Unfallkosten Steuererklärung 2009

Guten Tag,

ich möchte gern wissen, wer die Unfallkosten steuerlich geltend machen kann.

Die Situation ist, dass der Mann mit dem Auto der Lebensgefährtin einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit im Jahr 2009 verursacht. Der Mann ist als Fahrer für das Fahrzeug bei der Versicherung gemeldet.

Das Kfz wird repariert, die Selbstbeteilung in der Haftpflicht wird durch die Versicherungsnehmerin beglichen. Wer macht in diesem Fall die Unfallkosten (hier Selbstbeteilung von 500 EUR) bei der Steuererklärung geltend: der Mann als Unfallbeteiligter oder die Frau als Versicherungsnehmerin des Kfz???

Danke im Voraus!

Hallo,

die frage ist sehr Speziell, aber wenn jemand diese Kosten geletend machen kann, dann nur der Verursacher bzw. der der die 500 Euro zahlen muss.

Ich hoffe es kommen qualitativere Antworten als meine.

LG Sascha

hi,

vorab: es macht keinen sinn, wenn du deine frage sowohl experten als auch im forum stellst. das ist doppelte arbeit, und der erknenntiswert steigt deshalb nicht an.
ich beschränke mich daher auf´s nötigste, da das forum schon antworten wird:

wenn überhaupt, kann nur der schadenverursacher einen schaden steuerlich geltend machen. geltend machen kann man alle schäden, die im zusammenhang mit dem schaden entstanden sind.
es ist unerheblich, ob der schaden mit dem eigenen oder mit einem fremden kfz geschah. wurde der schaden mit einem fremden kfz verursacht, sollte der geschädigte schadenersatz geltend machen (wenn auch nur pro forma), dann sollte einer geltendmachung nichts im wege stehen.
wichtige voraussetzung: es ist zwingend notwendig, daß der unfall im zuge beruflicher oder dienstlicher belange passierte. ein klitzekleiner umweg über die örtliche bäckerei hebelt das schon komplett aus.
dieser bezug muß dem finanzamt auch lückenlos nachgewiesen werden, am besten mit polizeiprotokoll.

saludos, borito