Ein Arbeitnehmer hat Ende November 2006 einen Unfall auf den Arbeitsweg. Bekanntlich sind solche Unfallkosten als erhöhte Werbungskosten absetzbar. Da sich die Schuldklärung hinzieht kann der Wagen erst Ende Dezember repariert werden auf Kosten des Arbeitnehmers (keine Erstattung durch die Versicherung).
Die Rechnung für das Material (Ersatzteile) wir auf den 31.12.2006 ausgestellt. Die Rechnung für die Arbeit auf den 01.01.2007. Der Betrag wird am 02.01.2007 Bar bezahlt.
Können die Kosten trotz der Tatsache, dass sie erst am 02.01.2007 bezahlt werden als Werbungskosten für das Jahr 2006 geltend gemacht werden? Ist die Geldübergabe das Entscheidende oder das Rechnungsdatum oder doch der Unfallzeitpunkt oder gar die Abhebung vom Konto? Wenn das Rechnungsdatum entscheidend ist, gibt es ein Problem wenn der 31.12.2006 ein Sonntag war?
Können die Kosten trotz der Tatsache, dass sie erst am
02.01.2007 bezahlt werden als Werbungskosten für das Jahr 2006
geltend gemacht werden?
Nein! Es geht um den Abfluss der Mittel aus der Verfügungsmacht des Arbeitnehmers, also den Tag der Bargeldübergabe. Das bedeutet, die Kosten sind erst in den Werbungskosten 2007 berücksichtigungsfähig.
Nein! Es geht um den Abfluss der Mittel aus der
Verfügungsmacht des Arbeitnehmers, also den Tag der
Bargeldübergabe. Das bedeutet, die Kosten sind erst in den
Werbungskosten 2007 berücksichtigungsfähig.
Mfg vom
showbee
Zunächst vielen Dank für die Antwort.
Nehmen wir an, das keine explizite Quittung ausgestellt wurde sondern nur auf die Rechnung ein „bezahlt“ vermerkt wurde. So kann die Rechnung für das Material trotzdem angesetzt werden oder?
Was ist wenn der Reparaturbetrieb die Rechnung für die Arbeit nur aus dem Grund auf den 01.01.07 ausgestellt hat um keine Umsätze mehr in 2006 zu haben. Ist es das Pech des Arbeitnehmers oder kann man dies anmerken?
Ist das richtig, dass Unfallkosten 2007 nicht mehr angesetzt werden können.
Ist es das Pech des Arbeitnehmers oder kann man dies anmerken?
das Datum stinkt auch so schon einige Meter gegen den Wind. Oder wie ists, wenn Du am Neujahrstag an einer Kfz-Werkstatt vorbeikommst? Rege Betriebsamkeit allerorten? Die ganze Bude voll mit Notfällen, die dringend noch am Feiertag gemacht werden müssen?
Seisdrum - geschrieben ist geschrieben. Datum der Leistungserbringung steht vermutlich auch drauf, oder macht der Betrieb extra Rechnungen für Endverbraucher?
Wenn man explizit darauf hinweist, heißt das natürlich soviel wie „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bringe hiermit einen Fall von Steuerhinterziehung zur Anzeige, dem ich Sie nachzugehen bitte“ - mit allen Konsequenzen.