Hallo,
Der Händler muss 2 Jahre gewährleisten, er kann diese Frist auf 1 Jahr begrenzen, das müsste im Vertrag stehen.
Die ersten 6 Monate nach Vertragsschluß muss er beweisen, dass die zugesicherten Eigenschaften (hier: unfallfrei) vorhanden sind, danach der Käufer (Beweislastumkehr).
Ihr solltet nun den Händler unverzüglich auf den Mangel hinweisen und ihm die Wandlung des Kaufvertrages anbieten. Natürlich schriftlich per Einschreíben mit Rückschein. Ihr könnt ihm ja auch anbieten, den Wagen für ein Gutachten (auf seine Kosten) zur Verfügung zu stellen.
Je nach Höhe des Kaufpreises könnte es vorher sinnvoll sein, ein eigenes Gutachten anfertigen zu lassen. Das kann aber schon mal 300-600 Euro kosten, daher sollte man das nur bei Autos machen, deren Wert deutlich darüber liegt…
Sollte die Beschädigung tatsächlich von einem Unfall herrühren, habt Ihr gute Karten, den Vertrag zur Rückabwicklung zu bringen. Evtl. müsst Ihr aber eine Gebühr für die gefahrenen Kilometer bezahlen.
Übrigens ist es für Euch vollkommen unerheblich, ob der Händler oder irgendeiner der früheren Vorbesitzer den Schaden verschwiegen hat. Euer Vertragspartner ist der Händler, von dem Ihr den Wagen gekauft habt. Gegen ihn macht Ihr Eure Ansprüche geltend. Eventuell kann er seinerseits Ansprüche gegen einen vormaligen Besitzer durchsetzen, das ist aber nicht Euer Bier.
Grüße und viel Erfolg,
Mathias
mein Freund hat sich vor kurzem einen neuen Gebrauchten
zugelegt.
Gestern hat er sich bei einem Lackierer über irgendetwas
erkundigt und der Lackierer hat bei genauerem Hinsehen
festgestellt, dass das Auto auf der einen Seite von vorne bis
hinten lackiert wurde und hat dann auch festgestellt, dass es
sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handeln MUSS!
Nachdem er´s gesagt hatte, sahen wir es auch-eine OFFENSICHTL.
Delle in der Kunsstoffleiste an der Fahrertür! Sowie div.
„Nasen“ die beim lackieren entstanden sind…
Mein Freund will den Händler jetzt zur Rede stellen, weil lt.
Vertrag eindeutig ein Unfallfreies Auto verkauft wurde.
Wer muss den jetzt beweisen, dass das Auto den Unfall schon
vorher hatte (mein Freund war es eindeutig nicht!)?
Anhand des Lackes dürfte sich doch feststellen lassen, wann
der Unfall war…
Wie sieht es mit der neuen Gewährleistungspflicht bei
Gebrauchtwagen vom Händler aus?
Welche Möglichkeiten gibt es da? Auto zurücknehmen lassen?
(ungern) Einen Anteil des Kaufpreises zurückerstatten lassen?
Für Hilfe dankbar
Gruß
anke