Unfallfahrzeug

Hallo in die Runde

Ich habe mir im März 2023 einen gebrauchten Hyundai i10 in einem Autohaus gekauft.
Nach Angaben des Verkäufers ist das Fahrzeug Unfallfrei.

Vor zwei Tagen hat der Verkäufer mich angerufen und mir mitgeteilt das Fahrzeug hat einen Unfallschaden.

Meine Frage : Kann ich das Fahrzeug zurückgeben ?

Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe.

Ja. Jedenfalls wenn der Unfall mehr als eine Kleinigkeit wie Kratzer oder Beule war.
Und das wird wohl der Fall sein,wenn man sich schon genötigt sah, Dich nachträglich zu informieren.

Grund: Wagen entspricht nicht dem zugesagten Zustand und dem Kaufpreis. Wie gesagt,je nach Art des Unfallschadens musst Du entscheiden, ob ein angemessener Preisnachlass oder die Rückabwicklung des Kaufs angemessen ist.

MfG
duck313

Wissen wir doch nicht, ob du das kannst.

Was hat denn der Verkäufer im Rahmen des Ferngesprächs noch gesagt?

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Was steht im Kaufvertrag zu Vorschäden?
Denn:

Bei mündlichen Versprechungen ist der Nachweis schwierig.

Die zugesicherte Eigenschaft „unfallfrei“ hat das Fahrzeug ja nun anscheinend doch nicht.
Aus einem Unfallwagen kann man kein unfallfreies Fahrzeug machen, also bleiben die Ansprüche Wandelung oder Minderung.

Vielen dank für Eure Hilfe.

Im Kaufvertrag steht " Unfallfrei "

Denke da kommen noch einige Diskusionen auf mich zu.

Ich greife die noch offene Frage auf:

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Was spielt das für eine Rolle, was der Verkäufer in dem Gespräch noch gesagt hat?
Wenn die Unfallfreiheit (schriftlich) zugesichert war, kommt es auf den Schaden an.

Ne ziemlich große, wie ich sagen würde. Der Klarheit halber: es geht nicht um das Verkaufsgespräch, sondern um das Telefonat, in dem dem Fragestellix mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug einen „Unfallschaden“ hat. Und da ist’s schon wichtig, ob der Verkäufer ggf. war zur Art des Unfallschadens gesagt hat. Also ob er sagte „Uuuupsi, das Auto hatte vorne rechts mal nen Parkrempler“ oder „wissense noch, vor nem Jahr die Massenkarambolage auf der A123, da war das Auto mittendrin“. Mal gucken, ob das Fragestellix sich noch dazu äußern mag.

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Hallo
Wenn ich das richtig am Telefon verstanden habe , wurde die Beifahrertür gewechselt.
Ob noch mehr repariert wurde kann ich noch nicht sagen.

Werde die nächsten Tage bei dem Autohändler vorbeifahren und mit dem Verkäufer reden.

Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe

Naja. Was der Verkäufer sonst so gesagt hat, interessiert tatsächlich nicht die Bohne. Es interessiert nicht, ob er einfach mal nett Bescheid geben wollte oder über das Wetter plaudern oder was auch immer.
Die entscheidende Frage ist bereits konkret in der ersten Antwort genannt worden. Sie bezieht sich auf den Unfall das Ausmaß des Schadens.

Irgendwelche völlig allgemeinen Fragen danach, was der Verkäufer noch so gesagt hat, sind also nicht zielführend.

Hat der Verkäufer etwas zum konkreten Schaden gesagt? Wenn ja, was? Wenn nein, dann sollte man diese Frage erst einmal versuchen, mit ihm zu klären. Dabei spielt nicht nur eine Rolle, was am Auto dran gewesen sein soll, sondern auch, was das für ein Unfall war!
Immerhin ist möglich, dass der Verkäufer etwas als Bagatellschaden schildert (Lackschaden am hinteren Stoßfänger als Beispiel), was dann in Wahrheit aber ein veritabler Auffahrunfall war.

Die Beifahrertür Wechseln, ist aber kein kleiner Lackkratzer mehr.
Da es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, spielt m.W.n auch keine Rolle, ob der Schaden entstanden ist, als das Auto in seinem Besitz war.

Grundsätzlich solltest du dir überlegen vor dem Gespräch, ob du Wertminderung geltend machen willst, was auf eine Preisreduktion rausläuft, oder du das Fahrzeug zurückgeben willst. Da eine Fahrzeugtür einen größeren Schaden darstellt, würde ich für den Fall, dass ich das Fahrzeug evt. behalte, auf Begutachtung bestehen. Immerhin kann bei einem Schaden, der den Austausch einer Tür erforderlich macht, nicht ohne weiteres ausgeschlossen sein, dass da noch gravierendere Schäden u.a. An der Karosserie entstanden sind.

Eben!

Warum?

Warum ich das frage? Weil ich vor vielen Jahren einen Auffahrunfall hatte. Grüner Rechtsabbiegerpfeil, ich hielt zuerst an der Haltelinie an, das ging auch noch gut, und als ich an der Sichtlinie nochmal anhielt, rummste es. Polizei kam, trägt ins Protokoll ein „vmtl. 10 Euro Schaden“ (gemeint war mein verbogenes Nummernschild hinten), Ende vom Lied waren über 2000 Euro, weil da ziemlich viel ausgetauscht werden musste, durch den Aufprall hatte sich einiges verzogen.

