Unfall zwischen Moped und Auto Wer ist schuld?

Hallo liebe w-w-w Community
und zwar hatte mein Kumpel (16 Jahre) am Samstag einen Unfall bei dem er in einen Alfa Romeo vorne links seitlich mit meinem Moped reingefahren ist. Der Alfa Romeo stand halb auf der Strasse halb auf dem Bürgersteig auf dem Foto http://www.pic-upload.de/view-12359665/Unfall1.jpg.html kann man das anhand des blauen kastens rechts im Bild erkennen. Desweiteren aus einem anderen Blickwinkel auf diesem Bild http://www.pic-upload.de/view-12359670/unfall3.jpg.html
Die durchsichtigen Striche Markieren die bewegungsrichtung der Fahrzeuge desweiteren ist im 1. Bild ein roter Kasten eingezeichnet, der ein anderes parkendes Fahrzeug darstellen soll. Nun zum Unfall hergang: Anhand diese Bildes http://www.pic-upload.de/view-12359668/unfall2.jpg.html
sieht man aus welcher Richtung mein Kumpel angefahren kam mit ca 40-45 Km/h weil er da bereits einen sehr weit an der einfahrt stehenden Wagen registrierte. Auf der höhe der weißen gestrichelten Linie auf Bild 3 Fuhr der Alfa Romeo plötzlich ohne das mein freund merkte, dass der Alfa den Blinker setzte los, um um die kleine Verkehrsinsel herum zu wenden, die man in Bild 1 deutlich sieht. Mein Kumpel reagierte, indem er eine Gefahrenbremsung durchführte und nach links auszuweichen versuchte da rechts das heck des Alfa Romeos und das Parkende Fahrzeug war.
Als der Alfa fast Quer auf der Strasse war Krachte er dann in seine vordere linke seite in den Radkasten rein.

Nun die Fragen:

1.Der Polizist meinte: Man müsse genügend Sicherheitsabstand haben, um Bremsen zu können soweit logisch (wer auffährt ist schuld regelung) allerdings bezieht sich das doch eigentlich auf Fahrzeuge die in Bewegung sind also nicht einfach unvermittelt eine Wende machen wie der Alfa oder?

  1. Was sollte mein Kumpel nun machen, wie soll er vorgehen, dazu wäre noch zu erwähnen dass er mit einer Schnittwunde im Knie und sein Sozius mit einer Bänderüberdehnung mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus kamen.

  2. Sollte mein Kumpel Rechtliche Schritte gegen den Alfa Romeo fahrer einleiten bzw hätte er eine Chance einen Prozess zu Gewinnen (Schmerzensgeld)

Das wars erstmal von mir für den Moment wenn irgendwelche fragen bezüglich details zur Situation sind stellt sie ruhig ich versuche sie wenn möglich verständlich zu erklären.

Danke für euer bemühen

Luni2011

Hallöle, zum ersten kann Ich aus diesen Bildern so gut wie nix erkennen.
Nun zu ihren Punkten. Zu 1.) Jeder Kraftfahrer hat sein Fahrverhalten so einzurichten, dass er sein Fahrzeug jederzeit gefahrlos zum Stillstand bringen kann. nix wer auffährt hat Schuld. Blödsinn.Was ist eigentlich der Unterschied, zwischen einem Fahrzeug, welches in Bewegung ist und einem Fahrzeug was eine Wende macht??? steht der??
zu 2.)und 3.) Wie er vorgehen soll, muß er schon selbst wissen. Prozess hin oder her, wer sagt eigentlich, dass es zu einem Prozess kommt? Weiterhin sollten sich die beiden Verletzten Personen Gedanken machen, ob sie einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung im Verkehrsunfall stellen. Dazu sind genau 3 Monate Zeit, nach Schadenseintritt. Kein Strafantrag bedeutet kein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld. Lässt mann die Zeit verstreichen,-nichts geht mehr-.
Da Ich anhand der Bilder nix erkennen kann, erlaube ich mir auch kein Urteil> Schuld oder nicht Schuld

  1. Arzt/Krankenhaus
    Verletzungen feststellen und Behandlung beginnen.

  2. Versicherung
    Schaden melden: Es ist ein Unfall am , um passiert, an dem ich beteiligt war - Ende!!!

  3. Rechtsanwalt für Verkehrs(unfall)recht
    Sachverhalt schildern, Meinung abfragen, beauftragen:
    Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafrecht - wer hat unter Verstoß gegen welches Recht den Unfall verursacht/mitverursacht.
    Zivilrecht: Wer hat Ansprüche gegen wen? welche müssen abgewehrt, welche verfolgt werden.

Keinesfalls - so mein Rat - diese Geschichte ohne Fachanwalt, das ist durchaus tricky und hängt sehr, sehr stark von den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ab, wer hat sich wie verhalten, wer kann was beweisen…

Gruß

Grebnell

Soweit ich das beurteilen kann, trifft den Alfa-Fahrer einen großen Anteil des Unfalls.
Sie sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, um ihre Rechte durchzudrücken.
Da eine Körperverletzung eintrat, folgt auf jeden Fall eine gerichtliche Verfolgung und dann kann nur vom Gericht die Schuldfrage geklärt werden.
Also, ab zum anwalt, notfalls ADAC oder Rechtsschutzversicherung

Hallo,
habe die Bilder noch nicht sehen können, weil mein System zurzeit streikt. Aber von der Schilderung her würde ich dem Mopedfahrer Chancen einräumen.
Entscheidend ist erst einmal die Frage, gegen wen wurde von der Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und weshalb? Hat der Kumpel die Verletzungen angegeben, sind sie aufgenommen worden?
Sollte ein Ermittlungsvefahren gegen den Alfa-Fahrer eingeleitet worden sein, was man durch eine Nachfrage bei der Polizei schnell herausfinden kann, dann läuft alles wie von selbst, d.h. er hat ein Verfahren am Hals. Dann kann man erst mal in Ruhe abwarten, was dabei raus kommt. Ich würde in dem Fall einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen, vor allem bei der Schmerzensgeldfrage kann der am besten helfen. Die Sachschäden müssen ja auch geregelt werden. Die gegenerische Versicherung muss ja dann auch für das Moped gerade stehen.

