Hey Leute,
ich wollte mal fragen, ob der Unfallverursacher auch Anrecht auf einen zweiten Sachverständigen seiner Wahl hat?
Ich freue mich auf Antworten.
Hey Leute,
ich wollte mal fragen, ob der Unfallverursacher auch Anrecht auf einen zweiten Sachverständigen seiner Wahl hat?
Ich freue mich auf Antworten.
Hey, wenn Sie den Artikel ändern, während ich darauf antworte, bekomme ich eine Fehlermeldung (nix lustig). Daher meine Antwort nur noch in der Kurzfassung:
Der Anspruchsgegner hat keinen Anspruch auf ein zweites Gutachten. Das ist eine beliebte Methode von Versicherungen, um die Schädenshöhe zu drücken. Darauf sollte man sich nicht einlassen, muss aber eventuell damit rechnen, dass man erst vor Gericht Recht bekommt.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Der Anspruchsgegner hat keinen Anspruch auf ein zweites
Gutachten.
Warum sollte er auch ? Damit er solange Gutachten bestellen aknn, bis ihm das Ergebnis gefällt ?
Das ist eine beliebte Methode von Versicherungen, um die Schädenshöhe zu drücken.
Es steht dem Anspruchsgegener frei, ein Gutachten auf seine Kosten zu bestellen, wenn er mit dem ersten nicht zufrieden war. Wer die Musik bestellt, bezahlt auch.
Darauf sollte man sich nicht
einlassen, muss aber eventuell damit rechnen, dass man erst
vor Gericht Recht bekommt.
Und das Prozeßrisiko tragen, aber dafür gibt es ja auch eine Versicherung, die das bezahlt.
ich wollte mal fragen, ob der Unfallverursacher auch Anrecht
auf einen zweiten Sachverständigen seiner Wahl hat?
Er hat Anrecht auf so viele Sachverständige, wie er möchte, wenn er nicht erwartet, das jemand anderes die Gutachter bezahlt.