterA behauptet es ginge ihn nichts an und man könne ihn nicht zwingen die Rechnung zu zahlen wenn er kein Geld hat, ausserdem wäre nichts in seinem Vertrag was die Hausbeleuchtung betrifft. Er hätte erst später durch Zufall gemerkt, dass die gesamte Aussenbeleuchtung und Hausbeleuchtung sowie Klingeln über seinen Strom laufen.
Wer muss nun für den Unfall haften? Der MieterA oder der Vermieter.
LG Jasmin