Hallo ihr Lieben,
heute muss ich hier auch mal eine Frage loswerden.
Nehmen wir an, jemand fährt seit vielen Jahren einen 40t Lastzug. Nun wird ihm vorgeworfen, mit diesem Fahrzeug eine Unfallflucht begangen zu haben. Der Sachverhalt könnte sich in Kürze wie folgt darstellen:
Eines Nachmittags tankte er sein Fahrzeug und fuhr anschließend weiter. Ca. zwei Stunden nach diesem Tank-Stop rief ihn sein Chef an, er habe vor einer halben Stunde an besagter Tankstelle den PKW der Tankstellenmitarbeiterin durch Anfahren beschädigt und sich anschließend vom Unfallort entfernt.
Am Fahzeug sind keinerlei Rückstände oder sonstige Anzeichen für einen Zusammenstoß mit dem Auto zu finden.
Der Beschuldigte hat von diesem Vorfall nichts mitbekommen,außerdem passen auch die zeitlichen Umstände nicht zusammen.Kann man ihn nun wegen Fahrerflucht bestrafen?!
Hallo,
zunächst einmal müsste dem Fahrer ja die Beschädigung nachgewiesen werden. Ob er es gemerkt hat, ist ja nicht entscheidend und LKW können PKW auch auf viele Arten beschädigen, ohne dass am LKW sichtbare Spuren zurückbleiben. Tankstellen haben ja auch gern eine Videoüberwachung des Geländes, vielleicht kann das den Fahrer be- oder entlasten.
In jedem Fall ist das ein Vorsatzdelikt. Wer am Ende einem Gericht glaubhaft machen kann, dass er nichts von einem Unfall mitbekommen hat, wird auch nicht wegen Entfernens vom Unfallort bestraft.
VG
EK
Danke für die schnelle Antwort!
Hallo Anke_Ina,
Kann man ihn nun wegen Fahrerflucht bestrafen?!
im Prinzip hat „EK“ dir schon richtig geantwortet. Hier nur etwas ausführlicher meine Antwort.
Leider ist das keine Frage die man so beantworten kann dass die Antwort wirklich hilfreich wäre. Im Zweifelsfall würde so eine Angelegenheit von einem Richter zu beurteilen (verurteilen) sein. Da Richter aber einen großen Ermessensspielraum haben, kann niemand vorhersehen wie der zuständige Richter in diesem Fall entscheiden würde.
er habe vor einer halben Stunde an besagter Tankstelle den PKW der Tankstellenmitarbeiterin durch Anfahren beschädigt
Da wird es wohl auch auf die Art der Beschädigung ankommen. Bei einem oberflächlichen Lackschaden (ohne Schaden am Blech) könnte der Richter der Meinung sein dass man dies nicht bemerkt haben muss. Wenn aber z.B. der komplette Kotflügel abgerissen wurde, wird wahrscheinlich jeder Richter davon ausgehen dass man dieses bemerkt haben muss. Jede andere Variante des Schadens wird wohl auch unterschiedliche Beurteilung durch den Richter zur Folge haben.
außerdem passen auch die zeitlichen Umstände nicht zusammen
Fast alle Tankstellen sind mit Überwachungskameras ausgestatten. Auf den Aufnahmen kann man dann unter anderem auch die Zeit erkennen. Wenn man Glück (oder Pech) hat, ist auf diesen Aufnahmen dann auch zu sehen ob (oder ob nicht) der LKW den PKW beschädigt hat.
Zumindest könnte man aber den zeitlichen Zusammenhang klären. Wenn z.B. behauptet wird der LKW hätte um 14:30 Uhr den PKW beschädigt, aber auf der Überwachungsaufnahme ist zu sehen dass der LKW um 13:00 Uhr die Tankstelle verlassen hat, dann könnte der Richter schon Zweifel bekommen.
Wie gesagt, dass ist keine Antwort die wirklich hilfreich ist. Doch eine bessere Antwort fällt mir leider nicht ein.
Gruß
Horst
hallo,
sicherlich sind die kameras auf dem tankstellengelände ein eindeutiger beweis, wenn diese denn auch den lkw auf dem film haben.
alleine die tatsache, dass der lkw-fahrer bereits 2 stunden vom tankstopp entfernt war und sein chef ihn mitteilt, dass er vor 30 minuten, also 90 minuten nach dem tankstopp ein fahrzeug beschädigt haben soll, passt nicht zusammen. da reicht es sicherlich schon aus, wenn die aufzeichnungen aus dem lkw-fahrtenschreiber, der ja jede bewegung registriert vorgelegt werden.
sicherlich ist ein gespräch mit dem tankstellenpächter hilfreich, bei dem dann die besagten fakten vorgelegt werden.
mfg
mpu24