Unfallschaden

Liebe Forumsteilnehmer,
leider hat uns ein Verkehrsteilnehmer unser Auto schrottreif gefahren.
Zum Glück kein Personenschaden, sondern nur Sachschaden
Ein Gutachten wurde bereits in Auftrag gegeben.
Ergebnis: Totalschaden, Fahrzeug kann nun verschrottet werden

Hat jemand Erfahrung, welche Aufwendungen man nun bei der gegenerischen KFZ-Versicherung geltend machen kann,
Kosten für das Gutachten?
Leihwagen?
Nutzungsausfallentschädigung
etc.

Schmerzensgeld kommt nicht in Betracht, da wie bereits erwähnt, kein Personenschaden.

Muß man sich dazu einen Fachanwalt nehmen um die Ansprüche geltend zu machen oder werden die Schadenfälle von den KFZ-Versicherungen problemlos abgehandelt?

Habe (Gott sei Dank) diesbezüglich keinerlei Erfahrung, da ich in den lezten 27 Jahren keinen Unfall hatte…

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichem Gruß, Christa.

Hallo,
was war denn das für ein Gutachter? Meiner hat das für mich in einem identischen Fall (Auto auf dem Parkplatz geschrottet) erledigt.

  • Gutachterkosten. (wieso schickt der Gutachter die Rechnung nicht gelich an die gegnerische Versicherung?)
  • Nutzungsausfall ODER Leihwagen.
    … beim nächsten mal zu 'nem anderen Gutachter, am besten zu 'nem kleinen, der sich um seine Kunden bemüht. :wink:

… bei mir gab’s noch Streit mit dem Unfallverursacher und selbst das hat der Gutachter ohne Anwalt ohne Kosten für mich geregelt.

cu Rainer

Hallo Christa,
ich freue mich, das den Insassen des KFZ nichts passiert ist und hoffe für dich, das die nächsten 27 jahre auch nichts ähnliches mehr passiert.

Folgende Ansprüche kannst du geltend machen:

a) Bei einem Totalschaden bekommst du den Zeitwert deines KFZ abzgl. des Restwertes. In deinem Gutachten stehen auch Abnehmer für das Schrottauto drin, die dir den Restwert bezahlen. Stimme mit der Versicherung ab ob du diese Abnehmer anrufst oder die gegnerische Versicherung. Die genauen Zahlen findest du in dem Gutachten. Die Rechnung des Gutachten gibst du bitte an die gegnerische Versicherung, wenn dieses nicht schon der Gutachter automatisch gemacht hat.

b) In dem Gutachten ist auch (meistens) der Nutzungsausfall aufgeführt. Das ist eine Tagespauschale und wird für die Anzahl der Tage gezahlt, in denen das Auto wieder repariert werden könnte. Der Nutzungsausfall richtet sich nach deinem Typ Auto und wird so bezahlt, als das du dir einen Leihwagen genommen hättest, der deinem Typ entspricht, aber auf keinen Fall höher. Bsp. du fährst einen Golf IV 1,6, dann kannst du dir eine Pauschale pro tag zahlen lassen für einen Golf IV 1,6. Willst du eine Pauschale für einen Audi A4 haben, tja natürlich nicht! Sollte die Pauschale nicht im Gutachten stehen, so rufe deine eigene KFZ Versicherung an, die haben die Zahlen. Du kannst nur eines entweder Nutzungsausfall geltend machen oder dir einen Leihwagen nehmen. Leihwagen werden eine Nr. kleiner bezahlt, also Golf IV 1,4.

c) Durch den Unfall beschädigte Sachen (Hose, Brille, CD, etc.) und die enstandenen Kosten. Bsp. Mein Mann mußte 60 km fahren um mich abzuhohlen,etc.
d) Aufwendungspauschale von 25€ für Telefon, etc.

Im Normalfall werden solche Sachen recht schnell und zügig abgewickelt. Wichtig ist, das alle Unterlagen der gegenerischen Versicherung vorliegen. Das heißt die Schadenschilderung des Verursachers, deine eigene Darstellung, deine Ansprüche (soweit geht mit Belege). Die besten Erfahrungen habe ich damit gemacht, das der Geschädigte bei der gegnerischen Versicherung (Sachbearbeiter) anruft und mit diesem direkt die Punkte abklärt, was die Versicherung noch brauch. Ein Anwalt wäre dann einzuschalten, wenn es bei der Haftungsfestellung oder Bewertung des Schaden zu Unstimmigkeiten kommt.

Solltest du Fragen haben, einfach melden,

Gruß
Martin