Ein Gebrauchtwagen wurde 11 Monaten gekauft .
Ausdrücklich unfall- und schadensfrei .
Vor kurzem Schaden durch Auffahrunfall .
Bei der Gelegenheit äussert der Gutachter ,
dass das Kfz schon mal von ihm begutachtet wurde wegen Schaden von an
gleicher Seite . (Wurde damals repariert / gerichtet nicht ausgetauscht .
Deshalb keine Auszahlung der Wertminderung .
Auf Nachfrage sagt Autohaus ,
davon wisse man nichts .
Vorbesitzer waren das Autohaus + dann einer ihrer Vertreter (Dienstwagen) .
Also eigentlich immer in deren Besitz …
Dann hat man zugegeben , dass da mal ein Bagatellschaden in der Art gewesen sei .
Desweiteren ist das Auto sehr oft in Reparatur .
Bisher auf Garantie .
Diesmal war der Überlauf der Klimaanlage verstopft ,
dies wolle man aber nicht als Garantiefall anerkennen .
Im Gegenzug hat man jetzt die damals erhaltene Wertminderung als
Gutschrift angeboten .
Bei Abholung des Autos legte man die Rechnung
hin er solle das unterschreiben , dann sei das gegeneinander aufgehoben .
Die Wertminderung gegen die Reparatur .
„ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ „geg. Verrechnung des Betrages sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche des Kaufvertrages erloschen“ .
Hat man nicht unterschrieben ,
man liess sich nicht überrumpeln …
Am Vormittag hiess es telefonisch noch Reparatur auf Rechnung und man könne sich das überlegen .
Gäbe es irgendeine Möglichkeit das Kfz in der 2-Jahresfrist zurückzugeben
bezügl. der vermehrten Reparaturen und des verschwiegenen Unfallschadens ?
Lieben Dank ,
Ulrike