Unfall zu spät gemeldet

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an :

AN X hatte einen Unfall, AG Y meldet denn Unfall ( AG wusste über den Unfall ) zu spät den zuständigen Versicherungen. Dadurch gingen Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung verloren.

Wie sieht hier die Rechtslage aus:

Der AG hat die Frist - Unfallmeldung nicht eingehalten, muss der AG für die entgangenen Ansprüche des AN gerade stehen ?

Viele Grüße

Hallo,

kann dir leider nicht weiterhelfen
viele Grüße

Hallo,

Ja, da der Schaden durch schuldhaftes Verhalten des AG verursacht wurde.

Viele Grüße

Byrdi

HI,

soweit ich informiert bin, muss der AG eine Meldung an die Berufsgenossenschaftr abgeben, die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist.
Mir ist nicht bekannt, dass der AG für eine Meldung an eine private Unfallversicherung verpflichtet ist - wer ist denn der Versicherungsnehmer?

Gruß

Michael

Hallo Michael
danke für Deine Antwort,
die private Versicherung ist eine private Gruppen - Unfallversicherung für Feuerwehrangehörige der jeweiligen Gemeinde, dies ist in einer Feuerwehrsatzung verankert. Der Versicherte ist qausi der Träger der Feuerwehr also die Gemeinde. Jede Feuerwehr hat eine solche Versicherung da der Unfall im Dienst der FFW sind Ansprüche vorhanden. Es dreht sich nur um die Frist, da die Versicherung nun sagt sie ist nicht mehr zuständig wegen zu später Unfallmeldung

Guten Morgen,

hierzu müssen zunächst die AGB´s der Versicherung genau geprüft werden. In der Regel muss der Unfall unverzüglich der BG gemeldet werden und dies macht regelmäßig der AG.

Die Meldung an die private Unfallversicherung hingegen ist von Ihnen vorzunehmen. Hier hat der AG keinerlei Verantwortung.

Ihre Informationen sind sehr dürftig und so kann ich an dieser Stelle keine näheren Hinweise geben.

Gruß Holger

Hallo,
die Frage die sich mir stellt ist, wieso gingen Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung verloren? Zeitpunkt des Unfalls ist doch eindeutig definierbar, oder? Wer behauptet denn, dass die Ansprüche verloren gegangen sind?
Das ist in meinen Augen nicht möglich, denn wenn jemand stirbt und das wird es später gemeldet hat man trotzdem die ganzen Ansprüche - denn tot ist tot. Und so würde ich das mit dem Unfall auch sehen, weil der Unfall ist passiert, war versichert und warum sollten die Ansprüche verloren gehen nur weil es später gemeldet wurde?! Nur meine Meinung, habe hierfür keine Rechtsgrundlage, würde mich aber an Stelle des AN bei einem Fachanwalt erkundigen. Man kann ja vorher auch ein Pauschalhonorar vereinbaren, dann wird es nicht so teuer
MfG

Hallo, zuersteinmal eine Frage: Was hat der AG mit der privaten Unfallversicherung zu tun? Einer privaten Unfallversicherung muss der Versicherungsnehmer unverzüglich Meldung machen nicht aber der AG.

Solltes Du die gesetzliche UV meinen und dein AG hat denen das zu spät gemeldet, dann wirst du sicherlich gegenüber deinem AG Ansprüche geltend machen können. Aber mit einer privaten UV hat der AG nichts zu tun.

Sollte ich was falsch interpretiert haben kannst du gerne nochmal genauere Erläuterungen schicken.

Viele Grüße, mikmona

Hallo,
bevor ich auf Ihre Fragen antworten kann, wäre es sinnvoll zu wissen, um welche Art von Unfall es sich handelt: Privatunfall - Arbeitsunfall ?
Gruß
D. Kühn

Ich kann leider nicht weiterhelfen.

Hallo Arkas1980

Um was für einen Unfall handelt es sich (Arbeitsunfall oder Freizeitunfall)?

LG Joachim

Hallo Arkas1980,

ohne nähere Angaben wie,

Weg zur Arbeit, Dienstfahrt, Begründung der Versicherung hinsichtlich abgelaufener Frist

läßt sich schwer zur Frage etwas sagen.

Bitte präzisieren.

Gruß
hjs

ich denke ja, wissen tue ich es nicht.MFG

Hallo,

leider kann ich Ihre Frage mit den von Ihnen genannten Informationen nicht korrekt beantworten.

Gruß

Jürgen

Hallo Arkas1980,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich einer eventuellen Arbeitgeberhaftung nicht weiterhelfen, da uns nicht alle Fakten vorliegen. Es wird schwierig, das hier im Forum zu klären.

Schauen Sie mal bei meinunfallnotruf.de nach. Da bekommen Sie kompetente Auskunft. Sollten Sie sich aufgrund etwaiger Kosten davor scheuen, wird Ihnen auch dabei geholfen, zu prüfen, inwieweit Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht.

Mit besten Grüßen
proConcept AG