Unfall zwischen Moped und Auto Wer ist schuld?

Hallo liebe w-w-w Community
und zwar ich (16 Jahre) hatte am Samstag einen Unfall bei dem ich in einen Alfa Romeo vorne links seitlich mit meinem Moped reingefahren bin. Er stand halb auf der Strasse halb auf dem Bürgersteig auf dem Foto http://www.pic-upload.de/view-12359665/Unfall1.jpg.html kann man das anhand des blauen kastens rechts im Bild erkennen. Desweiteren aus einem anderen Blickwinkel auf diesem Bild http://www.pic-upload.de/view-12359670/unfall3.jpg.html
Die durchsichtigen Striche Markieren die bewegungsrichtung der Fahrzeuge desweiteren ist im 1. Bild ein roter Kasten eingezeichnet, der ein anderes parkendes Fahrzeug darstellen soll. Nun zum Unfall hergang: Anhand diese Bildes http://www.pic-upload.de/view-12359668/unfall2.jpg.html
sieht man aus welcher Richtung ich angefahren kam mit ca 40-45 Km/h weil ich da bereits einen sehr weit an der einfahrt stehenden Wagen registrierte. Auf der höhe der weißen gestrichelten Linie auf Bild 3 Fuhr der Alfa Romeo plötzlich ohne das ich merkte, dass er den Blinker setzte los, um um die kleine Verkehrsinsel herum zu wenden, die man in Bild 1 deutlich sieht. Ich reagierte, indem ich eine Gefahrenbremsung durchführte und nach links auszuweichen versuchte da rechts das heck des Alfa Romeos und das Parkende Fahrzeug war.
Als der Alfa fast Quer auf der Strasse war Krachte ich dann in seine vordere linke seite in den Radkasten rein.

Nun die Fragen:

1.Der Polizist meinte: Ich müsse genügend Sicherheitsabstand haben, um Bremsen zu können soweit logisch (wer auffährt ist schuld regelung) allerdings bezieht sich das doch eigentlich auf Fahrzeuge die in Bewegung sind also nicht einfach unvermittelt eine Wende machen wie der Alfa oder?

  1. Was soll ich nun machen, wie soll ich vorgehen, dazu wäre noch zu erwähnen dass ich mit einer Schnittwunde im Knie und mein Sozius mit einer Bänderüberdehnung mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus kamen.

  2. Sollte ich Rechtliche Schritte einleiten bzw hätte ich eine Chance einen Prozess zu Gewinnen (Schmerzensgeld)

Das wars erstmal von mir für den Moment wenn irgendwelche fragen bezüglich details zur Situation sind stellt sie ruhig ich versuche sie wenn möglich verständlich zu erklären.

Danke für euer bemühen

Luni2011

Hallo luni2011,

nur mal zu meinem Verständnis… du hast dich auf der Hauptstraße bewegt und wolltest nach rechts abbiegen? Auf der rechten Fahrbahn/Gehwegseite der Nebenstraße gleich nach der Einmünsdung stand der Alfa und fuhr vom Fahrbahnrand aus an, um an der Stelle zu wenden und auf die Hauptstraße aufzufahren?

Okay, wenn es so war: der Alfa ist vom Fahrbahnrand aus angefahren und hatte absolut den Vorrang der anderen Fahrzeuge zu beachten. Wahrscheinlich hat er dich nicht gesehen. Insoweit denke ich, dass dich gar keine Schuld trifft.

Zum anderen: wegen dem verletzten Beifahrer bekommt er ohnehin eine Anzeige wegen Körperverletzung von „Amts wegen“ - da wird aber nichts passieren, weil er das ja nicht absichtlich gemacht hat. Es ist unbedingt nötig, dass eure Verletzungen in der Akte stehen. Dann solltest du (bzw. in dem Fall deine Eltern) den Alfa-Fahrer privatrechtlich auf Schmerzensgeld (und Raparaturkosten) verklagen. Wobei letzteres ohnehin über die Versicherungen geklärt werden muss. Der Alfa-Fahrer wird das Gleiche versuchen! Wegen dem Schmerzensgeld ist ein Anwalt empfehlenswert, der kann auch euch beide vertreten - hat jemand von den Eltern eine Rechtsschutzversicherung?

