also ohne erfasstes kennzeichen - kein versicherer-kein versicherungsschutz. kann ich mir aber so nicht vorstellen, außer der fahrer des anderen fahrzeuges hätte dieses entwendet. der zentralruf gibt schon manchmal etwas dubiose auskünfte.
also nochmals wegen kennzeichen nachfassen !! es werden keine kurzkennzeichen ohne versicherungsbestätigung ausgegeben !!
der fahrer hat keinen versicherungsschutz. alkohol und unfallflucht sind obliegenheitsverletzungen. diese wirken sich aber nur im innenverhältnis fahrer-versicherung aus.
wenn der versicherer feststeht wird er deinen schaden wohl zahlen (Nachhaftung 1 Monat nach Ablauf). nimmt aber regress beim fahrer. hat der versicherer aber rechtzeitig das kurzkennzeichen gekündigt und ist ggf. aus der nachhaftung wird die sache wohl schlecht ablaufen - kein schadenersatz !!
wenn der unfallerursacher kein geld hat - schei … dann bleibst du auf deinen kosten sitzen . du kannst dann zwar kagen und einen titel erwerben… von zeit zu zeit versuchen zu vollstrecken … aber wenn nichts zu holen ist ?
nimm vorerst keinen mietwagen, oder nur den kleinsten-billigsten !
Du kannst dich auch noch an die verkehrsopferhilfe - hamburg - wenden (entschädigungsfonds nach dem pflichtversicherungsgesetz) trage vielleicht einmal dort deinen fall vor.