Hallo,
eine Freundin hatte einen Unfall (nicht schuld) und hat ihr Vehikel nun in die Werkstatt zur Begutachtung. Die Schadenshöhe wurde festgestellt (Totalschaden) und nun soll sie eine „Sicherungsabtretung“ für den Gutachter unterzeichnen. Was genau hat es mit diesem Wisch auf sich? Ist das üblich?
Gruß André
Hallo,
diese Sicherungsabtretung ist sogar sehr gut.
Die entstandenen Gutachtergebühren können so direkt vom Gutachter von der Versicherung eingezogen werden, ohne das die Geschädigte hier in finanzielle Vorleistung treten muss.
Analog gibts es die „Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung“ bei der Reparaturwerkstatt eures Vertrauens.
Viele Grüße
Laber
Zusatzfrage
Danke für die Antwort.
Falls du dich in Versicherungsfragen auskennst (ich tus überhaupt nicht), dann kannst du mir vielleicht noch weiter helfen:
Wie erwähnt hat das Vehikel, ein Moped, laut Gutachten Totalschaden. Für meine Augen ist das Ding aber immer noch verkehrstüchtig. Ich kann jedenfalls nur Schäden an der Verkleidung feststellen, der Unfall war auch nicht so heftig. Ist es möglich und legitim, sich von der Versicherung den Wert des Mopeds auszahlen zu lassen, und dann das Ding auf eigene Faust versuchen zu reparieren? Oder verlangt das Recht, dass das Ding als Totalschaden auch aus dem Verkehr gezogen wird?
Besten Dank und Grüße
André
Hallo,
laut Gutachten war das wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden. Hier übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Mopeds. Klar kannst du dir das Geld auszahlen lassen, dann allerdings ohne Mehrwertsteuer, die nur bei einer tatsächlichen Reparatur gezahlt wird.
Wenn du das Moped wieder hinkriegst und der TÜV nichts dagegen hat spricht ja nichts dagegen.
Viele Grüße
Laber
Hallo,
als Moppedfahrer schau dir genau die Schäden an was dran ist. Ich würde nicht auf einen Kiste fahren die Risse im Rahmen hat oder andere mängel die nicht sichtbar sind aber durch gutachten nachvollziehbar.
Als Versicherungsvertreter sage ich dir kannst du dir nach Gutachten auszahlen abzüglich Restwert.
Gruß Anno
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