Hallo Wissende,
stimmt es, dass eine Arbeitsunfallmeldung spätestens drei Tage nach Abgabe an die zuständige Unfallversicherung weitergeleitet werden muss ?
Gruß
Mimung
Hallo Wissende,
stimmt es, dass eine Arbeitsunfallmeldung spätestens drei Tage nach Abgabe an die zuständige Unfallversicherung weitergeleitet werden muss ?
Gruß
Mimung
Hallo Mimung,
stimmt es, dass eine Arbeitsunfallmeldung spätestens drei Tage
nach Abgabe an die zuständige Unfallversicherung
weitergeleitet werden muss ?
Ich versteh das so, dass das nur bei AU mit mehr als 3 Tagen oder Tod des Mitarbeiters so gilt, aber vielleicht interpretier ich das falsch. -> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html
MfG
Danke für die genaue Information !!!
Lieben Gruß
Mimung