Deswegen, je nachdem, wer die Beifahrertür ausgetauscht hat, jemand auf dem Hinterhof, der nicht beurteilen kann, ob da noch mehr passiert ist, oder eine Fachwerkstatt, die alles richtig geprüft hat, kann das ok sein oder auch nicht. Wenn dir das egal ist, weil du sagst, „Auto mit Unfallschaden hätte ich nie gekauft“ (wäre auch dein gutes Recht), dann ist der Rest irrelevant, ich würde auch nicht lange diskutieren und auf Rückabwicklung bestehen.

Etwas ist mir noch unklar: war das ein Privatverkäufer, der über den Autohändler als Vermittler seinen Wagen verkaufen ließ, oder hast du direkt beim Händler gekauft? Das geht aus deiner Schilderung nicht so deutlich hervor.

Vielleicht hilft dir auch diese Seite ein bisschen weiter:

Ich glaube ganz einfach, dass der Fragsteller hier mit „Verkäufer“ den Vorbesitzer meint und das Autohaus als Zwischenhändler fungiert - oder stand es dort nur in Kommission?

Eine Angabe hierzu wäre erhellend.

Es ist wichtig für die Position des Käufers, ob der Kaufvertrag mit einer Privatperson oder mit einem Gewerbetreibenden geschlossen wurde.

Asteiner, bist du eigentlich Volljurist?

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Gut.
Der Kaufvertrag wurde zwischen dir und dem Authaus geschlossen, als Verkäufer steht also das Autohaus im Vertrag?

Dann schreibe den Händler an. Bedanke dich für seine Ehrlichkeit, die Existenz eines Unfallschadens gemeldet zu haben. Für die Entscheidung, den Vetrag zu wandeln oder lediglich einen Minderung zu verlangen, benötigst du aber genauere Informationen über Art, Umfang und Reparatur des Schadens. Sind Gutachten und Reparaturrechnung vorhanden oder zu beschaffen?

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Worum es mir hier bezüglich der allgemeinen Frage: Was hat er gesagt?
primär geht: Es gibt sehr konkrete Fragen, die relevant sind. Nicht einfach nur so unspezifisch.
Wie soll der Fragesteller wissen, worauf es konkret ankommt? Das gilt dann umso mehr, als dass es ja hier sehr schnell üblich, Fragesteller sehr ruppig anzumachen, wenn sie nicht konkret mit den richtigen Infos rüberkommen.

Und warum fragst du nicht konkret genau danach? Warum dieses nicht mehr allgemeiner zu formulierende:

Hallo nocheinmal ,

das Fahrzeug habe ich bei einem Autohändler gekauft.

Mit dem Vorbesitzer hatte ich keinen Kontakt.

Mein Vertragspartner ist ein Fachhändler .

(Hyundai Händler )

Hallo,

leider ist dieser Satz

nicht aussagekräftig genug. Trifft das zu?

Denn in der letzten Antwort hast du geschrieben

Das Autohaus steht also als Verkäufer im Kaufvertrag, richtig?

Hat der Verkäufer etwas dazu gesagt, wie es kam, dass ihm plötzlich eingefallen ist, das Auto habe einen Unfallschaden, obwohl es als unfallfrei verkauft wurde? @X_Strom hat den Vorschlag gemacht:

Hat der Verkäufer am Telefon evtl. schon etwas dazu gesagt?

Wenn nicht, würde ich dem Rat von @X_Strom folgen, falls für dich eine Preisminderung in Frage kommt. Wenn du das Auto zurückgeben möchtest, weil du es als Unfallwagen gar nicht erst gekauft hättest, dann kannst du dir natürlich Nachfragen nach Gutachten und/oder Reparaturrechnung sparen.

Ja, die gibt es.

Und keine Antwort ist manchmal auch eine Antwort.

Bist du Volljurist?
Ich finde, man sollte mal so langsam hier eine Rechteliste aufmachen, was bestimmte Nutzer dürfen und was andere nicht dürfen.

Du liegst völlig richtig. Ich habe absichtlich nicht geantwortet auf diese Frage. Erstens ist sie rhetorisch gewesen. Du weisst sehr genau, dass ich kein Volljurist bin.
Zweitens aber, das ist der weit wichtigere Grund, ist diese Frage an der Stelle, wo du sie gestellt hast, ein echter Schenkelklopfer. Du bist nämlich auch kein Volljurist, machst aber Aussagen, die auf dem gleichen Niveau wie die meinigen sind. Aber das ist selbstverfreilich etwas völlig anderes!

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Nein, das weiß ich nicht genau. Sonst hätte ich nicht gefragt.

Der Anfragsteller ist einfach nur gehalten, hier alles zu schildern, was er weiß und was wer wozu gesagt hat. Erst dann kann man entscheiden, was relevant ist und was nicht.

Ich hab hier überhaupt keine Aussagen gemacht. Sondern nur Fragen gestellt.

Warum du dich jetzt hier so angegriffen fühlst, kann ich nicht verstehen.