Hallo an alle,
Anfang Jahr 2002 ist mir ein kleines Malheur passiert. Ich wollte eine Konserve aus dem Küchenschrank nehmen, sie ist mir aus der Hand gerutscht und auf den Fuß gefallen.
So weit, so gut. Weil es nur ein wenig schmerzte ging ich deswegen nicht gleich zum Arzt. Nach nen paar Tagen bildete sich dann ein kleiner „Knubbel“ auf dem Fußrücken.
Ich wartete zuerst noch, ob er auch wieder verschwinden würde, das tat er jedoch nicht.
Also ging ich einige Wochen danach zum Arzt (die genaue Zeit weiß ich nicht mehr, es ist ja 2 Jahre her!). Dem erzählte ich was passiert ist, ich wurde geröntgt und bekam über eine Woche eine Ultraschall. Dann war alles wieder ok.
Vor 3 Monaten jedoch kam ein Brief von meiner damaligen Krankenversicherung. Ich solle einen Unfallbogen ausfüllen (Arbeits-, Wege- oder Sportunfall etc.). Da das auf meiner Prioritätenliste recht weit unten steht hab ich vergessen, ihn zurückzuschicken.
Jetzt kam das zweite Mal so ein Ding. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, was ich da großartig ausfüllen soll. Es geht ja schon beim Datum los. Wie soll ich mich nach so langer Zeit noch an das genaue Datum erinnern? Ich weiß ja nicht mal mehr, ob ich deswegen damals krank geschrieben war! Es war halt auch nicht so ne große Sache, dass ich mir das gemerkt hätte.
Jetzt würde ich gern mal wissen, ob ich diesen Bogen überhaupt ausfüllen muss. Muss man das auch bei einem Unfall, der in der eigenen Küche passiert? Gibt’s dafür eine Verjährungsfrist (bis wann die Kk spätestens diesen Bogen geschickt haben muss)?
Was kann mir passieren, wenn ich das einfach ignoriere?
Außerdem interessiert mich da noch etwas:
Da steht, dass ich auch im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls Angaben machen muss, weil „ggf. Haftpflichtversicherer aufgrund von Abkommen Ersatz leisten und zwar ohne Prüfung der Schuld- bzw. Haftungsfrage.“
Verstehe ich das richtig, dass in meinem Fall (weil selbstverschuldet) also meine Haftpflicht den Arztbesuch etc. tragen müsste? Ich dachte, die haftet nur, wenn ich anderen „was antue“?
Was ist denn dann mit den Leuten, die nicht haftpflichtversichert sind? Müssen die dann selbst bezahlen?
Für jegliche Beantwortung meiner Fragen wäre ich euch dankbar,
Timid