Unfallkosten selber zahlen

Hallo,
ich hatte einen kleinen Auffahrunfall und wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die Kosten selber zahle. Der Unfallgegner war in der Werkstatt und hat einen Kostenvoranschlag geholt für die Lackierung. Jetzt soll ich das Geld auf sein Konto überweisen. Kann ich ihn etwas unterschreiben lassen, dass ich nach der Zahlung keine weiteren Kosten übernehme und er mir nicht später sagen kann, Rahmen verzogen etc?
Sorry wegen der Unwissenheit und danke für die Antworten.

Hallo,

das würde ich auf alle Fälle machen. Wie es rechtlich korrekt ablaufen muss, weiß ich aber leider nicht.

Gruß,
Micha

hallo lyniilo,

" es ist außer kleinen Lackschäden kein weiterer schaden durch den unfall v. … entstanden. die kosten für die lackierarbeiten wurden von mir übernommen. damit ist der schaden abgegolten und beglichen" = dann sollte niemand mehgr ansprüche stellen könen. auch später. dies ist aberr auch euine rechtsfrage. empfehlung dies noch an einen rechtsexperten hier fragen.

gruß
orovivo

hallo lyniilo,

du kannst alles verlangen… ob er es mitmacht ist eine andere sache…
ich empfehle etwas aufzusetzen, dass mit der zahlung i.H.v. EUR nnn,nn alle ansprüche aus dem unfall vom nn.nn.2011 abgegolten sind. die namen, anschriften und autos (kennzeichen, besser wäre mit fahrgestellnummer) sollten erwähnt werden. die versicherung zahlen kostenvoranschläge nur netto (ohne Mwst) das solltest du auch tun, es sei denn er legt eine rechnung vor.
du hast notfalls immernoch eine kfz-haftpflichtversicherung wo du ggf. den schaden wenn er nicht zu hoch ist zurückzahlen könntest. dann wirst du auch nicht hochgestuft. kommt auf die höhe an. bei deiner versicherung wird er sicher noch 20-30 EUR aufwandsentschädigung verlangen. ggf. nutzungsausfall oder bei reparatur mietwagenkosten. bleib ruhig und sachlich… dann kann man alles regeln. lass dich nicht unter druck setzten.

lass dir aussagekräftige bilder von schaden schicken bzw. mach sie ggf. selbst. notfalls handyfotos. auch dein kfz an der schadenstelle im bild festhalten. kennzeichen sollten auf mind. einem bild lesbar sein.

hoffe ich konnte helfen.
marago

Eine solche Vereinbarung kann auf keinen Fall schaden.

Hallo Lyniilo

sicher ist diese Art der Einigung möglich,besser ist es
ein Schriftstück aufzusetzen das der Geschädige keine Ansprüche mehr hat und stellt. Dieses persönlich unter Zeugen unterschreiben lassen und bar bezahlen.
Wenn du ganz sicher gehen willst kannst du auch bei der Autoversicherung anrufen und Rat einholen
vg

Hallo,

ja klar sollte man sich ein Schreiben unterzeichnen lassen das der Schaden bis dieser Zahlung beglichen ist und keine weiteren Forderungen bestehen!!

MfG www.thomas-wolter.eu

Das machst Du auf gar keinen Fall.
Du meldest diesen Unfall Deiner KFz Versicherung.
Diese reguliert den Schaden. Nach der Regulierung erhältst Du eine Nachricht.
Du meldest Dich bei Deiner KFz Versicherung und lässt prüfen, ob es für Dich günstiger ist, den Schaden an die Versicherung zurückzuzahlen.
Der Hintergrund ist, dass Du laut Versicheungsbedingungen nicht berechtigt bist, einen Schaden selbst zu regulieren.
Bedenke bitte, dass es auch Leute gibt, die hier abzocken wollen. Du bleibst möglicherweise dann auf Deinen Kosten sitzten und hast einen Haufen Ärger, weil Deine Versicherung Dir sagt, wir zahlen den Schaden nur in der Höhe, die uns angemessen erscheint.
Also überlasse das Deinem KFz - Versicherer.
Viele Grüße
Julius Jordan

Guten Morgen,

KFZ ist nicht mein Fachgebiet, da kann ich leider nicht helfen.

freundliche Grüße

Hallo Lynillo,

bitte bei jedem Unfall die Polizei holen, auch wenn die nicht immer will. Eine Dokumentation des Unfalls, gerade wegen angeblicher Nachfolgeschäden, wird immer wichtiger. Es entstehen ja keinem Nachteile dadurch.

Deckeldicht kann mann eine entgültige Regulierung natürlich nur über einen Rechtsanwalt machen.

Aber Du solltest folgendes kurz zu Papier bringen:

Briefkopf

Schadensabgeltung Verkehrsunfall Aktenzeichen xy, Unfallort xxx, Unfalltag XX.XX.XXXX

Unfallverursacher Her/Frau
Fahrzeug YY-11 11

Geschädigter Herr/Frau
Fahrzeuge yx-22 22

Aufgrund des oben benannten Verkehrsunfalles vom xx.xx.xxxx zahlt der Unfallverursacher einen Betrag in Höhe von xxx Euro zur Schadensabgeltung an den Geschädigten zum XX.XX.XXXX aus.
Mit Zahlungseingang des Betrages auf dem Konto des Geschädigten sind alle wechselseitigen Ansprüche, sowohl gegenwärtig als auch zukünftig, abgegolten.

Bankverbindung zur Überweisung

Kontoinhaber: xxx
Kontonummer.:xxx
Bankleitzahl: xxx
Name der Bank

Datum, Unterschrift

So in etwa könnt eine Verzichtserklärung aussehen.

Mich findet man auch unter www.debeka.de/mia/lutz_simon

Würde ich mir auf jeden Fall unterschreiben lassen! Es ist ja nicht damit getan daß Sie ihm Geld für eine Lackierung überweisen. Es muß ja die Gewissheit bestehen, daß damit alle Ansprüche des Unfallgegegners befriedigt sind. Für die Zukunft empfehle ich einen Versicherungstarif mit „Rabattschutz“. Dann hat man zumindest einen Schaden „frei“, ohne Höherstufung im nächsten Jahr. Dann kann man solche Dinge entspannt die Versicherung regeln lassen.

Das würde ich dir empfehlen. Also vor der Zahlung würde ich dem Unfallgegner einen Vertrag schicken mit dem entscheidenden Satz, dass mit dieser Zahlung sämtliche Ansprüche abgegolten sind. Nach seiner Unterschrift würde ich die Zahlung vornehmen. Dann bist du auf der rechtlich sicheren Seite.

Selbstverständlich können Sie das versuchen. Aber was hat das mit Ihrer Versicherung zu tun?

Hallo Lynito,

also grundsätzlich ist es immer richtig so etwas schriftlich festzuhalten. Ich meine ich hätte schon den Text, „damit erlöschen alle gegenseitigen Ansprüche“ in einem solchen Fall gelesen.

Es grüßt
der Ruhestandsplaner.

Hallo,

ja klar. Es sollte schriftlich vereinbart werden, dass mit Zahlung des Betrags sämtl. gegenseitigen Ansprüche / Verpflichtungen aus dem Schaden vom soundsovielten abgegolten sind.

Ggf. vorsichtshalber noch einen Juristen fragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Ja, ich denke das sollte gehen.
Gruß Martin
http://www.der-banker.de/