Unfallauto-jetzt erst bemerkt

Hallo,

mein Freund hat sich vor kurzem einen neuen Gebrauchten zugelegt.
Gestern hat er sich bei einem Lackierer über irgendetwas erkundigt und der Lackierer hat bei genauerem Hinsehen festgestellt, dass das Auto auf der einen Seite von vorne bis hinten lackiert wurde und hat dann auch festgestellt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handeln MUSS! Nachdem er´s gesagt hatte, sahen wir es auch-eine OFFENSICHTL. Delle in der Kunsstoffleiste an der Fahrertür! Sowie div. „Nasen“ die beim lackieren entstanden sind…

Mein Freund will den Händler jetzt zur Rede stellen, weil lt. Vertrag eindeutig ein Unfallfreies Auto verkauft wurde.
Wer muss den jetzt beweisen, dass das Auto den Unfall schon vorher hatte (mein Freund war es eindeutig nicht!)?
Anhand des Lackes dürfte sich doch feststellen lassen, wann der Unfall war…
Wie sieht es mit der neuen Gewährleistungspflicht bei Gebrauchtwagen vom Händler aus?
Welche Möglichkeiten gibt es da? Auto zurücknehmen lassen? (ungern) Einen Anteil des Kaufpreises zurückerstatten lassen?

Für Hilfe dankbar
Gruß
anke

Hallo,

Auch Hallo

mein Freund hat sich vor kurzem einen neuen Gebrauchten
zugelegt.
Gestern hat er sich bei einem Lackierer über irgendetwas
erkundigt und der Lackierer hat bei genauerem Hinsehen
festgestellt, dass das Auto auf der einen Seite von vorne bis
hinten lackiert wurde und hat dann auch festgestellt, dass es
sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handeln MUSS!

Muss es sich nicht unbedingt. Es kann ja auch sein, dass jemand mit einem Schlüssel eine Kratzspur gezogen hat. Unfallfahrzeug ist es nur dann, wenn ein Teil ausgetauscht wurde.

Nachdem er´s gesagt hatte, sahen wir es auch-eine OFFENSICHTL.
Delle in der Kunsstoffleiste an der Fahrertür!

Kleinere Dellen sind bei Gebrauchten nicht unüblich.

Sowie div.

„Nasen“ die beim lackieren entstanden sind…

Sch*** Lackierer…

Mein Freund will den Händler jetzt zur Rede stellen, weil lt.
Vertrag eindeutig ein Unfallfreies Auto verkauft wurde.

Sicher nicht die feine Art vom Händler

Wer muss den jetzt beweisen, dass das Auto den Unfall schon
vorher hatte (mein Freund war es eindeutig nicht!)?
Anhand des Lackes dürfte sich doch feststellen lassen, wann
der Unfall war…
Wie sieht es mit der neuen Gewährleistungspflicht bei
Gebrauchtwagen vom Händler aus?

2 Jahre, wenn nicht auf 1 Jahr beschränkt

Welche Möglichkeiten gibt es da? Auto zurücknehmen lassen?
(ungern) Einen Anteil des Kaufpreises zurückerstatten lassen?

Geht zum Händler und redet mit Ihm. Stellt ihn aber nicht als Verbrecher hin. Fragt, was es war. Danach könnt ihr ja über eine Kaufpreisminderung reden.
Was Ihr auch noch tun solltet. Ruft den Vorbesitzer an und fragt Ihn, was da war. Die Adresse steht im Kfz-Brief.

Für Hilfe dankbar

Wenns eine war, gerne

Gruß Marco

Gruß
anke

Hallo Marco,

erstmal danke für die Tipps!

Kleinere Dellen sind bei Gebrauchten nicht unüblich.

War schon ne etwas größere Delle, die man hätte sehen müssen-könnt mir innen allerwertesten treten, dass uns sowas nicht aufgefallen is…

Geht zum Händler und redet mit Ihm. Stellt ihn aber nicht als
Verbrecher hin. Fragt, was es war. Danach könnt ihr ja über
eine Kaufpreisminderung reden.
Was Ihr auch noch tun solltet. Ruft den Vorbesitzer an und
fragt Ihn, was da war. Die Adresse steht im Kfz-Brief.

Und wenn der Vorbesitzer dem Händler nicht gesagt hat, dass es ein Unfallauto ist? Dann is der ja als nächstes fällig… hmm, wir werden unser bestes versuchen!

Grüße
anke

Hallo,

Der Händler muss 2 Jahre gewährleisten, er kann diese Frist auf 1 Jahr begrenzen, das müsste im Vertrag stehen.
Die ersten 6 Monate nach Vertragsschluß muss er beweisen, dass die zugesicherten Eigenschaften (hier: unfallfrei) vorhanden sind, danach der Käufer (Beweislastumkehr).

