Hallo,
angenommen jemand möchte ein unrepariertes Unfallfahrzeug älterne Jahrgangs (älter als 15 Jahre) verkaufen. Käufer und Verkäufer seien Privatiers.
Das Auto ist bereits abgemeldet, aufgrund des Unfallschadens auch nicht fahrbereit.
Zum Verkauf soll das Verkaufsformular des ADAC hergenommen werden.
Dieser wird nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt (Schäden: unrep. Unfallschaden, Rost). Unter Sondervereinbarungen wird vermerkt, dass das Auto als Teileträger zum Ausschlachten verkauft wird und nicht fahrbereit ist.
Bei der Fahrzeugübergabe werden KFZ-Brief und -Schein (auf dem die Abmeldung vermerkt ist) sowie die Schlüssel und HU-Bericht an den Käufer übergeben. Der Verkäufer erhält den Kaufpreis in bar.
Sachmängelhaftung wird im ADAC-Vertrag ausgeschlossen. Der Unfallschaden ist offensichtlich, das Ausmaß des Schadens jedoch nicht. Z.B. wurde nicht versucht den Motor zu starten da der Kühler beim Unfall was abbekommen hat und nun leer ist.
Das Fahrzeug wird lt. Aussage des Käufers ausgeschlachtet, Käufer ist vor allem am Motor interessiert.
Worauf muss der Verkäufer noch achten um sich abzusichern?
Grüße,
Tinchen