Unfallschaden an geliehenem Fahrzeug

Ich habe für meinen Umzug einen Transporter von einem Bekannten geliehen.
Wir haben nichts schriftlich oder mündlich vereinbart. Wichtig war nur Freitag abholen und Sonntag wieder hinstellen.

2 Wochen nachdem ich den Transporter wieder abgegeben hatte, bekomme ich einen Anruf, dass ich mit dem Wagen angeeckt sei. Der Wagen sei in den 2 Wochen nachweislich nur von mir bewegt wurden sein.

Es ist ein Schaden an der Fahrzeugseite entstanden. Von dem Rempler habe ich nichts mitbekommen. Nun hat der Bekannte für 700€ ein Gutachten erstellen lassen. Der Schaden beläuft sich auf 3200€.

Bei dem Transporter handelt es sich um ein Firmenwagen!

Der Schaden wird nicht über dessen Versicherung reguliert, da er nicht mit den Beiträgen steigen will.

Ein Kompromiss von seiner Seite sei nicht möglich. Er will das Geld bar haben.

Meine Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden nicht auf.

Was habe ich für Möglichkeiten?
Muss der Bekanntw eine Ratenzahlung akzeptieren?

Danke vorab!

Hallo,

zuerst einmal weise ich darauf hin, dass die Antwort unverbindlich ist und keine Rechtsberatung darstellt, da mir das nicht erlaubt ist.

Herzlichen Glückwunsch, da hat der Bekannte die „Goldene A-Karte“ gezogen. Den Schaden trägt er zunächst komplett alleine. Weitere, nicht unerhebliche Nachteile können ihm dadurch entstehen, weil es ein Firmenfahrzeug ist und der Firmenbesitzer sicherlich den Schaden an SEINEM FIRMENEIGENTUM ersetzt haben will. Abmahnung etc. etc.
Für den Bekannten, bleibt nur der private Klageweg, der sicherlich nicht von Erfolg gezeichnet sein wird. Anders wird es sich evtl. bei einer Klage des Firmeninhabers gegen seinen Angestellten darstellen, da er min. grob fahrlässig gehandelt hat.

Des lieben Friedens Willen, würde ich den Schaden begleichen und eine einvernehmliche Lösung suchen und das nächste Mal einen Mietwagen bei einem Verleih anmieten.
Schönen Abend und viel Glück beim Verhandeln.
VG S

Also einen solchen Schaden muss man bemerken, sowohl die Entstehung, wie auch rein optisch, nachdem er eingetreten ist.

Der Eigentümer müsste beweisen, dass der Schaden während Eurer Ausleihe entstanden ist - kann er das ?

Grüße, M