Hallo,
ab wann gilt Unfallfucht als solches?
Fiktiver Fall: einem wird die Vorfahrt genommen und trotz Vollbremsung kommt es zum Kontakt der Autos. Damit die Kreuzung frei wird fährt der Geschädigte auf die Bushaltestelle. Der Geschädigte hat schon beim Vorfahren einen Schaden am Gegner entdeckt und sieht dann auch den eigenen Schaden. Der Unfallverursacher gibt daraufhin Gas und fährt weg. Der Geschädigte ruft bei der Polizei an aber weil der Unfallverursacher nicht mehr da ist solle man zur nächsten Polizeidienststelle fahren.
Angekommen bei der Polizeidienststelle kann der Geschädigte zwar das Auto beschreiben und auch den Anfang des Kennzeichens aber durch die Aufregung und weil es schnell ging ist nicht das komplette Kennzeichen bekannt.
Zunächst weigert sich der Polizist, überhaupt eine Anzeige aufzunehmen und gibt dem Geschädigten die Schuld an der Situation (ohne Kennzeichen Pech gehabt). Nach mehrmaliger Aufforderung nimmt er die Aussage auf, allerdings nur handschriftlich auf einem Fresszettel und ohne Unterschrift. Auch wurden keine Fotos des Schadens gemacht und auf den Fresszettel schrieb der Polizist „50€“ obwohl sich der Schaden auf 300€ beläuft. Man solle 2 Wochen warten und wenn sich der Unfallverursacher bis dann nicht selber gemeldet hat (er könnte ja nicht bemerkt haben, dass ein Schaden entstanden ist) hat man halt Pech gehabt.
Meine Fragen, was müsste man in solch einem Fall tun:
1.) Ab wann gilt es als Unfallflucht? Klar, vielleicht hat der Unfallverursacher den Schaden zunächst nicht bemerkt (es war viel Verkehr und einen richtigen Knall gab es nicht), aber der Schaden war deutlich zu sehen - er hat es also irgendwann bemerkt.
2.) Hat sich der Polizist richtig verhalten? Hätte er nicht eine richtige Anzeige aufnehmen müssen? Was sind in solch einem Fall die Pflichten des Polizisten?
3.) Lohnt eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
4.) Hat der Geschädigte noch die Chance, zu seinem Recht zu kommen?
Grüße
Jessica