Unfallkosten = Werbungskosten?

Hallo,

Frau X ist Arbeitnehmerin, ihr Mann ist Rentner. Meist ist Frau X mit öffentl. Verkehrsmitteln unterwegs, selten mit dem PKW. Da der PKW nur auf den Mann zugelassen ist fährt er sie dann zur Arbeit.
Nun baut er einen Unfall auf der Fahrt zu (ihrer) Arbeit.

Sind die nun folgenden Unfallkosten (die von ihm verursacht wurden) bei ihr als WK absetzbar? Klar könnte man hier argumentieren dass es auf dem Weg zu ihrer Arbeit passiert ist, aber es ist weder ihr PKW, noch ist sie gefahren.

LG und Danke schon mal im voraus
Tobi@s

Hallo,

Frau X ist Arbeitnehmerin, ihr Mann ist Rentner. Meist ist
Frau X mit öffentl. Verkehrsmitteln unterwegs, selten mit dem
PKW. Da der PKW nur auf den Mann zugelassen ist fährt er sie
dann zur Arbeit. DAS IST EIN KOMISCHES ARGUMENT
Nun baut er einen Unfall auf der Fahrt zu (ihrer) Arbeit.

Sind die nun folgenden Unfallkosten (die von ihm
verursacht wurden) bei ihr als WK absetzbar? Klar
könnte man hier argumentieren dass es auf dem Weg zu ihrer
Arbeit passiert ist, aber es ist weder ihr PKW, noch ist sie
gefahren.

LG und Danke schon mal im voraus
Tobi@s

JA, das geht schon.
Gruß Tom

Hallo Tom,

JA, das geht schon.

hast du evtl. irgendwelche Beweise dafür? Sowas müsste ja eigentlich irgendwo stehen.

Danke
Tobi@s

Hier bin ich fündig geworden:

BFH Urteil vom 17.10.1973 - VI R 211/70

Hier steht dass es nicht wichtig ist ob der Mann gefahren ist.
Wichtig ist nur dass es (eindeutig) auf der 1. Hin- oder der letzten Rückfahrt passiert ist.

Nun muss ich nur noch herausfinden ob die EF tatsächlich mit in dem Auto gesessen hat.

LG