Hallo liebe wer-weiss-was Nutzer,
mich wurde interesieren , wenn ich als Geschädigter eines Autounfalls von der gegnerischen Versicherung mir den Verursachten Schaden in Bar Auzahlen lassen will,…(Soweit ich richtig informiert bin, bekommt man dann ja den den Betrag abzüglich der MWST?)…
Ist dazu zwingend ein Gutachter nötig?
Wenn die Schuld von der Versicherung noch nicht anerkannt ist,
reicht es dann aus der Versicherung einen Kostenvoranschlag über die Kosten für eine Reperatur zu kommen zu lassen?
Dieser würde einen ja deutlich billger kommen, als wenn man am Ende für die Kosten des (eines selbst bestellten)Gutachters sitzen bleibt, wenn die Versicherung die Schuld nicht anerkennt.
Oder wird die Versicherung auf jeden Fall einen eigenen Gutachter schicken, wenn es sich um ein älteres auto handelt und die Kosten möglicherweise den Wert des Autos überschreiten?
Vielen Dank schon einmal für mögliche Antworten.
Gruß muxi