Unfallgegner meldet sich nicht

XY hatte Anfang Januar einen Unfall, und hat das auch sofort der Versicherung gemeldet. Da XY schuld war muss ihre Versicherung zahlen, doch der Fahrer des Wagens den XY beschädigt hat, meldet sich nicht. Wann zahlt die Versicherung nicht mehr, wenn er sich weiterhin nicht meldet? Gibt es da eine Meldefrist?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__14.html

Hallo !

Wo meldet er sich denn nicht ?
Bei der VS oder bei der Unfallverursacherin ?

Was kümmert es Dich denn,mache Dir doch nicht die Sorgen anderer zueigen.
Du hast es gemeldet an Deine VS,damit ist alles klar.

Üblicherweise erfährst Du auch nicht wie und ob Deine VS einen Schaden abrechnet.
Lediglich am Jahresende kann es eine Mitteilung geben,wegen einer Rückstufung im Vertrag(Schadensfreiheitsrabatt).

MfG
duck313

Hallo,

Üblicherweise erfährst Du auch nicht wie und ob Deine VS einen
Schaden abrechnet.

Das ist so nicht korrekt: Bei vielen Versicherern „alter Schule“ gibt es immer noch eine Schlussmitteilung, da nach Abrechnung des Schadens die mitunter in den Bedingungen noch enthaltene 6-monatige Frist zum möglichen Schadenrückkauf beginnt.

Viele Grüße
Loroth

hey,

er meldet sich nicht bei der Versicherung.
Es sind ja XY’s Sorgen, denn sie muss ja den Schaden zahlen. Entweder in einem mal, oder ihre Beiträge werden erhöht.
Bis jetzt wurde der Beitrag nicht erhöht, und XY hat auch noch keine Meldung bekommen, wie hoch der Schaden ist, und die Versicherung hat ausdrücklich gesagt, dass sie sich meldet sobald sich der Unfallgegner mit der Rechnung der Reperatur meldet, sodass XY sich entscheiden kann, ob sie die Kosten einmalig ausgleichen will oder mit den Prozenten hoch gehen will.

Vielen Dank
XY

Hallo Angelinblond,

jetzt wird Ihre Sorge klar, auch wenn sie - so wie Sie diese schildern - unbegründet ist.

Mit der Meldung an die Versicherung haben Sie - völlig korrekt - die weitere Schadenbearbeitung an die Versicherung abgegeben.
Sie müssen sich also insofern keine Gedanken machen, dass ein „Nichtmelden“ des Anspruchstellers für Sie weitreichende neagtive Folgen hat.

Die Versicherung übernimmt nun im Weiteren die Regulierung.

Erst dann (und nicht etwa vorher) können/müssen Sie mit einer 6-monatigen Frist entscheiden, ob Sie den Schaden zurückkaufen möchten und damit Ihre Rabatte schonen oder ob es sinnvoller ist, die Hochstufung zu akzeptieren.
Manche Versicherer haben diese Frist sogar dahingehend verlängert, dass Sie noch im Folgejahr über einen Rückkauf entscheiden können (eine Regelung, die übrigens absolut Sinn macht).

Und eine Hochstufung und damit Verschlechterung Ihrer Beiträge ist eh erst ab dem 01.01. des nächsten Jahres möglich.

Viele Grüße
Loroth