Unfallgegner dreht Hergang hinterher um

Hallo Gelehrte!

Nehmen wir mal an, jemand (A) fährt auf einer Vorfahrtsstraße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Gleichzeitig fährt ein anderer Jemand (B) von rechts aus einer Parkbucht längs der Straße auf diese Straße. B ist wohl mit etwas anderem als mit dem Fahren beschäftigt, denn er fährt A seitlich rein.

Eigentlich eine klare Sache. Vor Ort wäre das auch klar. Man füllt gemeinsam einen europäischen Unfallbericht aus und unterschreibt. Zum Unfallhergang gebe es keine nähere Beschreibung, nur die Skizze.

Später meint B, es war ja ganz anders. Beide seien auf der Vorfahrtstraße gefahren, da hätte A in einem riskanten Manöver B überholt und ihn geschnitten. Somit wäre A Schuld am Unfall.

Die Versicherung von B will nun den Schaden von A nicht zahlen. Die Versicherung von A will aufgrund der Schilderung ihres Kunden auch nicht zahlen.

Was könnte A tun? Anwalt nehmen? Wer trägt die Kosten? Müßte man die dann bei B einklagen?

Könnte man B mit Strafanzeige wegen Verleumdung oder so etwas drohen, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, daß er diese Geschichte schnell richtigstellen soll?

Könnte A der gegnerischen Versicherung eine eidesstattliche Versicherung der Beschreibung des Hergangs anbieten? Könnte sowas wirken?

Wie sonst könnte A dem Unfallgegner B klarmachen, daß er nicht gewillt ist, seinen eigenen Schaden und den des Gegners zu tragen, da er sich ja im Recht fühlt.

Im Beispielunfall existieren keine Fotos, als einziger Zeuge stehe der Beifahrer von A zur Verfügung, der aber der Ehegatte von A sei.

Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Hans

Hallo Elektriker
Wieso sollte ein Beifahrer nicht aussagen können, wenn er ein naher Verwandter ist?
Bzw. wieso soll die Aussage nicht gewertet werden können?

Gruß
Rochus

Hallo Hans !

Klingt ja schon wieder fast unglaublich.

Man füllt gemeinsam den Bericht aus und macht eine Unfallskizze,wie kann es da später ganz entgegenstehende Aussagen zum Hergang geben ?
Skizze zeigt wohl nicht die genaue Lage der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß in Bezug zur Straße ?

Vielleicht sollte man Anzeige bei der Polizei gegen B stellen,wegen „Falscher Verdächtigung“ nach § 164(2).
Die falsche Aussage ist ja geeignet,behördliche Schritte gegen A einzuleiten (Verkehrsgefährdung…),das wäre strafbar,wenn es unwahr ist.

A hat sogar einen Zeugen,ob Ehefrau oder nicht,die Glaubwürdigkeit würde ein Richter schon zu würdigen wissen(wenn es jemals soweit kommen sollte).

Auch ein Sachverständiger könnte m.E. nach dem Schadensbild des seitlichen Streifens der Fahrzeuge nachweisen,wie schnell beide waren und ob das überhaupt mit der Situation(Einfädeln vom Parkstreifen aus in fließenden Verkehr) hinkommen könnte.

Was sagt den die eigene VS von A ? Die müsste ja haften,wenn man der Aussage B glauben sollte. VS würde aber den Schaden abweisen und m.E. auch den Rechtsschutz von A übernehmen,damit der vermeintliche Anspruch von B abgewiesen werden kann.

A sollte sich beim Anwalt beraten lassen,die Kosten müsste B (dessen VS) tragen,aber natürlich(wie immer) erst einmal Vorkasse.
Jeder Unfallgeschädigte kann sich ja anwaltlich beraten lasssen und seinen Anspruch an die gegnerische VS stellen.
Ist B am Hergang Schuld,dann zahlt dessen VS auch den Anwalt.

MfG
duck313

Hallo

Was könnte A tun? Anwalt nehmen? Wer trägt die Kosten? Müßte
man die dann bei B einklagen?

Ich würde unbedingt sofort einen Anwalt nehmen. Der sorgt dann für die fällige Strafanzeige und der Staatsanwalt daraufhin für die kriminaltechnische Untersuchung der Unfallfahrzeuge. Ich nehme an, dass man auch an der Unfallstelle noch Lacksplitter beider Kfz finden wird. Hinzu kommen die Zeugenaussagen und die Skizze im Unfallbericht. Am baldigen Waterloo des Betrügers B kann kein Zweifel bestehen. Deswegen bleibt er nach Aburteilung ohnehin auf sämtlichen Kosten (auch Anwaltskosten) sitzen.

Gruß
smalbop

Moin,

Ich würde unbedingt sofort einen Anwalt nehmen. Der sorgt dann
für die fällige Strafanzeige und der Staatsanwalt daraufhin
für die kriminaltechnische Untersuchung der Unfallfahrzeuge.
Ich nehme an, dass man auch an der Unfallstelle noch
Lacksplitter beider Kfz finden wird. Hinzu kommen die
Zeugenaussagen und die Skizze im Unfallbericht. Am baldigen
Waterloo des Betrügers B kann kein Zweifel bestehen. Deswegen
bleibt er nach Aburteilung ohnehin auf sämtlichen Kosten (auch
Anwaltskosten) sitzen.

