Hallo,
Privatperosn A kauft von Privatperson B einen Gebrauchtwagen.
Bei der Begutachtung fallen zwei Stellen auf. Eine Beule in der hinteren Stoßstange und eine gespachtelte, lackierte Stelle am vorderen, Kotflügel (Beifahrerseite).
Es sieht nicht schlimm aus, aber:
nach dem Kauf fällt Person A zu Hause auf, dass der Kotflügel wohl etwas verzogen ist. Obwohl er den Wagen 10x umrundet hat! Man sieht es , da die Spalte zwischen Scheinwerfer und Motorhaube ungleichmäßig sind.
Der Wagen wurde als unfallfrei verkauft. Der Verkäufer meinte, dass diese „Schäden“ vom Vorbesitzer seien und auch vom Vorbesitzer ausgebessert wurden. Es handele sich aber nicht um Unfälle.
Aus Misstrauen habe ich heute den Vorbesitzer des Verkäufers kontaktiert. Er beteuerte mir, dass er nie einen Schaden hatte oder etwas lackiert oder gespachtelt wurde.
Also hat der Verkäufer Person B nicht die Wahrheit gesagt!
Auch komisch ist, dass der Verkäufer nur 3 Wochen Besitzer war und nun schon wieder verkauft! Kann man irgendwie rausbekommen, ob es nicht doch einen Unfall gab?
Was meinst ihr dazu??
Hi
Unfallfrei … gedacht nach wie sagen wir mal , Autofahrerverständniss , oder Unfallfrei nach Gesetzestext .
Eine kleine Kotflügelbeule , die z.b. von einem betrunkenen Kunde mit einem Einkaufswagen verursacht wurde , ist kein Unfall nach Gesetzeslage , obwohl der Wagen repariert , gespachtelt und lackiert wurde .
Auf meinen Audi ist bei einer Windböhe ein geparkter Klein-Roller ( Scooter ) mit der Lenkstange in die Hecklappe gefallen , die Heckklappe hat eine Faustdicke Beule , der wird demnächst ausgebeult , beigespachtelt und die Heckklappe neu lackiert , trotztdem könnte ich den danach als „unfallfrei“ verkaufen.
es ist kein Neuteil am Wagen und kein tragendes Element repariert worden.
Nach Kundenverständniss , ein Unfallwagen , nach Rechtsprechung nicht .
Kann man als Kunde nachweisen , das z.b. ein neuer Kotflügel am Wagen ist , dann kann man vielversprechend einen Rechtsanwalt beauftragen
gruss
Toni
Bei einer Delle oder einer Schramm, die nachlackiert wurde, ist aber das Spaltmaß zwischen Kotflügel, Scheinwerfer und Motorhaube so extrem verzogen, bzw. unterschiedlich. Man sieht auf 5m Entfernung, dass da was schief ist. Wenn man weiß, wo man hingucken muss. Bei der Besichtigung aus nächster Nähe ist es nicht aufgefallen.
Einem Nachbarn sofort. Er stand, wie gesagt etwa 5m vom Auto weg und meinte sofort, dass da was schief sei…
Ist ein Ford C-Max… nur mal als Anmerkung…
Letztlich wäre es zumindest ein typischer Fall, eines Verkaufs eines KFZ, mit der Behauptung ins „Blaue“ hinein, dass dieser unfallfrei sei.
Dies wird von der Rspr. nicht akzeptiert, so dass der Person, die gesetzlichen Rechte, Minderung, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag zustehen.
VG
Eine Ford-Werkstatt wird gleich wohl Licht ins Dunkle bringen und sagen, obs ein Unfallschaden ist oder nur ein Bagatellschaden… Mal sehen…
…eben darauf kommt es an und dies kann letztlich nur eine Werkstat feststellen bzw. bei einer rechtlichen Auseinandersetzung würde ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
VG