Ich möchte gern wissen, wer die Unfallkosten steuerlich geltend machen kann.
Die Situation ist, dass der Mann mit dem Auto der Lebensgefährtin einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit im Jahr 2009 verursacht. Der Mann ist als Fahrer für das Fahrzeug bei der Versicherung gemeldet.
Das Kfz wird repariert, die Selbstbeteilung in der Haftpflicht wird durch die Versicherungsnehmerin beglichen. Wer macht in diesem Fall die Unfallkosten (hier Selbstbeteilung von 500 EUR) bei der Steuererklärung geltend: der Mann als Unfallbeteiligter oder die Frau als Versicherungsnehmerin des Kfz???
Danke im Voraus!