Also erst mal die entscheidende Frage klären: Ist alles ordentlich aufgenommen und gegen wen richten sich die Ermittlungen. Der Spruch des Polizeibeamten ist zwar so erst mal richtig, ist aber nicht in jedem Fall anwendbar, das ist absoluter Blödsinn. Und wenn die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen den Kumpel eingeleitet hat, hätten sie ihm das auch sagen müssen, dazu noch weshalb.
Nachfragen – nachfragen – nachfragen - heisst also die Devise!
Bei Unklarheiten noch mal melden.

Mahlzeit,

Also es ist tatsächlich so, dass der in den fließenden Verkehr Einfahrende eine sogenannte erhöhte Sorgfaltspflicht hat, das selbe gilt für den Wendenden. Bedeutet: sollte deine Version, dass der andere Verkehrsteilnehmer aus dem ruhenden Verkehr kam, unumstritten sein sehe ich die Hauptschuld auch eher beim Unfallgegner. Dafür spricht ja auch objektiv der seitliche Treffer. Geschwindigkeit spielt auch eigentlich keine Rolle da diese nicht amtlich gemessen wurde, es sei denn dein Kumpel war schneller als erlaubt und hat das bereits zugegeben.

Also zunächst mal muss geklärt werden ob die Polizei vor Ort nur eine Unfallaufnahme oder auch eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung (StGB) gemacht hat. Zumindest gegen einen der Unfallbeteiligten Fahrer hätte sie (die Polizei) diese Anzeige aufnehmen müssen (Legalitätsprinzip). Sollte die Polizei einen Strafantrag gegen den Unfallgegner haben wollen müßte der gestellt werden.

Im Falle deines Kumpels könnte diese Anzeige allerdings ebenso gegen ihn selbst erstattet werden/worden sein, da es ja auch eine Schädigung des Sozius gab für die er unter Umständen verantwortlich ist.

Sollte der Richter, der über diese mögliche Fahrlässige Körperverletzung/en entscheidet einen der Beteiligten schuldig sprechen, können auch zivilrechtliche Forderungen an diesen Schuldigen gestellt werden.

Dazu müssten die Geschädigten das zuständige Amtsgericht aufsuchen und dort einen Zivilprozess beginnen. (Schadensersatz/Schmerzensgeld ist im BGB geregelt).

Ob der Zivilprozess ohne strafrechtlichen Schuldspruch oder parallel zum Strafverfahren stattfinden kann oder sogar muss, kann ich nicht sagen, da bin ich überfragt- das ist Zivilrecht und nicht mein Fach, hier Amtsgericht oder Zivilrechtsjuristen fragen. Auch über Erfolgsaussichten kann ich wenig verlässliches sagen, ist aber gut vorstellbar.

Falls dein Kumpel einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommt ( Abstandsverstoß mit Unfall sind normal 35€) muss dagegen Widerspruch eingelegt werden. Nur nicht Zahlen, da eine Zahlung zum Abschluß des strafrechtlichen/ordnungsrechtlichen Verfahrens führt und möglicherweise ein Schuldeingeständnis darstellt.

also nochma kurz:

  1. Polizei fragen nach Tagebuch- oder Vorgangsnummer oder Aktenzeichen und gegebenenfalls Anzeige erstatten
  2. beim Amtsgericht oder Anwalt beraten lassen und gegebenenfalls Zivilrechtlich klagen
  3. keine Buß- oder Verwarngelder bezahlen sondern in Widerspruch gehen

Hallo Luni2011.

Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, hat der Alfa-Lenker auf der Fahrbahn gewendet, Dein Kumpel hat dies zu spät erkannt und ist in ihn reingefahren, richtig?
Dass Dein Kumpel wegen Fahrens auf Sicht verwarnt, bzw. angezeigt wird, geht aus meiner Sicht schon in Ordnung. Die StVO besagt eben, dass man nur so schnell fahren darf, dass man (auch bei unerwarteten Situationen) noch rechtzeitig anhalten kann.
Entscheidend aber ist auch, und darüber sagst Du leider michts, was mit dem Alfa-Fahrer passiert ist. Denn auch beim Wenden sieht die StVO eine besondere Sorgfaltspflicht vor, welcher der Alfa-Fahrer nach Deinen Schilderungen zufolge offensichtlich nicht nachgekommen ist.
Außerdem stünde hier noch die Frage nach einer fahrlässigen Körperverletzzung im Raum.

Hinsichtlich Beschreiten des Rechtsweges muss Dein Kumpel sich an einen Anwalt wenden, zum einen ist dies nicht mein Thema, zum anderen verlangen Rechtsanwälte dafür eine Menge Geld…