Unfallgegner schuld - will aber nicht zahlen

Guten Tag,

ich hatte einen Unfall andem die Streitfrage noch nicht geklärt ist. Trotz laut der polizeilichen Aussage und meines Anwaltes, ist der Unfallgegner der Schuldige.

Ich meldete bei seiner Versicherung den Unfall.
Die schickten mir gleich einen Mietwagen.
Jedoch kam erst am 18.11. der Gutachter der gegnerischen Versicherung. Dieser schickte mir kein Gutachten (bis heute nicht!).

Erst nach Aufforderung an die Versicherung bekam ich eins von der Versicherung (23.11.).
Nun möchte ich mein Auto fachgerecht reparieren lassen. Laut der Aussage meines Anwaltes stehen mir aber nur 3 Tage ab Gutachtenerhalts zu. Das wäre HEUTE!

Ich kann das Auto aber weiterhin nicht reparieren lassen außer es übernimmt vorerst meine Versicherung. Wie lange steht mir also ein Mietwagen zu?

Vielen Dank denn ic bin wirklich verzweifelt. Ich glaube langsam mein Anwalt ist nämlich nicht der Beste :wink:

denn ich kann den Schaden nicht virab aus eigener Tasche bezahlen.

Doch er hat bis heute den Schaden nicht seiner Versicherung gemeldet.

Hallo Creativistia,

ich fürchte, da liegt ein Missverständnis vor. Ich habe keine Ahnung von Fragen des Versicherungswesens. Tut mir leid.

MfG SdV

Hallo,

das man den Wagen nur während 3 Tagen ab Gutachtenerhalt reparieren kann habe ich noch nie gehört und glaube auch nicht das dies so korrekt ist.
Da Sie ja die Daten der gegnerischen Versicherung haben und schon mit selbiger in Kontakt standen, dürfte es kein großes Problem sein den Wagen in eine Vetragswerkstatt Ihrer Wahl zu schaffen samt Gutachten und Versicherungsunterlagen, dort den Fall kurz zu schildern und die Werkstatt bitten die Regulierung des Schadens direkt mit der Versicherung zu klären. Macht jede Werkstatt. Diese reparieren den Schaden und schicken die Rechnung direkt an den Versicherer. Sie brauchen nicht selbst tragen. Den Mietwagen schnellst möglich zurück geben, also sofort nach der Reparatur. Damit haben sich die Versicherungen eigentlich immer recht pingelig. Prinzipiell sind es wohl 10 Tagen seit dem Unfall wo Ihnen ein Mietwagen zusteht, wenn man allerdings belegen kann das der Mietwagen weiterhin unabdingbar steht einem dieser auch zu. Oder können Sie mit Ihrem Auto noch fahren auch wenn ein Schaden dran ist? Dann liegt der Fall anders. Ich sehe hier gar kein Problem, auch das der Verursacher sich nicht bei seiner Versicherung gemeldet hat, Sie haben es ja gemeldet.

Schönen Tag und viel Glück

Hallo
es tut mir leid was Ihnen da passiert ist und ich hääte an Ihrer Stelle noch eine zweite Meinung eingeholt.Ist leider nun zu spät…Aber ch kann Ihnen da auch leider nicht weiter helfen…Es tut mir leid und hoffe Sie bekommen es hin