Liebe/-r Experte/-in,
ich habe beim ausparken ein anderes neben mir stehendes fahrzeug an der stoßstange gestriffen. hierbei ist an der ecke der stoßstange ein schaden in form von etwas lackabrieb meines autos entstanden.
zufälligerweise stand direkt neben unseren fahrzeugen ein streifenwagen der polizei, die den unfallhergang beobachtet hatten. fotodokumentation wurde sofort von mir unter aufsicht der polizei die den schaden aufgenommen hat gemacht. es handelt sich bei dem fahrzeug des geschädigten um ein 18 jahre altes extrem verbeult und verunfalltes auto mit etlichen vorschäden an der stoßstange. dies wurde auch im bericht der polizei so festgehalten.
nun hat sich der geschädigte bei mir gemeldet und meint die alten verbeulungen im kotflügel stammen ebenfalls von meinem rempler. sein reparaturkostenvorschlag der werkstatt für ausbeulen und lackieren kostet angeblich 300 euro. er möchte sich gerne außergerichtlich und ohne versicherung mit mir einigen.die verbeulungen stammen aber definitiv nicht von meinem rempler, weil dies aus dem fahrwinkel auch garnicht möglich gewesen wäre. wie verhält man sich am besten in solch einem fall. bleib ich auf den kosten eines gutachten sitzen wenn es dazu kommt? sollte man anzeige wegen versuchten betruges machen?
vielen dank für eure antworten.
Hallo,
melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Haftpflichtversicherer.
Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Der Haftpflichtversicherer soll nicht nur den evt. entstandenen Schaden regulieren sondern Sie auch vor unberechtigten Ansprüchen schützen.
Weisen Sie Ihren Versicherer auf Ihren Verdacht hin und bitten Sie Ihn um Aufklärung und Hilfe.
Der Versicherer wird dann evt. selbst ein Gutachten in Auftrag gegen.
Mit freundlichen Grüßen
hallo, vielen dank für die schnelle antwort.
natürlich hab ich den schaden sofort meiner versicherung gemeldet. nur ist es natürlich so, das es sich bei einem eigentlichen schaden unter 50 euro kaum lohnt ihn regulieren zu lassen und dann prozentual hochgestuft zu werden. es besteht ja auch die möglichkeit den fall anschließend von der versicherung zurück zu kaufen und dadurch nicht hochgestuft zu werden. nur hab ich angst davor das meine versicherung bei der schadensregulierung zu großzügig vorgeht. ich werd morgen mal die angelegenheit mit meiner versicherung besprechen und mich von denen beraten lassen.
ich wünsch noch einen schönen abend
mfg
markus
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe beim ausparken ein anderes neben mir stehendes
fahrzeug an der stoßstange gestriffen. hierbei ist an der ecke
der stoßstange ein schaden in form von etwas lackabrieb meines
autos entstanden.
handelt sich bei dem fahrzeug des geschädigten um ein 18 jahre
An einem Schaden darf man sich nicht bereichern. Wenn der Stoßfänger schon vorher stark beschädigt war und der neue Schaden geringer ist. Ist der Geschädigte hinterher ja besser gestellt. Ich würde den Schaden bei der eigenen Versicherung melden und den Hinweis geben, das der Stoßfänger vorher stark beschädigt war.