Hallo Christa,
ich freue mich, das den Insassen des KFZ nichts passiert ist und hoffe für dich, das die nächsten 27 jahre auch nichts ähnliches mehr passiert.
Folgende Ansprüche kannst du geltend machen:
a) Bei einem Totalschaden bekommst du den Zeitwert deines KFZ abzgl. des Restwertes. In deinem Gutachten stehen auch Abnehmer für das Schrottauto drin, die dir den Restwert bezahlen. Stimme mit der Versicherung ab ob du diese Abnehmer anrufst oder die gegnerische Versicherung. Die genauen Zahlen findest du in dem Gutachten. Die Rechnung des Gutachten gibst du bitte an die gegnerische Versicherung, wenn dieses nicht schon der Gutachter automatisch gemacht hat.
b) In dem Gutachten ist auch (meistens) der Nutzungsausfall aufgeführt. Das ist eine Tagespauschale und wird für die Anzahl der Tage gezahlt, in denen das Auto wieder repariert werden könnte. Der Nutzungsausfall richtet sich nach deinem Typ Auto und wird so bezahlt, als das du dir einen Leihwagen genommen hättest, der deinem Typ entspricht, aber auf keinen Fall höher. Bsp. du fährst einen Golf IV 1,6, dann kannst du dir eine Pauschale pro tag zahlen lassen für einen Golf IV 1,6. Willst du eine Pauschale für einen Audi A4 haben, tja natürlich nicht! Sollte die Pauschale nicht im Gutachten stehen, so rufe deine eigene KFZ Versicherung an, die haben die Zahlen. Du kannst nur eines entweder Nutzungsausfall geltend machen oder dir einen Leihwagen nehmen. Leihwagen werden eine Nr. kleiner bezahlt, also Golf IV 1,4.
c) Durch den Unfall beschädigte Sachen (Hose, Brille, CD, etc.) und die enstandenen Kosten. Bsp. Mein Mann mußte 60 km fahren um mich abzuhohlen,etc.
d) Aufwendungspauschale von 25€ für Telefon, etc.
Im Normalfall werden solche Sachen recht schnell und zügig abgewickelt. Wichtig ist, das alle Unterlagen der gegenerischen Versicherung vorliegen. Das heißt die Schadenschilderung des Verursachers, deine eigene Darstellung, deine Ansprüche (soweit geht mit Belege). Die besten Erfahrungen habe ich damit gemacht, das der Geschädigte bei der gegnerischen Versicherung (Sachbearbeiter) anruft und mit diesem direkt die Punkte abklärt, was die Versicherung noch brauch. Ein Anwalt wäre dann einzuschalten, wenn es bei der Haftungsfestellung oder Bewertung des Schaden zu Unstimmigkeiten kommt.
Solltest du Fragen haben, einfach melden,
Gruß
Martin