Unfallauto oder nicht?!

Hallo liebe Rechtsexperten,

nehmen wir mal an, ich würde mir heute ein Auto bei einem Händler ansehen, eine Probefahrt machen und es kaufen.
In einem halben Jahr würde ich so viele Kleinigkeiten entdecken, die auf einen Unfall hindeuten, aber im Vertrag würde stehen „der Verkäufer versichert, dass es sich um ein unfallfreies Auto handelt“. Wie geschrieben, würde ich ein halbes Jahr später zum ADAC fahren und die würden feststellen, dass es sich um ein Unfallauto handelt, hätte ich dann noch irgendwelche Ansprüche z.B. „arglistige Täuschung“ gegen den Verkäufer, oder kann ich diese Ansprüche nach so einem langen Zeitraum nicht mehr geltend machen?
Wenn das stimmt, wie lange darf man „sich Zeit lassen“?

Danke für eure Antwort
anke

Hallo Anke!

Rechtsexperte bin ich zwar nicht, aber soweit ich mich erinnern kann, wurde das Thema schon ein paarmal hier besprochen. Anspruchsfristen gibt’s, aber die beginnen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Dir bekannt wurde, daß es ein Unfallwagen ist. Dann kannst Du selbstverständlich gegen den Verkäufer Ansprüche geltend machen, da dieser ja die Unfallfreiheit zugesichert hat. Falls der Verkäufer ebenfalls vom Vorbesitzer getäuscht wurde, kann er wiederum Ansprüche gegenüber seinem Vorbesitzer geltend machen. Aber das ist dann nicht mehr Dein Bier. Du machst Deine Ansprüche direkt gegenüber dem Vorbesitzer geltend, egal ob er von Unfällen wußte oder nicht.

noch’n Tip: mal beim ADAC anrufen und nachfragen, wie es bei diesem sachverhalt aussieht. Die sollten da eigentlich Bescheid wissen.

Gruß

Tomcat

Hi Anke,

wie Tomcat es richtig sagte, die Frist beginnt mit der Kenntniserlangung des Mangels, hier also des Vorschadens.
Es handelt sich um eine arglistige Täuschung, wenn der Umstand dem Verkäufer bekannt war.
Unabhängig davon hast du einen Anspruch auf Wandlung, d.h. Rückgängigmachung des Kaufvertrages.
Im Klartext: Du gibst das Auto zurück und erhältst deinen gezahlten Kaufpreis wieder.
Für die Nutzung des Fahrzeuges mußt du dir eine km-Pauschale anrechnen lassen, die beträgt etwa 0,35 DM pro gefahrenen Kilometer.
Andererseits hast du einen Zinsanspruch auf dem Kaufpreis. Je nach dem, wann du das Auto gekauft hast, sind es mindestens 4% ab Kaufpreiszahlung bis heute.
Wenn du das Auto dem Verkäufer zurückgibst, erfolgt also die Abrechnung

Kaufpreis + 4% Zinsen - Nutzung 0,35 DM/km

Gruß,
Francesco