Beim Ausparken im Parkhaus bin ich rückwärts gegen einen Pfosten gefahren. Bin dann wegen einen Termin weggefahren! Muss ich das der Polizei melden oder dem Besitzer des Parkhauses?
Hallo Yumi,
Deine Frage ist zwar nicht mein Wissensgebiet, aber dennoch eine Antwort in dem Sinne, was ich machen würde: Falls etwas beschädigt wurde (von dem gehe ich mal aus), dann ist das in der Tat „Fahrerflucht“, fall der Geschädigte (Parkhausbetreiber) oder die Polizei nicht sofort darüber informiert wurde. In diesem Fall rate ich Dir, sofort mit dem Parkhausbetreiber Kontakt aufzunehmen, um eventuelle Schäden zu besprechen. Dabei ist auch mit der Versicherung zu klären, ober diese zur Schadensregulierung einspringt.
Sollte jedoch durch den Parkhausbetreiber bereits eine Anzeige bei der Polizei erfolgt sein, rate ich Dir dringend, einen Juristen mit Schwerpunkt Verkehrsrecht aufzusuchen, der weiß dann schon, was zu machen ist!
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück!
brosinre
Beim Ausparken im Parkhaus bin ich rückwärts gegen einen
Pfosten gefahren. Bin dann wegen einen Termin weggefahren!
Muss ich das der Polizei melden oder dem Besitzer des
Parkhauses?
Du musst es natürlich dem Besitzer des Parkhauses melden.
Gruß
Heinz
Beim Ausparken im Parkhaus bin ich rückwärts gegen einen
Pfosten gefahren. Bin dann wegen einen Termin weggefahren!
Muss ich das der Polizei melden oder dem Besitzer des
Parkhauses?
Tut mir l
Beim Ausparken im Parkhaus bin ich rückwärts gegen einen
Pfosten gefahren. Bin dann wegen einen Termin weggefahren!
Muss ich das der Polizei melden oder dem Besitzer des
Parkhauses?