Unfallgegner mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen

Hallo,
ich hatte am Sonntag ein Autounfall. Hier die Fakten in Kürze:

  • Unfallgegner hat mir an rechts-vor-links-Kreuzung die Vorfahrt genommen (ich kam von rechts)
  • an sein Auto war Kurzzeitkennzeichen- datiert auf 5.7.2011 (zum Unfallzeitpunkt schon 12 Tage abgelaufen)
  • er gab mir gegenüber gleich zu, dass er Alkohol getrunken hat und wollte Polizei nicht rufen
  • als ich Polizei rief flüchtete er zu Fuss vom Unfallort
  • mein Auto ist fahrunfähig
  • bei den Zentralruf der Versicherten hat man mir gesagt, dass dieses Kennzeichen nicht erfasst ist
    -polizei ermittelt noch

Meine Fragen:

  • Ist er bei der Sachlage noch versichert?
  • Wer erstattet mir jetzt mein Schaden?
  • Was ist, wenn er nicht zahlungsfähig ist?
  • Ich brauche berufsbedingt sehr zeitnah ein Ersatzwagen. Von wem bekomme ich das?
  • An wem soll/kann ich mich wenden (hab nur Teilkasko und keine Rechtsschutzversicherung)?

Ich brauche Hilfe und Ratschläge…bin verzweifelt

hallo Rominak,:

haftung ist klar. unfallgegner voll schuld.

also ohne erfasstes kennzeichen - kein versicherer-kein versicherungsschutz. kann ich mir aber so nicht vorstellen, außer der fahrer des anderen fahrzeuges hätte dieses entwendet. der zentralruf gibt schon manchmal etwas dubiose auskünfte.
also nochmals wegen kennzeichen nachfassen !! es werden keine kurzkennzeichen ohne versicherungsbestätigung ausgegeben !!

der fahrer hat keinen versicherungsschutz. alkohol und unfallflucht sind obliegenheitsverletzungen. diese wirken sich aber nur im innenverhältnis fahrer-versicherung aus.

wenn der versicherer feststeht wird er deinen schaden wohl zahlen (Nachhaftung 1 Monat nach Ablauf). nimmt aber regress beim fahrer. hat der versicherer aber rechtzeitig das kurzkennzeichen gekündigt und ist ggf. aus der nachhaftung wird die sache wohl schlecht ablaufen - kein schadenersatz !!

wenn der unfallerursacher kein geld hat - schei … dann bleibst du auf deinen kosten sitzen . du kannst dann zwar kagen und einen titel erwerben… von zeit zu zeit versuchen zu vollstrecken … aber wenn nichts zu holen ist ?

nimm vorerst keinen mietwagen, oder nur den kleinsten-billigsten !

Du kannst dich auch noch an die verkehrsopferhilfe - hamburg - wenden (entschädigungsfonds nach dem pflichtversicherungsgesetz) trage vielleicht einmal dort deinen fall vor.

ielleicht konnte ich etwas helfen.
grüße hook