Unfallfahrzeug gekauft, obwohl nur Nachlakierung genannt wurde

Hallo.
Ich habe vor 11 Monaten ein Auto gekauft mit dem Wissen das an dem Auto was nachlackiert worden ist und daher im Kaufvertrag als „nicht unfallfrei“ angegeben. Also Bemerkung dabei halt nur das nachlackiert worden ist.
Nun möchte ich das Auto verkaufen und ein Händler sagte mir das das Auto in der Historie zwei große Frontschäden eingetragen hat und ein Schaden weit über 5000€ und der andere etwas weniger war. Das ist ja nun nicht mal nachlackiert, sondern doch schon ein ordentlicher Schaden der sehr wertmindernt ist. Wie gehe ich nun am besten vor? Ich möchte mit dem Händler eigentlich nichts mehr zu tun haben und am Besten Kaufpreis zurück haben und das Auto los werden. Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke schon vorab. Gruß Marco

Ohne Anwalt wird da ncihts gehen. Zunächst erst mal die Daten sammeln und eine Erstberatung machen.

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Hallo,

auch dem Händler mußt Du nicht einfach glauben. Der hat ein Interesse daran, den Preis zu drücken.
Letztendlich führt kein Weg an einer Begutachtung vorbei, wenn der Schaden tatsächlich so hoch sein sollte. Aber auch das mußt Du ggfs. mit dem Anwalt besprechen.

Hast Du denn keine Fragen wegen des Grundes des Nachlackierens gestellt ?
Und warum hast Du Dich auf diese schwammige Formulierung

eingelassen, statt den konkreten Vorschaden im Vertrag benennen zu lassen ?

&tschüß
Albarracin

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Ja ich werde da mal alles für den Anwalt zusammen packen und mich beraten lassen.

Für mich war es nun „nicht so schlimm“ wenn ein Auto nach lackiert worden ist. Kann ja immer mal was passieren. Und es ist nicht sichtbar.

Größere Schäden müssen immer und ungefragt angegeben werden. Wenn dort steht „es wurde nur nachlackiert“, in Wirklichkeit aber ein größerer Schaden vorhanden war, dann muss man „nur“ noch beweisen, dass der Verkäufer von dem Schaden wusste oder hätte wissen müssen.

Nun ja, da steht leider nur

Es ist nicht ganz klar, ob

mündlich mitgeteilt oder schriftlich festgehalten wurde. Wenn nur mündlich, wird’s schwierig mit der Beweisbarkeit.

Und nun kommt es darauf an, was da wirklich wörtlich steht.