Ein PKW wurde vorschriftsmäßig auf einem Parkplatz abgestellt, um einen Zahnarzttermin wahrzunehmen.
Als man zum Wagen zurückkam wurde ein Schaden festgestellt, der offensichtlich während des Zahnarztbesuches entand. An der rechten, hinteren Seite war die Tür und anschließend der hintere Kotflügel beschädigt. Der Unfallverursacher hat sich, ohne eine Nachricht zu hinterlassen entfernt. (Unfallflucht).
Aber jetzt kommt das eigentliche Problem. 3 Tage nach Erstattung der Anzeige bei der Polizei behauptet diese nun man habe eine Straftat nur vorgetäuscht!!! Der Unfall müsse selbst verursacht worden sein, da man keine Lackspuren an dem beschädigten Fahrzeug festgestellt hat. Nun ist der Halter des beschädigten Fahrzeuges nun plötzlich Beschuldigter.
Da der PKW noch neu ist, ist er auch Vollkassko versichert. Es besteht also kein Vorteil darin, den Unfall vorzutäuschen.
Was soll man davon halten??
Hallo,
Gutachten, vielleicht bei der DEKRA?
Ist das Mittel der Wahl.
VG Tizia
Hallo
Wenn ich mit meinem unlackierten Leiterwagen oder mit der überhängenden Ladung meines Anhängers an einem Auto entlangschramme, hinterlasse ich auch keine Lackspuren…trotzdem ist der Parkende ein Geschädigter und nicht ein Betrüger.
Ich würde sagen: Ruhig Blut. Glücklicherweise muss in diesem Land immer noch die Schuld bewiesen werden und nicht die Unschuld. Auch wenn das manche subalterne Sachbearbeiter bei der Polizei in der flirrenden Sommerhitze vielleicht übersehen haben.
Gruß
smalbop
)
Danke, etwas Zuspruch tut auch gut.
Ja, das wird wohl unausweichlich sein.
Wieso?
Gutachten sind teuer und sollten daher nicht selbst durchgeführt werden. Als Beschuldigter hast man ein Beweisantragsrecht (sollte dir die Polizei eigentlich gesagt haben) d. h. man kann der Polizei sagen, dass die darüber ein Gutachten machen sollten. Vorausgesetzt man hat wirklich nix vorgetäuscht und wirst am Ende auch nicht verurteilt muss man die Kosten dafür auch nicht tragen.
Normalerweise hat man aber gewissermaßen immer Spurenübertragungen, d.h. auch wenn Holz oder sowas an deinem Auto langschrappt, müsste auch am Holz Schaden enstanden sein (Splitter am Boden o. ä.). Dies ist allerdings nur sehr schwer nachzuweisen, erst recht im nachhinein (wenn das bei der Verkehrsunfallaufnahme nicht festgestellt wurde).
Letzten Endes muss auch das Vortäuschen einer Straftat vorsätlich begangen worden sein. Dafür sollte man sich im klaren sein, ob der Schaden wirklich während des Termines entstanden ist, und nicht im vorhinein schon da war, man ihn aber erst da bemerkt hat.