Eine Freundin von mir arbeitet in einem Stukatör Betrieb. Dort wurde sie einst von ihrem Chef mit dem Firmenwagen losgeschickt um irgentwas zu holen. Wärend dieser Fahrt ist ihr jemand in den Wagen gefahren. Dieser andere Jemand hatte, im gegensatz zu besagter Freundin, einen Zeugen das seine Ampel grün war und meine Freundin daher bei rot gefahren sein müsse.
Sie ist nun aufgrund der Tatsache das sie allein unterwegs war und ncihts beweisen konnte schuldig gesprochen worden.
Jetzt kommt aber der Arbeitsgeber meiner Freundin an und verlangt das sie den Schaden am Firmenwagen und den Schaden am anderen Auto trägt, da sie ja schließlich die Schuld zugewiesen bekommen hat.
Wie sieht das aus? Kann er damit durchkommen? Es war ja schließlich eine Firmenfahrt im Firmenwagen.
Der Arbeitgeber/die Versicherung kann das Geld nur Verlangen, wenbn ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Du sagst: Sie ist unschuldig.
Sie wurde (von einem Richter ?) schuldig gesprochen.
Ich würde an Ihrer Stelle einen Anwalt nehmen. Aber „so einfach zurückhaben“ kann der AG das Geld nicht.
Bei uns als Busfahrer rappelt es auch öfters, mal Schuld, mal unschuldig. Bisher hat unser Chef NIE Geld verlangt, da die Busse VK-Versichert sind. Auch wurde nie die SB teilweise oder ganz (2500€) gefordert.
Wie sieht das aus? Kann er damit durchkommen? Es war ja
schließlich eine Firmenfahrt im Firmenwagen.
Nur, weil es eine Fahrt für die Firma ist, wird eine rote Ampel nicht orange oder sogar firmen-grün. Wenn deine Freundin tatsächlich bei Rot über die Ampel gefahren ist, wird sicherlich die nicht geringe Möglichkeit bestehen, daß ein Arbeitsrichter auf grobe Fahrlässigkeit entscheidet, was zu bis zu voller Haftung bzgl des Schadens führen wird. Aber, es entscheidet, wenn man sich untereinander nicht einigt, letztendlich eben im Streitfalle der Arbeitsrichter; und nicht ich, Du, oder der AG. Die Frage ist, ob deine Freundin es so weit kommen lassen will.
Du hattest ja gefragt: Kann er damit durchkommen?
Antwort: Ja, das kann sein, daß er damit „durchkommt“. (wobei ich mich frage, was das mit „durchkommen“ zu tun hat)
Prinzipiell haftet immer der Arbeitgeber solange kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das überfahren einer roten Ampel ist natürlich fahrlässig und ob es grob fahrlässig war liegt wie gesagt im Ermessen eines Richters und hängt natürlich von den Umständen ab.
Da der Schaden beträchtlich sein wird sollte deine Freundin eine Bezahlung verweigern, zumal hier evtl. auch grobe Fahrlässigkeit des Chefs vorliegt wenn er den Wagen nicht gut versichert hat.
Ich nehme mal sogar an, daß hier deine Freundin die besseren Karten hat, denn ggf. müsste der Chef die grobe Fahrlässigkeit stichhaltig beweisen und das dürfte nur anhand einer nicht verlässlichen Zeugenaussage eines Unfallbeteiligten schwer werden…