Hallo Gelehrte!
Nehmen wir mal an, jemand (A) fährt auf einer Vorfahrtsstraße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Gleichzeitig fährt ein anderer Jemand (B) von rechts aus einer Parkbucht längs der Straße auf diese Straße. B ist wohl mit etwas anderem als mit dem Fahren beschäftigt, denn er fährt A seitlich rein.
Eigentlich eine klare Sache. Vor Ort wäre das auch klar. Man füllt gemeinsam einen europäischen Unfallbericht aus und unterschreibt. Zum Unfallhergang gebe es keine nähere Beschreibung, nur die Skizze.
Später meint B, es war ja ganz anders. Beide seien auf der Vorfahrtstraße gefahren, da hätte A in einem riskanten Manöver B überholt und ihn geschnitten. Somit wäre A Schuld am Unfall.
Die Versicherung von B will nun den Schaden von A nicht zahlen. Die Versicherung von A will aufgrund der Schilderung ihres Kunden auch nicht zahlen.
Was könnte A tun? Anwalt nehmen? Wer trägt die Kosten? Müßte man die dann bei B einklagen?
Könnte man B mit Strafanzeige wegen Verleumdung oder so etwas drohen, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, daß er diese Geschichte schnell richtigstellen soll?
Könnte A der gegnerischen Versicherung eine eidesstattliche Versicherung der Beschreibung des Hergangs anbieten? Könnte sowas wirken?
Wie sonst könnte A dem Unfallgegner B klarmachen, daß er nicht gewillt ist, seinen eigenen Schaden und den des Gegners zu tragen, da er sich ja im Recht fühlt.
Im Beispielunfall existieren keine Fotos, als einziger Zeuge stehe der Beifahrer von A zur Verfügung, der aber der Ehegatte von A sei.
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Hans