Hallo,
mal angenommen ich fahre mit dem Auto und mir kommt jemand sehr knapp entgegen. So knapp dass er mir den Spiegel kaputtfährt.
Weiterhin angenommen, er fährt einfach normal weiter, als ob er nichts bemerkt hat.
Im Stadtverkehr kann man ja fix wenden, hinterherfahren, ihn anhalten und die Polizei rufen.
Vermutlich wird kein Schuldiger erkennbar sein, da nicht nachgewiesen werden kann, wer zu weit links gefahren ist.
Aber was ich mich frage, ist das nicht Unfallflucht/ Fahrerflucht?
Sowas wird doch bereits bei anrumsen beim Ein- oder Ausparken angezeigt oder?
Mal angenommen, die hinzugerufene Polizei verneint das und nimmt keine Anzeige auf. Gibt es Möglichkeiten ?
Danke
Teufelchen
Hallo,
ja, es handelt sich um „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“:
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/140.htm
vorausgesetzt, der Fahrer hat den „Unfall“ bemerkt. Bahauptet er, das sei nicht der Fall, liegt es am Richter und an möglichen Zeugen, ob ihm geglaubt wird.
Du brauchchst ihm nicht nachzufahren, es reicht die Autonummer. Dann kommt es aber darauf an: Hast du Zeugen, die bestätigen können, dass er zu weit links gefahren ist? Oder hat er Zeugen, dass du zu weit links warst? Im letzteren Fall würde der Schuss nach hinten losgehen: Falls an seinem Wagen auch ein Bagatellschaden ist, müsstest du dafür haften.
Gruß
Peter
Na klar - Zeugen suchen. So etwas findet man doch immer mal wieder in der Kleinanzeigenrubrik …
Frdl. Gruss
Marian
Also angenommen, das Nummernschild konnte nicht beim vorbeifahren erkannt werden, sondern es wird hinterhergefahren. Und beim Überholen die Autos beobachten, wo ebenso ein Schaden am Spiegel ist.
Erst dabei wird das Fahrzeug erkannt und gebeten anzuhalten.
Daher ist es mit Zeugen kaum möglich, also kein Beweis, dass der andere zuweit links fuhr.
Und ich würde mal vom schlimmsten Fall ausgehen, dass der andere Fahrer es leugnen wird und behaupten, nichts mitbekommen zu haben.
Spiegel wird sicherlich selbst getragen werden müssen, also die Kosten für das erneuern.
Ich hätte nur gedacht, sowas ist Fahrerflucht. Aber wenn man selbst in einer solchen Situation noch weitere Zeugen braucht ;o((
Danke
Teufelchen
Hallo,
es wird in jedem Fall 50:50 ausgehen. Du kannst niemals beweisen (außer mit Fotos…) das du nicht zu weit links gefahren bist. Schlucke den Schaden und gut ist.
Gruß
André
Hallo,
rein zivilrechtlich würde ich sagen, dass du auf deinem Schaden sitzenbleibst, da du vermutlich nicht nachweisen kannst, dass der andere Schuld ist.
Strafrechtlich würde der andere mit einiger Wahrscheinlichkeit belangt werden können. Die Ausrede „nicht bemerkt“ wird in der Regel nicht akzeptiert. Dass einen halben Meter neben dem eigenen Kopf etwas gegen den Spiegel donnert und das unbemerkt bleibt ist wenig plausibel.
Gruß, Niels
Logik
Hallo,
Ich hätte nur gedacht, sowas ist Fahrerflucht. Aber wenn man
selbst in einer solchen Situation noch weitere Zeugen braucht
;o((
ich versuche mal folgenden Ansatz: Wie wahrscheinlich ist es, daß der Verursacher eines Schadens ohne Zeugen hinter dem Geschädigten herfährt, um ihn der Unfallflucht zu bezichtigen?
Gruß,
Christian
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Hallo
tja die Frage stell ich mir auch.
Aber der einzige Kommentar der Polizisten war, dass sie am angegebenen Unfallort waren und nach Bremsspuren geschaut haben. Da keine vorhanden waren, könne man nicht zweifelsfrei feststellen, wer zu weit linksfuhr.
Nur wie dreist ist jemand, wenn er ohne anzuhalten, wem den Spiegel abfährt und weiterfährt und selbst wenn man ihn anhält rumdiskutiert. Da ist dir Sorge, dass wenn man denjenigen wegen Fahrerflucht anzeigt nicht gering, dass er aufeinmal Zeugen aus der Tasche holt und das Gegenteil behauptet.
Ich werd die Sache unter „wieder was gelernt“ verbuchen.
Aber sprichwörtlich ko**** kann man da schon.
Teufelchen