Unfallflucht und frecher Polizist

Hallo,

ab wann gilt Unfallfucht als solches?
Fiktiver Fall: einem wird die Vorfahrt genommen und trotz Vollbremsung kommt es zum Kontakt der Autos. Damit die Kreuzung frei wird fährt der Geschädigte auf die Bushaltestelle. Der Geschädigte hat schon beim Vorfahren einen Schaden am Gegner entdeckt und sieht dann auch den eigenen Schaden. Der Unfallverursacher gibt daraufhin Gas und fährt weg. Der Geschädigte ruft bei der Polizei an aber weil der Unfallverursacher nicht mehr da ist solle man zur nächsten Polizeidienststelle fahren.
Angekommen bei der Polizeidienststelle kann der Geschädigte zwar das Auto beschreiben und auch den Anfang des Kennzeichens aber durch die Aufregung und weil es schnell ging ist nicht das komplette Kennzeichen bekannt.
Zunächst weigert sich der Polizist, überhaupt eine Anzeige aufzunehmen und gibt dem Geschädigten die Schuld an der Situation (ohne Kennzeichen Pech gehabt). Nach mehrmaliger Aufforderung nimmt er die Aussage auf, allerdings nur handschriftlich auf einem Fresszettel und ohne Unterschrift. Auch wurden keine Fotos des Schadens gemacht und auf den Fresszettel schrieb der Polizist „50€“ obwohl sich der Schaden auf 300€ beläuft. Man solle 2 Wochen warten und wenn sich der Unfallverursacher bis dann nicht selber gemeldet hat (er könnte ja nicht bemerkt haben, dass ein Schaden entstanden ist) hat man halt Pech gehabt.

Meine Fragen, was müsste man in solch einem Fall tun:
1.) Ab wann gilt es als Unfallflucht? Klar, vielleicht hat der Unfallverursacher den Schaden zunächst nicht bemerkt (es war viel Verkehr und einen richtigen Knall gab es nicht), aber der Schaden war deutlich zu sehen - er hat es also irgendwann bemerkt.

2.) Hat sich der Polizist richtig verhalten? Hätte er nicht eine richtige Anzeige aufnehmen müssen? Was sind in solch einem Fall die Pflichten des Polizisten?

3.) Lohnt eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

4.) Hat der Geschädigte noch die Chance, zu seinem Recht zu kommen?

Grüße
Jessica

Hallo,

nicht mein Fachgebiet, aber: Unfallflucht beginnt bei Bagatellschäden, daher: Ja, es war Unfallflucht!

Zum Polizisten: Gibt es ein Aktenzeichen? Wenn nein: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten schreiben. Die Polizei muss die Anzeige erst mal aufnehmen, die Entscheidung die Sache nicht zu verfolgen liegt bei der Staatsanwaltschaft und/oder beim Richter.

Mit dem Anwalt ist es so ein Problem, denn wenn der Gegner nicht ermittelt werden kann, dann kostet der Vermutlich noch mal so viel wie der Schaden…

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

Meine Fragen, was müsste man in solch einem Fall tun:
1.) Ab wann gilt es als Unfallflucht? Klar, vielleicht hat der
Unfallverursacher den Schaden zunächst nicht bemerkt (es war
viel Verkehr und einen richtigen Knall gab es nicht), aber der
Schaden war deutlich zu sehen - er hat es also irgendwann
bemerkt.

Generell ist bei der Schilderung wohl eine Unfallflucht naheliegend.

Diese liegt nur vor wenn der Beteiligte den Unfall bemerkt hat - wenn er erst später den Schaden bemerkt, wie soll er zwingend den Zusammenhang zu genau dieser Verkehrssituation herstellen sollen, wo sie ihm doch anscheinend nicht aussergewöhnlich vorkam?

2.) Hat sich der Polizist richtig verhalten? Hätte er nicht
eine richtige Anzeige aufnehmen müssen? Was sind in solch
einem Fall die Pflichten des Polizisten?

Vielleicht nicht ganz richtig aber typisch. Die Polizisten die ich in so Situationen erlebt habe, neigen dazu festzustellen, dass die Sache realistischerweise eher aussichtslos ist, insbesondere wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Die Anzeige hat er aber letztendlich aufgenommen… wenngleich auch unmotiviert. Aber er ist zur Aufnahme verpflichtet.
Es zeigt aber eine gewisse Lebensferne einen Schaden am Auto auf 50 Euro zu schätzen… ein kleiner Lackschaden ist in der Regel immer schnell dreistellig.

