Unfallabwicklung?Wer brettert wen drauf - Nachweis

Moin zusammen.

Eins einmal vorab, ich bin mir nicht sicher, ob ich es lieber im Versicherungsforum posten sollte - falls die Frage hier unpassend ist, kann sie ja gelöscht werden.

Wenn auf einem Parkplatz (z. B.) Auto A (zwei Insassen) den Rückwärtsgang einlegt und Auto B (alleine) reinfährt, und beide Insassen A behaupten, B wäre ihnen hinten rein gefahren, kann man das Nachweisen oder wäre A, weil er in der Minderzahl ist, dann gelackmeiert?
Wie sollte so eine Unfallaufnahme dann aussehen? Ich habe mal gehört, die Polizei MUSS nicht bei jedem Unfall kommen.
Sollte man also dann vorspielen, man hätte Schmerzen im Nackenbereich, damit sie dann kommen?

Vielen Dank.

Viele Grüße
Disap

Wie sollte so eine Unfallaufnahme dann aussehen? Ich habe mal
gehört, die Polizei MUSS nicht bei jedem Unfall kommen.
Sollte man also dann vorspielen, man hätte Schmerzen im
Nackenbereich, damit sie dann kommen?

Hallo,
ohne Wertung - ja, dann muß die Polizei kommen und der Gegner bekommt eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Mir ähnlich passiert: vor mir der läßt seinen Wagen an der Ampel leicht zurückrollen, er pennte, und schwupp mir drauf. Behauptete dann, ich wäre ihm draufgefahren.
Polzei, schimpfte, dass wir die Straße nicht geräumt hatten.
Keine Zeugen: jeder von uns blieb auf seinem Schaden sitzen (bei mir nur leicht eingezogene Stoßstange, nie rapariert).

MFG
Henning

Hallo,

wer rückwärts fährt und reindonnert, der zahlt, ist so. Allerdings wenns keine Zeugen gibt, wirds schwer. Ermessensentscheidung eben. Oder 50:50. Da kann schon die Ehefrau oder der beste Freund als Zeuge dienen, wenn sie/er tatsächlich daneben gesessen hat. Und dann sieht die Sache schon anders aus.

Leider ein sehr schlechtes Spiel vor dem Richter mit viel Schauspielerei. Manche Anwälte haben sich darauf spezialisiert…

Gruß
André

Hallo,

bei geringen Geschwindigkeiten wie einem langsamen Rollen wird der Verursacher wohl nicht ausfindig gemacht werden können.
Handelt es sich aber um eine höhere Geschwindigkeit, meines Erachtens schon.
Fährt jemand Rückwärts, müsste sich das Heck anheben und anhand der Auffahrstelle könnte ein Gutachter rausfinden, ob es ein Auffahrunfall war oder jemand rückwärts fuhr.

Gruß
Rocco

Hallo Rocco,

Fährt jemand Rückwärts, müsste sich das Heck anheben

Bloederweise hebt sich das Heck auch bei einer starken Bremsung :frowning:

Puersti

Hallo,

Bloederweise hebt sich das Heck auch bei einer starken
Bremsung :frowning:

hmm, bei einer starken Bremsung entsteht aber auch eine Bremsspur, an der man den Hergang erkennen kann.

Gruß
Rocco

Ergänzung
Hallo,

Fährt jemand Rückwärts, müsste sich das Heck anheben und
anhand der Auffahrstelle könnte ein Gutachter rausfinden, ob
es ein Auffahrunfall war oder jemand rückwärts fuhr.

Ein weiterer Beweis einer Rückwärtsfahrt kann der durchgeschmolzene Glühdraht der Rückfahrleuchte sein. Sollten also die Rücklichter stark beschädigt sein (Bruch der Birne), ist hier eine Chance eines eindeutigen(!) gutachterlichen Beweises. Gilt natürlich nur für den Fall des eingelegten Rückwärtsganges …

Grüße
Jürgen