Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Ich habe mir am 17.01.2010 eine distale Radiusfraktur (Extensionsfraktur) des rechten Armes zugezogen. D.h. es ist der Speichenknochen gebrochen. ich wurde im Krankenhaus erstbehandelt mit einer Unterarm-Gipsschiene und zum Unfallchirurgen überwiesen. Dieser machte erneut ein Röntgenbild und sagte, dass es sich um eine kleine Fraktur handele.Es wurde dann ein Vollgips angelegt, eine Krankschreibung für insgesamt 5 Wochen ausgestellt und Röntgen des Armes alle 2 Wochen. Ich hatte schon bei meinem ersten Besuch gefragt, ob ich denn mit Gips arbeiten gehen kann (arbeite halbtags im Büro, überwiegend Telefontätigkeit, habe ich meinem Arzt auch so gesagt), worauf ich die Auskunft bekam, dass dies nur möglich sei, wenn ich selbstständig sei und meine Arbeiten delegieren könne.Heute am 04.02. erneutes Röntgen.Auf meine Frage, ob man denn schon eine Verbesserung sehen könne, sagte mir mein Arzt, dass dieses erst am Ende der Behandlung möglich sei(???).Am 19.02. sind die 5 Wochen rum, da soll dann geschaut werden ob der Gips ab kann. Danach soll ich noch 2 Wochen zur Krankengymnastik und in dieser Zeit will er mich dann auch noch weiter krank schreiben!Das wären dann insgesamt 7 Wochen!!! Ich habe dann nochmals gefragt, ob ich denn nach dem 19. wieder arbeiten kann, worauf ich wieder die Antwort bekam, dass dies nur möglich wäre, wenn ich meine Arbeiten „delegieren“ kann.Ich verstehe auch das so etwas ausheilen muss, aber 7 Wochen für eine leichte Fraktur erscheinen mir sehr lange!!Würde gerne wieder arbeiten, weil ich gerne arbeite und mir zu Hause dann auch langsam die Decke auf den Kopf fällt. Dass ich ab der 6. Woche in den Krankengeldbezug rutsche, davon will ich ja mal garnicht erst anfangen
(Ich wäre dankbar über eine grobe Einschätzung ihrerseits, ob die Dauer der Krankschreibung gerechtfertigt sein könnte. Vielen Dank!
Bei einer konservativ im Gips behandelten Radiusfraktur gehe ich davon aus, dass der Bruch nicht verschoben war. Aus meiner Sicht , ich kenne aber das Rö-Bild nicht, ist eine leichte Tätigkeit im Büro und Telefontätigkeit problemlos auch mit Gipsruhigstellung möglich. Ich denke, dass eine Krankschreibung über die 5. Woche nicht notwendig ist.
MfG