Strafanzeige weswegen?
Kriminaltechnische Untersuchung? Sorry, aber Du guckst zuviel CSI :wink:
Da werden sicher zunächst vereidigte Sachverständige von den jeweiligen Versicherungen beauftragt.
Und was sollen die ein paar Tage später gefundenen Lacksplitter an der Unfallstelle beweisen?
Irgendwo kann ich Deinen Ausführungen nicht im Anastz folgen.

Gruss Jakob

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Moin Hans,

Deine Haftpflichtversicherung dient nicht nur dazu, Schadenersatz zu leisten sondern auch dazu, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Grundsätzlich kann ich Duck313 daher nur zustimmen.
Ein Sachverständiger kann sicher feststellen, ob B nun langsam aus einer Parklücke fuhr oder tatsächlich mit Citylimit fuhr.
Das lässt sich in der Regel anhand vom Schadenbild gut ablesen (Anstossstelle, Schleifspuren etc.).
Ich würde jetzt erst einmal die eigene Versicherung machen lassen.
Was ich nicht verstehe: Auf der Skizze müsste doch ersichtlich sein wer wo stand/fuhr, oder?

Gruss Jakob

servus Hans

ich kenn das aus mehrfacher Erfahrung. Man könnte vor Wut aus der Haut fahren. allein, das lohnt nicht
Denn das Abstreiten von (auch sehr) bewusster Eigenschuld ist im Strassenverkehr in DE wie wohl in der ganzen Welt allgemein üblich.
So ganz unschuldig wären da wohl die meisten von uns auch nicht

Ich versuchte seinerzeit auch Strafanzeige zu erstatten, worauf sie nur den Kopf geschüttelt haben. Im Strassenverkehr gäbe es keinen Betrug durch Abstreiten wissentlicher Schuld. Die Herren fanden das völlig normal. Ich platzte fast, weil es in meinen Augen Betrug ist, jemand absichtlich finanziell (erheblich!) zu schädigen. Die Herren sahen das ganz anders
Also sollte ein fiktiver Betroffener in die Sache nicht so unvorbereitet reingehen wie ich. Vorher zum Anwalt

Was die Meisten überraschen wird: Ich schreibe meine eigene Versicherung in solchen Fällen (bereits 2 mal) gleich zusammen mit der Schadensmeldung an, daß sie in jedem Fall von einer Regulierung abzusehen haben. Wenn sie versuchten, auch nur mit 10% in die Regulierung einzutreten, ginge ich anwaltlich dagegen vor.
Die versuchen nämlich bei Bagatellschäden sonst, sich vorschnell zu einigen, weil die Versicherungen von der Höherstufung mehr haben als die Regulierung kostet
Das klappte beide Male

Wichtig ist der Gang zum Gutachter, falls es nicht schon zu spät dafür ist
Bei beiden Fällen gingen die Betrüger Unfallgegner fast bis vor Gericht mit ihren Lügengeschichten.
Mir half beide Male das Vorhandensein von eigenen Zeugen im Auto und das Gutachten
Erst kurz vor der Verhandlung zogen sie jeweils zurück

Falls das mit dem Gutachten schon zu spät ist, sollte der fiktive Betroffene trotzdem auf keinen Fall einknicken. Der Unfallbericht und der Zeuge sind die entscheidenden Argumente
Wichtig wäre nur, daß der Betroffene sich nicht sooo sehr aufregt und seine Nerven schont, so gut es eben geht. Das ist tatsächlich sowas wie Alltag auf den Strassen. Es wird schon gutgehen

Daumendrück. S.

hi

Ich würde unbedingt sofort einen Anwalt nehmen.

d’accord

Der sorgt dann
für die fällige Strafanzeige

da wär ich neugierig. Mich haben die nur ausgelacht mit meiner „Strafanzeige“ bezüglich Verkehrsunfall und Abstreiten (siehe oben)

und der Staatsanwalt daraufhin
für die kriminaltechnische Untersuchung der Unfallfahrzeuge.
Ich nehme an, dass man auch an der Unfallstelle noch
Lacksplitter beider Kfz finden wird.

die Mühe macht man sich in so unbedeutenden Fällen leider nicht.
Müsste schon erheblicher Schaden (Personen!) entstanden sein

bleibt er nach Aburteilung ohnehin auf sämtlichen Kosten (auch
Anwaltskosten) sitzen.

wollen wir’s hoffen! Ein Selbstläufer ist das aber noch lange nicht

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btw wo ist eigentlich Irubis???
weiss jemand was von ihm?

Hallo,

hat sich leider nach einem dogmatischen Streit abgemeldet.

