Hallo zusammen.
Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
am 6. Dezember 2010 rollt eine Frau mit Ihrem Corsa rückwärts aus einer Hofeinfahrt und rollt auf den Ford einer etwas zu weit links stehenden anderen Frau auf.
Am Corsa ist kein Schaden zu erkennen, am Ford ein Kratzer, der aber nicht vom Corsa stammen kann (Höhenunterschied).
Die Corsa-Fahrerin meldet 2 Stunden später den Sachverhalt ihrer Versicherung. Dort sagt man Ihr, sie solle warten bis der Gegner oder deren Versicherung sich meldet. 14 Tage später ruft der Freund der „angeblichen“ Geschädigten an und will 100 Euro, da er einen Bekannten in einer werkstatt hat, der den Schaden für diesen Preis richten würde. Die Corsa-Fahrerin sagt sie habe den Schaden bereits der Versicherung gemeldet. Daraufhin schwenkt der Mann plötzlich um und sagt er müsse noch ein Teil besorgen.
Die Corsa-Fahrerin ruft ein paar Tage später den Mann an und will wissen wann sie eine Rechnung bekommt. Der Mann sagt er sei noch nicht dazu gekommen das Teil zu besorgen.
Gestern, nach über 4 Monaten, ruft der Mann an und will über den Schaden sprechen, der offensichtlich entweder keiner war oder noch immer nicht repariert wurde. Die eigentliche Unfallgegnerin hat sich nie gemeldet, sondern immer nur ihr Freund.
Hierzu meine Fragen:
- Ist es zulässig 4 Monate mit einem nicht reparierten Schaden herum zu fahren? (Schadenminderungspflicht)
- Kann man nach so langer Zeit überhaupt noch eine Reparatur verlangen?
- Ist es rechtlich zulässig das sich die Frau nie meldet und immer nur Ihr Freund?
Ich habe den verdacht, das gar kein Schaden (Kratzer) vorliegt der vom Corsa stammt und der Mann nur Geld haben will.
Hallo!
- Ist es zulässig 4 Monate mit einem nicht reparierten
Schaden herum zu fahren? (Schadenminderungspflicht)
Wenn es die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, ist es rechtlich zulässig. Warum auch nicht? Was das mit der Schadensminderungspflicht zu tun hat, weiß ich allerdings nicht. Der Schaden vergrößert sich ja nicht von alleine. Entweder er bleibt gleich hoch oder es treten äußere Faktoren hinzu, für die der Unfallgegner natürlich auch nciht einzustehen hat.
- Kann man nach so langer Zeit überhaupt noch eine Reparatur
verlangen?
Kann man, solange man den Schaden noch hat. Nach Ablauf der Verjährungszeit kann der Gegner allerdings eine Zahlung verweigern.
- Ist es rechtlich zulässig das sich die Frau nie meldet und
immer nur Ihr Freund?
Wenn der Freund bevollmächtigt ist, ist das natürlich zulässig.
Nebenbei: Man zahlt den Haftpflichtversicherern eine ganze Menge Geld unter anderem auch dafür, dass sie einem den ganzen Ärger abnehmen. Deswegen würde ich als Schädiger entweder die Schadensregulierung vollkommen ohne den Versicherer abwickeln (aber ich kenne mich auch ein bisschen aus-IAAL) oder - und das ist immer die bessere Option - ausschließlich über diesen. Ich würde dem Freund also mitteilen, er möge sich an den Versicherer wenden, wenn er was will. Der Vorteil ist: Der Versicherer hat a) das Geld nicht gerade locker sitzen und b) speziell ausgebildete Leute, die wissen, wie man unberechtigte Ansprüche abschmettert.
Der Schaden vergrößert sich ja nicht von alleine.
So, meinst Du? Dann man mal einen Kratzer in den Lack und sieh, was in vier Monaten daraus wird 
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Der Schaden vergrößert sich ja nicht von alleine.
So, meinst Du? Dann man mal einen Kratzer in den Lack und
sieh, was in vier Monaten daraus wird 
Was denn - jetzt mal alle äußeren Faktoren ausgeschlossen?
Genau das hab ich gemeint. der Rempler war im dezember. Salz, Eis, Schnee etc.
Man fährt über 4 Monate damit rum, hat vlt. noch einen oder zwei Parkrempler an der gleichen Stelle und dann schiebt man es alles auf den ersten Rempler.
oder noch besser: man meldet sich bei jedem einzelnen und verlangt von jedem die vollen reperaturkosten.
Angeblich wurde der Kratzer „wegen des Winters“ nicht repariert und soll jetzt nach über 4 Monaten repariert werden.!
So ein Schmarrn.
Sage: Nein und weise ihn darauf hin, dass ab dem nächsten Telefonat der Rechtsanwalt spricht.
Ein Tip von mir. Für solche Fälle immer einen Foto im Handschuhfach mitführen.
Und schon gibt es solche Probleme nicht mehr.
Viele Grüße!
Ein Tip von mir. Für solche Fälle einen Foto im Handschuhfach mitführen. Und schon gibt es solche Probleme nicht mehr.
Viele Grüße!