Unfallakte des Gegners?

Hallo zusammen,
im letzten Jahr war ich in einem Autounfall verwickelt, wobei bei einem geparkten Auto ein Schaden verursacht wurde. Der Unfallgeschädigte gibt aber im Gutachten mehrere Schäden an, die meiner meinung nach nicht von mir stammen.

Gibt es da Möglichkeiten in seine Akte einzusehen bzw. einzusehen, in welchen Unfällen er verwickelt war/Verwicklung bei gemeldeten Autounfällen/ältere Gutachten?
Vielleicht über die Versicherung? Oder dürfen die ohne Genehmigung keine Auskunft geben?

Wäre für jede Hilfe dankbar.
Besten Gruß,
Resi

Hallo Resi,

die Info, dass Du das Gefühl hast, da würden auch andere Altschäden mit abgewickelt, würde ich in jedem Fall auch Deinem Sachbearbeiter bei deiner Versicherung mitteilen.
Dieser kann dann das Gutachten anfordern und entscheiden, ob die Schäden in kausalem Zusammenhang zum Schadenereignis stehen.
Schadensachbearbeiter haben da in der Regel genügend Praxiserfahrung um das abwägen zu können.
Wenn deine Gesellschaft den Schaden in voller Höhe zahlt, kannst du eigentlich davon ausgehen, dass das passt.
Kein Sachbearbeiter würde einen Schaden am Kofferraum zahlen, wenn du in einen vorderen Kotflügel gefahren wärest.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß Markus.

Hallo,

schätze mal, dass das höchstens über einen Anwalt möglich sein wird, du selbst wirst keine Einsicht bekommen.

Gruß,
Micha

vielen vielen Dank für die schnelle Antwort. Hast mir auf jeden Fall geholfen.

Hallo Micha, erstmal Danke für Deine schnelle Antwort.
Das würde mich mal interessieren, ob ein Anwalt da Zugriff hat und eine Genehmigung braucht, ist ja zum Teil Privatsphäre.

Hallo,

Hallo Micha, erstmal Danke für Deine schnelle Antwort.
Das würde mich mal interessieren, ob ein Anwalt da Zugriff hat
und eine Genehmigung braucht, ist ja zum Teil Privatsphäre.

kannst ja hier mal einen anschreiben und nachfragen, ist aber insgesamt schon eine heikle Sache

Gruß,
Micha

ich glaube, da hast du recht mit der heiklen sache, geht „nur“ um einen kleinwagen.

vllt. erwische ich ja noch einen Anwalt hier.

LG
Resi

Hallo,

am besten Sei melden den Schaden Ihrer Versicherung.
Sie können dabei ja einen entsprechenden Hinweis geben.
Diese wird dann in der sog. Uniwagnisdatei (Datei aller
gemeldeten Unfallschäden) nachprüfen, ob ein Vorschaden
gemeldet wurde. Selbst verursachte Schäden, die nicht
gemeldet wurden, sind dort allerdings auch nicht
vermerkt. Sie können das alles durch Ihre Versicherung
regeln lassen. Wenn Sie dann der Meinung sind, Sie
stünden besser, wenn Sie den Schaden selbst bezahlen,
dann können Sie das noch bis 6 Monate danach mit Ihrer
Versicherung vereinbaren, d.h. Sie bezahlen die
Schadenssumme an die Versicherung zurück und stehen
dann mit Ihrer Prämie als wäre der Unfall nicht
geschehen.

mfg

Walter Dettinger

Hallo zusammen,
im letzten Jahr war ich in einem Autounfall

verwickelt, wobei

bei einem geparkten Auto ein Schaden verursacht wurde.

Der

Unfallgeschädigte gibt aber im Gutachten mehrere

Schäden an,

die meiner meinung nach nicht von mir stammen.

Gibt es da Möglichkeiten in seine Akte einzusehen bzw.
einzusehen, in welchen Unfällen er verwickelt

war/Verwicklung

bei gemeldeten Autounfällen/ältere Gutachten?
Vielleicht über die Versicherung? Oder dürfen die ohne
Genehmigung keine Auskunft geben?

Wäre für jede Hilfe dankbar.
Besten Gruß,
Resi

Hallo Walter Dettinger,
vielen vielen Dank für Ihre Schnelle Antwort.
D.h. also, jeder Autounfall, der gemeldet wurde, egal ob 1 oder 10 steht in der Uniwagnisdatei, in die Versicherungen Einblick gewährt wird und somit nachvollziehen können, welche Vorschäden das Auto hatte?

Danke nochmal für Ihre Hilfe.

Hallo Resi,

diese Antwort stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar, da mir dies nicht erlaubt ist.

