Unfallschaden , Abrechnung nach Kostenvoranschlag

Hallo an Alle,

angenommen jemand hat einen Autounfall verursacht. Der Schaden ist nicht zu groß, der Verursacher will ihn ohne Versicherung abrechnen. Der Geschädigte hat einen Kostenvoranschlag eingeholt und teilt zwischenzeitlich mit, nach diesem abrechnen zu wollen.

Muss der Verursacher ihm die Mwst. zahlen obwohl der Schaden nicht gerichtet wird, also keine Mwst. anfällt?

Wie lange hat der Geschädigte Zeit den Schaden doch noch richten zu lassen und die Mwst. dann vom Verursacher zu bekommen?

Für mittelschnelle Antworten sehr dankbare Grüße

Ima

Guten Abend!

Muss der Verursacher ihm die Mwst. zahlen obwohl der Schaden
nicht gerichtet wird, also keine Mwst. anfällt?

Nein.

Umsatzsteuer wird immer nur dann

erstattet,

wenn sie

wirklich

anfällt.

Für mittelschnelle Antworten sehr dankbare Grüße

War’s langsam genug?

Guten Morgen!

Danke. Gibt´s das auch irgendwo schriftlich? Angenommen der Geschädigte lässt den Schaden innerhalb des nächsten Jahres richten, muss die Mwst. dann nachträglich beglichen werden?

Gruß Ima

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Guten Morgen!

Danke. Gibt´s das auch irgendwo schriftlich?

Ja, steht im BGB, § 249 Abs. 2:

„Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“

Angenommen der
Geschädigte lässt den Schaden innerhalb des nächsten Jahres
richten, muss die Mwst. dann nachträglich beglichen werden?

Ja.

Ciao, Wotan

Ganz herzlichen usw. DANK!