Folgender Sachverhalt:
Vor etwas über 10 Jahren erlitt ich einen wegeunfall und die Diagnose lautete tibiakopffraktur. Ich erhielt verletztengeld und danach keine weitere Leistung. 2005 wurden dann die Platten und Schrauben entfernt. Jetzt vor kurzem häuften sich die Schmerzen derart, dass ich einen Arzt aufsuchen musste. Arthrose dritten Grades kam jetzt noch hinzu. Daraufhin wurde ich von dem unfallversicherugsträger aufgefordert ein Gutachten erstellen zu lassen ob eine undallrentenanspeych besteht. Das Gutachten hab ich als Kopie bekommen. Der Gutachter stellte fest, dass die schwere Arthrose eindeutig unfallfolgen sind. Er erstellte dann auch die liste der Prozente für die zeit von Bezug von verletztengeld 100% danach bis März 2005 15% von März bis heute 20% und bis auf unbestimmte zeit ebenfalls 20% hab ich nun einen Rentenanspruch ggf auch rückwirkend bis 2005? Danke für eure Mühen im voraus