LG
Conny

Hallo luni2011,
wenn es keine Zeugen gibt, wird hier schwer zu beweisen sein, ob der Alfa-Fahrer geblinkt hat und sich schon in Bewegung befand, als du dich der Stelle genähert hast. Grundsätzlich muss ein parkendes Auto den fließenden Verkehr beachten und Vorfahrt gewähren.
Das mit dem Sicherheitsabstand bei einem parkenden Auto ist natürlich Unsinn - wie sollte man dann an parkenden Autos vorbeifahren dürfen? Der Abstand gilt für den fließenden Verkehr.
Ich bin allerdings kein Experte für Verkehrsrecht - villeicht stellst du die Frage nochmal ins Forum (FAQ1129 beachten!).
Zu den Erfolgsaussichten eines Prozesses kann ich nichts sagen. wie heißt es doch so schön: Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand.
Gruß florestino

Hallo Luni2011

danke für Deine Anfrage.

Leider bin ich hier überfordert.

Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht / Button „SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Da dieses Thema sehr komplex ist, würde ich einen RA für Verkehrsrecht den Vorzug geben. Auch wenn es etwas mehr kostet. Suche unter Gooogle nach Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Viel Glück

kraroma

Hallo,

klar ist die Sache mit dem Sicherheitsabstand relevant aber es gilt auch das der jenige der wendet eine besondere Sorgfalt walten lassen muss.

Die Aussage des Polizisten vor Ort hat nichts mit den versicherungstechnischen Ansprüchen zu tun. Ich hatte mal den Fall, dass ich von Seiten der Polizei zu 100% Schuld bekommen habe. Musste auch ein geringes Bussgeld bezahlen. Die Versicherung musste mir aber mein Schaden voll bezahlen, da der Gutachter und mein Anwalt meine Unschuld beweisen konnten.

Wenn du rechtschutzversichert bist würde ich auf jeden Fall einen Anwalt ansetzen. Falls nicht lass dich erstmal beraten, der davon Ahnung hat.
Die Profis bei Verkehrsunfällen deutschlandweit sind RA Ochsendorf -> www.ra-oc.de

Habe damals bei einer Versicherung gearbeitet und die haben einige Fälle übernommen.

Hallo,

warten Sie doch mal ab, was die Gegenseite macht. Schmerzensgeld werden Sie keines bekommen.

Es gibt übrigens keine Regel mehr, die besagt, wer auffährt hat Schuld. das sollte auch ein Polizist wissen.

Alles Gute

Hi,
da bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
Viel Erfolg noch.

Hallo,
Ich habe deine Schilderung nicht komplett nachvollziehen können. Vieleicht hilft dir das weiter:
Wenn der Unfallgegner Pkw, der vermutlich vor dir fuhr im Fahren, bzw. in der Bewegung war und jetzt abbog oder wenden will und du fährst ihm auf, dann sehe ich dich als eindeutig schuldig.
Fall 2: Hat der Pkw am Fahrbahnrand rechts verweilt, dann muss er sich wieder neu in den Verkehr einordnen und hat dem fließenden Verkehr, also dir von hinten, Vorang zu gewähren.
Weiter kann ich nicht helfen. Dazu müssen deine Schilderungen ausführlicher sein. Von wo kam der Unfallgegner? Wohin wollte er? Blinker? Deine Fahrtrichtung?

§ 10
Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Hallo ! Der § 10 ist eindeutig und auch der Polizei bekannt. Demnach bist Du nicht Schuld, und die Angelegenheit wird unter den Versicherungen geklärt.
Dem Anschein nach ist die Sache aber nicht so klar für die Polizei. Von daher wäre Akteneinsicht notwendig.
Dieses kann aber nur ein Anwalt für Dich tun.

Such Dir einen Anwalt vom Fach und laß Dich beraten. Dieses kann hier keiner im Forum übernehmen.

Gruß und frohe Weihnachten

Hallo,

für einen Außenstehenden ist es sehr schwer, sich den Unfall vorzustellen. Ich werde aus den Bildern und Ihrer Schilderung nicht ganz klug. Wenn Sie Rechtschutz haben, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben.

MfG

der Verkehrsexperte

Anfrage noch aktuell?

Hallo,
tut mir leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß Chris