Fakt ist, dass hier der Datenschutz zurst einmal zu tragen kommt, daher bekommst DU über den Versicherungsverlauf des Geschädigten(Schäden)KEINE AUSKUNFT. Allerdings ist nicht aller Tage Abend, wenn DU bei dem Schadensachbearbeiter DEINER VERSICHERUNG den VERDACHT AUF VERSICHERUNGSBETRUG ÄUSSERST, wird er, wenn es ihm auch etwas „spanisch“ vorkommt, sicherlich dem Ganzen nachgehen. Er hat Möglichkeiten Abgleiche und evtl. andere Schäden (Vorschäden)anzufragen. Meiner Erfahrung nach ist das ein kostengünstiger (Nulltarif!) und meist erfolgreicher Weg ohne Rechtsanwalt solchen „Machenschaften“ Einhalt zu gebieten. Also rede mit dem Sachbearbeiter vernünftig und jetzt vor allem schnell, damit Du keine Nachteile in Kauf nehmen mußt. Meine (leider mehrere) ähnlich gelagerten Ereignisse habe ich allesamt so erfolgreich aus der Welt schaffen können. Bedauerlich, dass es leider sehr viele so „linke Säger“ gibt.
Viel Glück und freundliche Beharrlichkeit wünscht
Sapientisat

Hier kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt helfen.

LG

Stephan Brückner

Hallo noch mal,

genauso ist es - lassen Sie einfach Ihre Versicherung den Schaden regulieren und zahlen Sie ggf. anschliessend die Kosten an die Versicherung zurück, wenn sich das rechnet für Sie.

mfg

Walter Dettinger

Moin Resi,
klingt etwas verwirrend, versuche aber kurz zu helfen.
Akteneinsicht bekommst du immer nur über einen Anwalt. Die Aufgabe des Gutachters ist es ja u.a. festzustellen, ob und welche Vorschäden es gegeben hat.
Der Gutachter schickt sein Gutachten zu deiner Versicherung. Diese prüft dann nochmals das Gutachten, bevor eine Zahlung geleistet wird.
Wenn es ganz große Zweifel gibt, solltest du dich mit deiner Versicherung abstimmnen, dann kann diese den Unfallgegener auffordern bei einem anderen Gutachter ein zweites Gegengutachten in Auftrag geben zu lassen.

Das wäre der Weg, viel Erfolg
Norman

hallo resi,

ich verstehe das richtig? du hast den schaden verursacht und deine kfz-versicherung hat diesen abgewickelt. jetzt bist du der meinung, das „opfer“ hat altschäden mitreparieren lassen…

melde diesen verdacht deiner versicherung. diese wird dann anhand des gutachtens (dass vermutlich zu diesem schaden erstellt wurde) entscheiden, ob sich weitere recherchen lohnen.

eine direkte auskunft an dich ist aus datenschutzrechtlichen gründen nicht möglich.

sollte deine versicherung nichts unternehmen, du aber weiterhin der meinung sein, du wurdest „abgezockt“ bleibt nur der weg zum verkehrsrechtsanwalt. normalerweise werden solche sachen über die rechtschutzversicherung abgedeckt.

hoffe geholfen zu haben, einen schönen tag, maxxler71

tut mir leid, da kenne ich mich nicht gut aus. Es ist aber sicherlich vernünftig das mit deiner Versicherung zu besprechen. Die wird dann entscheiden ob es sich lohnt, dagegen anzugehen. Eventuell wird sie auch die Versicherung des Unfallgegners dzu befragen.

Hallo Resi,

so etwas ist Sache deiner Haftpflichtvers.
Du sagt der, dass du Zweifel hast und die werden anhand von Sach- und Rechtslage prüfen und unberechtigte Ansprüche zurückweisen / abwehren.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

nach so langer Zeit schwierig…

die Vers. hat doch bestimmt ein Gutachten erstellt?
der Gutachter schreibt dort auch rein wenn Vorschäden vorhanden waren und die Vers. rechnet die anderen Schäden runter und stellt dann die Diff. in Rechng.!

wenn aber schon ein Gutachter eingeschaltet wurde ist der Schaden so hoch das er eh nicht selbst bezahlt werden soll und dann kann es doch egal sein wie hoch er ist!!!

Akteneinsicht hat man nicht - die hat nur der VN!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Vielen vielen Dank für Eure super Hilfe!!!

Bitte!!

Ist mein Job seit sehr langer Zeit…

Für Angebotsanfragen stehe ich auch gerne zur Verfügung!!

Sparen wollen ja alle…

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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und nach Vereinbarung

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www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Vielen vielen Dank für Eure super Hilfe!!!

Hallo Versicherungen4u,
vielen Dank für das Angebot.
Eine Frage hätte ich noch: Liegen in der Uniwagnisdatei auch Bilder bei, die vom Sachverständigen geschossen wurde oder ist das nur eine Akte mit lauter Zahlen Berichten (Gutachten)?
Ich werde meine Versicherung auf jeden Fall darauf ansprechen.