Ihr solltet nun den Händler unverzüglich auf den Mangel hinweisen und ihm die Wandlung des Kaufvertrages anbieten. Natürlich schriftlich per Einschreíben mit Rückschein. Ihr könnt ihm ja auch anbieten, den Wagen für ein Gutachten (auf seine Kosten) zur Verfügung zu stellen.
Je nach Höhe des Kaufpreises könnte es vorher sinnvoll sein, ein eigenes Gutachten anfertigen zu lassen. Das kann aber schon mal 300-600 Euro kosten, daher sollte man das nur bei Autos machen, deren Wert deutlich darüber liegt…

Sollte die Beschädigung tatsächlich von einem Unfall herrühren, habt Ihr gute Karten, den Vertrag zur Rückabwicklung zu bringen. Evtl. müsst Ihr aber eine Gebühr für die gefahrenen Kilometer bezahlen.

Übrigens ist es für Euch vollkommen unerheblich, ob der Händler oder irgendeiner der früheren Vorbesitzer den Schaden verschwiegen hat. Euer Vertragspartner ist der Händler, von dem Ihr den Wagen gekauft habt. Gegen ihn macht Ihr Eure Ansprüche geltend. Eventuell kann er seinerseits Ansprüche gegen einen vormaligen Besitzer durchsetzen, das ist aber nicht Euer Bier.

Grüße und viel Erfolg,

Mathias

mein Freund hat sich vor kurzem einen neuen Gebrauchten
zugelegt.
Gestern hat er sich bei einem Lackierer über irgendetwas
erkundigt und der Lackierer hat bei genauerem Hinsehen
festgestellt, dass das Auto auf der einen Seite von vorne bis
hinten lackiert wurde und hat dann auch festgestellt, dass es
sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handeln MUSS!
Nachdem er´s gesagt hatte, sahen wir es auch-eine OFFENSICHTL.
Delle in der Kunsstoffleiste an der Fahrertür! Sowie div.
„Nasen“ die beim lackieren entstanden sind…

Mein Freund will den Händler jetzt zur Rede stellen, weil lt.
Vertrag eindeutig ein Unfallfreies Auto verkauft wurde.
Wer muss den jetzt beweisen, dass das Auto den Unfall schon
vorher hatte (mein Freund war es eindeutig nicht!)?
Anhand des Lackes dürfte sich doch feststellen lassen, wann
der Unfall war…
Wie sieht es mit der neuen Gewährleistungspflicht bei
Gebrauchtwagen vom Händler aus?
Welche Möglichkeiten gibt es da? Auto zurücknehmen lassen?
(ungern) Einen Anteil des Kaufpreises zurückerstatten lassen?

Für Hilfe dankbar
Gruß
anke

Hallo Anke,

hatte das gleiche Problem auch vor ein paar Jahren bei nem Privatkauf. Der Verkäufer sagte mir auch nix von einem Unfall und ich habs erst drei Jahre (!!) später durch Zufall bemerkt.
Als ich ihn anrief und fragte was denn da war, schickte er mir sogar die Reparaturrechnung freiwillig zu ( die sich auf knappe 7.000,- DM belief ).
Da war ich so sauer dass ich zum Anwalt bin und der vor Gericht zog. Dabei stellte sich heraus, dass der Wagen ( war damals gerade 2 Jahre alt ) sogar zwei Unfälle hatte ( jeweils Heckschaden ).
Da der Verkäufer uns das verschwiegen hat und auch im Kaufvertrag nichts von einem Vorschaden stand, hatten wir gute Karten ( und letztendlich auch vor Gericht gewonnen ).
Der Richter meinte damals, es stehe Aussage gegen Aussage ( der Verkäufer behauptete uns das mit den Unfällen gesagt zu haben, was aber unwahr war ) und somit zähle für den Richter das geschriebene Papier ( sprich: Kaufvertrag ). Da darin nichts von Unfall stand, hatte ich den besseren Part.

Obwohl ich das Auto dann ja schon knappe 4 Jahre fuhr und etliche KM abgerissen hatte, hätte der Verkäufer das Auto zurücknehmen müssen, was ich aber nicht wollte. Statt dessen „einigten“ wir uns auf den Ausgleich per Wertminderung, da ich damals beim kauf eindeutig zuviel gezahlt hatte…

Im Endeffekt hat sich die Sache für mich schon gelohnt, auch wenn ich nie einen Unfallwagen gekauft hätte…

Wenn Du Rechtsschutz hast, würde ich anwaltlich vorgehen. Rücknahmepflicht besteht in jedem Fall, aber wie Du siehst kann man auch ne Wertminderung geltend machen.

Schöne Grüße
funrcer