VG
EK

schade!
was für ein Verlust. Der ist nicht zu ersetzen

Danke für die Meldung
lG

3 Like

Guten Morgen

Strafanzeige weswegen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbetrug

Kriminaltechnische Untersuchung? Sorry, aber Du guckst zuviel
CSI :wink:

Ich schaue, von Nachrichten abgesehen, annähernd überhaupt nicht fern.

Da werden sicher zunächst vereidigte Sachverständige von den
jeweiligen Versicherungen beauftragt.

Sicher.

Und was sollen die ein paar Tage später gefundenen
Lacksplitter an der Unfallstelle beweisen?

Dass die Lacksplitter exakt zur Lackierung beider Fahrzeuge passen und an der Stelle gefunden werden, die A als Unfallort nennt und B abstreitet. Zur Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht trägt so ein Indiz mitunter bei - weshalb also nicht wegen einer anderen Straftat.

Irgendwo kann ich Deinen Ausführungen nicht im Anastz folgen.

Was nicht an meinen Ausführungen liegen muss.

s.

Hallo!

A sollte sich sofort einen Anwalt nehmen, den auch die Haftpflichtversicherung zahlen wird.

Auch wenn es einen ärgert, sowas ist völlig normal. Es wird (auch vor Gericht) wahnsinnig viel gelogen und beim Autofahren ist das besonders schlimm, weil es viele autofahrende Leute (meist Männer) gibt, die es psychisch nicht verkraften einen Fehler gemachtzu haben.

Das ist einfach so. In vielen Fällen, leider nicht in allen, kann aber der Unfallsachverständige eine Lüge nachweisen, da haben schon manche ganz schön gestaunt. In solche Konstellationen wie beschrieben kann man meistens ziemlich genau klären wie es wirklich war (ich betone nochmal: nicht immer, aber in solchen Fällen meistens).

Gruß
Tom

Moin,

Und was sollen die ein paar Tage später gefundenen
Lacksplitter an der Unfallstelle beweisen?

Dass die Lacksplitter exakt zur Lackierung beider Fahrzeuge
passen und an der Stelle gefunden werden, die A als Unfallort
nennt und B abstreitet.

Nun, nach ein paar Tagen und hunderten darüberweggefahrenen Fahrzeugen dürfte die Beweiskraft fragwürdig erscheinen.
Den Unfall streitet B ja auch nicht ab. Nur die Schuldfrage wird nun bestritten.
Und eine Kriminaltechnische Untersuchung wegen einem Verkehrsunfall mit Sachschaden? Sorry, das ist doch lächerlich.

Irgendwo kann ich Deinen Ausführungen nicht im Anastz folgen.

Was nicht an meinen Ausführungen liegen muss.

Aber durchaus kann :wink:

Gruss Jakob

1 Like

Hallo Jakob

Deine Haftpflichtversicherung dient nicht nur dazu,
Schadenersatz zu leisten sondern auch dazu, unberechtigte
Forderungen abzuwehren.

Es geht nicht um mich, schließlich ist es ein erfundener Fall.

Was ich nicht verstehe: Auf der Skizze müsste doch ersichtlich
sein wer wo stand/fuhr, oder?

Naja, ich nahm in dem Fall an, daß die Skizze wohl in der Aufregung zwar angefertigt wurde, man jedoch den genauen Schadensort nicht erkennen kann. Man sieht also, an welchen Stellen die Autos miteinander kollidierten, aber nicht die Abgrenzung des Straßenverlaufs. Somit hätte der Zusammenstoß auch so sein können, wie B behauptet.

Anhand einiger Äußerungen hier im Forum könnte aber in so einem Fall die Versicherung von A bzw. deren Sachverständiger am ehesten (und billigsten) Aufschluß über den möglichen Hergang geben und ungerechtfertigte Forderungen abschmettern.

Ich danke dir.

Hans

Vielen Dank an alle!
Hallo Ihr!

Es gibt nun verschiedene Meinungen, aber das Argument, der eigenen Versicherung die Sache sehr deutlich klar zu machen, liegt auf der Hand.

Ein Gutachter dürfte doch bei zwei so verschiedenen Geschichten klarer sehen als ein Laie. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß ein vorgefundenes Schadensbild so leicht uminterpretiert werden kann.

Die Geschichte zeigt, wie wichtig Zeugen, eine ordentliche Unfalldokumentation und auch Fotos sein können.

Vielen Dank euch allen!

Hans

Hallo Duck

Skizze zeigt wohl nicht die genaue Lage der Fahrzeuge nach dem
Zusammenstoß in Bezug zur Straße ?

Genau so ist es.

Was sagt den die eigene VS von A ? Die müsste ja haften,wenn
man der Aussage B glauben sollte.

A hat der Versicherung den Fall wohl noch nicht deutlich genug geschildert.

Hans

Hallo Rochus

Wieso sollte ein Beifahrer nicht aussagen können, wenn er ein
naher Verwandter ist?
Bzw. wieso soll die Aussage nicht gewertet werden können?

Befangenheit könnte wohl eine Rolle spielen. Da man als Zeuge allerdings entweder die Wahrheit oder gar nichts sagt, hast du bestimmt Recht, die Aussage ist bestimmt was wert.

Hans