3.) Lohnt eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Schwer einzuschätzen… ich denke nicht. Denn letztendlich at er die Anzeige ja aufgenommen.

4.) Hat der Geschädigte noch die Chance, zu seinem Recht zu
kommen?

Was möchte der Geschädigte denn? Soll das SEK ausrücken und sämtliche ähnliche Fahrzeuge überprüfen?

Gruss HighQ

Hallo,

danke für die Antwort.

also mal ganz ehrlich: wenn man jemandem die Vorfahrt nimmt und abends oder am nächsten Tag eine Beschädigung feststellt kann man das doch zuordnen, oder? Es geht ja nicht gerade um einen kleinen Kratzer.

Ist eine Anzeige aufgenommen, wenn es kein Aktenzeichen gibt? Und auch keine Fotos aufgenommen wurden? Und keine Unterschrift stattfand?

Welche Chancen hat der Geschädigte, noch an das Recht zu kommen? Farbe, Autotyp (Marke und Modell) und Anfang des Kennzeichens stehen ja fest. Dass das nicht reicht? Ich kenne einen Fall da hat die Polizei einen Unfallflüchtigen (von einem Parkplatz!, noch nicht mal fließender Verkehr) mittels Lackprobe beim Geschädigten ermittelt! Liegt es jetzt an der Machbarkeit der 2 Fälle oder an der Motivation der Polizei?

Grüße

Hallo !

Da Unfallflucht ein Straftatbestand ist ,dachte ich bisher,es wäre auch ein Offizialdelikt.
Und da würde Anzeige- und Verfolgungspflicht für die Polizei bestehen,sobald sie davon Kenntnis erhalten.

Deshalb verstehe ich nicht das geschilderte Verhalten auf der Polizeiwache.

MfG
duck313

Hallo,

also mal ganz ehrlich: wenn man jemandem die Vorfahrt nimmt
und abends oder am nächsten Tag eine Beschädigung feststellt
kann man das doch zuordnen, oder? Es geht ja nicht gerade um
einen kleinen Kratzer.

nun ja… wer weiss.

Ist eine Anzeige aufgenommen, wenn es kein Aktenzeichen gibt?
Und auch keine Fotos aufgenommen wurden? Und keine
Unterschrift stattfand?

Ich habe meine damals auch nicht unterschrieben und Akteneinsicht bekommt nur ein Rechtsanwalt. Trotzdem wurde der Schädiger ermittelt.
Den RA habe ich mir dann genommen weil er es seiner Versicherung nicht gemeldet hat. War auch gut so.

Welche Chancen hat der Geschädigte, noch an das Recht zu
kommen? Farbe, Autotyp (Marke und Modell) und Anfang des
Kennzeichens stehen ja fest.

Und davon gibt es in dem Kreis wohl zahlreiche…

Dass das nicht reicht?

Reicht nicht… ich hatte damals das Glück dass ich damals am nächsten Morgen Teile seines Aussenspiegels gefunden habe - klar hab ich den der Polizei gebracht und die hat auch offensichtlich alle Werkstätten in der Umgebung informiert, dass man sich bei Ihnen melden soll wenn ein passender Unfall reinkommt.

Der Polizist hat mir damals wenig Hoffnung gemacht und gemeint:
Wenn de rKerl mit seiner Baujahr 94er E-Klasse klug genug ist, wird er so nen Spiegel bei Ebay kaufen und dann finden wir den nie.

Da aber wohn die 82-jährige Mutter gefahren war ist er direkt damit in die Merzedeswerkstatt und deswegen konnte die Fahrerin ermittelt werden.

Ich kenne
einen Fall da hat die Polizei einen Unfallflüchtigen (von
einem Parkplatz!, noch nicht mal fließender Verkehr) mittels
Lackprobe beim Geschädigten ermittelt!

Schön so was zu hören… das ist leider nicht die Regel.

Liegt es jetzt an der
Machbarkeit der 2 Fälle oder an der Motivation der Polizei?

Wahrscheinlich beides… die Frage ist natürlich auch ob man ein paar tausend Euro zur Ermittlung eines 300 Euro Schadensverursachers ausgeben soll, der der Unfall wahrscheinlich noch nicht mal bemerkt hat und dem somit nur die Regulierung des Schadens auferlegt werden kann.

Für den der Betroffen ist, ists immer ärgerlich.
Ich war froh meine Vollkasko nicht in Anspruch nehmen zu müssen auch wenn ich ihn schon gemeldet hatte. Aber das war Glück…

Mein Auto war zum damaligen Zeitpunkt 2 Tage alt und der Schaden 2500 Euro…

Gruss HighQ