folgender aspekt.
morgens auf landstrasse, reh kommt von rechts und fahrer fährt voller schock in den linken graben. er steht unter schock und benachrichtigt nicht die polizei sondern entfernt sich vom unfallort um zu seiner freundin zufahren. legt aber ein zettel in die frontscheibe, dass er hilfe holt. nachdem er seine freundin zu fuß erreicht hat fahren sie zum ort um auto zubergen. die polizei hat es aber schon abschleppen lassen. ist das unfallflucht und was kann ihm erwarten?
Hallo!
Hat der Fahrer das Reh verletzt?
nein es ist über die strasse gelaufen. nur sein auto war kaputt.
Dann ist es keine Unfallflucht im Sinne des § 142 StGB, weil das geschützte Rechtsgut nicht betroffen ist.
die polizei sieht es aber als unfallflucht…
und was heisst das jetzt auf deutsch.
was kann ihm erwarten und wie macht er dieses der polizei klar denn er hat sich ja vom unfallort entfernt.
die polizei sieht es aber als unfallflucht…
Na und, soll sie doch! Was hat die Polizei mit der Feststellung der Strafbarkeit zu tun?
und was heisst das jetzt auf deutsch.
was kann ihm erwarten und wie macht er dieses der polizei klar
denn er hat sich ja vom unfallort entfernt.
Sich einfach nur zu entfernen reicht aber nicht, um sich nach § 142 StGB strafbar zu machen. Es muss hinzukommen, dass man nicht „zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist“ ermöglicht hat.
Und wie soll das gehen, wenn es keine Unfallbeteiligten und keine Geschädigten gibt?
naja sie sieht es als unfallflucht da er sich entfernt hat ohne die polizei zurufen…
was kann er jetzt tun…
Nichts! Abwarten, bis etwas von der Staatsanwaltschaft kommt, und wenn das keine Einstellungsbenachrichtigung ist, anwaltlichen Rat einholen.
was heisst einstellungsbenachrichtigung?
Benachrichtigung über die Einstellung (des Verfahrens).
Na, wobei der Verursacher in diesem Falle noch nicht mal verpflichtet ist, überhaupt die Polizei zu verständigen.
Gruss na_nu?
Hallo.
Und wie soll das gehen, wenn es keine Unfallbeteiligten und
keine Geschädigten gibt?
Eventuell wurde bei dem Unfall der Grünstreifen neben der Straße in Mitleidenschaft gezogen. Und dieser hat doch einen Eigentümer und damit gibt es dann auch einen Geschädigten. Oder sehe ich das falsch?
Sebastian.
hallo,
ja genau diese frage stellt mein freund sich auch die ganze zeit.
es ist nichts weiter passiert als nur schaden an seinem auto. er hat jetzt angst das sie ihn den führerschein wegnehmen…
Wurde vielleicht ein Leitpfosten erwischt, der am Grünstreifen stand?
hallo,
nein auch nicht das… mein freund denkt nur das er die fahrertür aufgelassen hat weil er im schock war…
Hi,
imho, wäre jetzt schon zumindest ein Vorgespräch beim guten Verkehrs-Anwalt kein Fehler. Zumindest um sich aufklären lassen was der Unterschied zwischen Beschlagnahme und freiwilliger Abgabe des Führerschein ist. Wie verfahren werden sollte falls nette Herren in Grün unbedingt den Schein wollen. Einen Anwalt der für einen spricht, weil manchmal kann es sehr von Vorteil sein wenn man andere für sich sprechen lässt.
Eine Liste mit guten Verkehrsanwälten hat der ADAC.
Q-Gruß
Wenn tatsächlich nichts beschädigt wurde, ausser dem eigenen Auto, gibt es keine Veranlassung, die Polizei zu rufen. Dein Freund hätte (ohne Schock) einfach einen Abschleppwagen rufen können oder sich von jemand anderem abschleppen lassen können, wenn das noch möglich gewesen wäre.
Abwarten, ob was von der Staatsanwaltschaft kommt, falls ja, zum Anwalt geben. Der Polizei gegenüber würde ich jedenfalls jede Aussage verweigern, da er wohl als Beschuldigter gilt.
Grüße
Holygrail
Dann wurde das Fahrzeug wohl abgeschleppt, weil es nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert war oder zur Gefahrenabwehr, weil jemand durch den Wagen gefährdet war.