Wie verhält es sich bei einem beim Einparken verursachten Unfall (Schramme) mit anschließender „Unfallflucht“, wenn der eingeparkte Wagen wegen Nichtbemerkens dort stehengelassen wurde ? Bei einer vorsätzlich begangenen Unfallflucht fährt man doch weg.
Macht es einen Unterschied bei der Feststellung der Schuld und der Bestrafung?
Danke für Eure Antworten.
hi,
das nennt man unerlaubtes entfernen vom unfallort und es geht nicht um das kfz sondern um den, der verursacher. er entzieht sich der unfallaufnahme ggf spielt ja auch alkohol oder drogen eine rolle.
hauptmann
Hallo,
wenn man nichts bemerkt hat, ist es auch kein unerlaubtes entfernen vom Unfallort. Im Zweifel wird ein Gutachter klären, ob man den Unfall nicht eigentlich hätte bemerken müssen und der Richter das entsprechend würdigen.
Den Schaden muß man (oder die Versicherung) natürlich trotzdem bezahlen.
Cu Rene