Unfallschaden auzahlen lassen - Gutachter?

Hallo liebe wer-weiss-was Nutzer,
mich wurde interesieren , wenn ich als Geschädigter eines Autounfalls von der gegnerischen Versicherung mir den Verursachten Schaden in Bar Auzahlen lassen will,…(Soweit ich richtig informiert bin, bekommt man dann ja den den Betrag abzüglich der MWST?)…

Ist dazu zwingend ein Gutachter nötig?
Wenn die Schuld von der Versicherung noch nicht anerkannt ist,
reicht es dann aus der Versicherung einen Kostenvoranschlag über die Kosten für eine Reperatur zu kommen zu lassen?
Dieser würde einen ja deutlich billger kommen, als wenn man am Ende für die Kosten des (eines selbst bestellten)Gutachters sitzen bleibt, wenn die Versicherung die Schuld nicht anerkennt.

Oder wird die Versicherung auf jeden Fall einen eigenen Gutachter schicken, wenn es sich um ein älteres auto handelt und die Kosten möglicherweise den Wert des Autos überschreiten?

Vielen Dank schon einmal für mögliche Antworten.
Gruß muxi

Hallo !

Nein ,Gutachten ist nicht zwingend,VS kann sich ja auch auf einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt berufen.
Nur,sie muss es ja nicht.

Wenn sie einen eigenen Gutachter bestellt wäre das aber ihre Sache.

Auch der Geschädigte kann auf Kosten der VS einen eigenen Gutachter oder sogar einen Anwalt mit der Abwicklung betrauen(von Bagatellschäden abgesehen).

Nur muss natürlich die Haftungsfrage vorher geklärt sein,und da höre ich ja schon etwas Sorge heraus,ob das so sein wird.
Dann sollte man auch nicht kostenträchtiges selbst in Auftrag geben.

mfG
duck313

Hallo,

Hallo liebe wer-weiss-was Nutzer,
mich wurde interesieren , wenn ich als Geschädigter eines
Autounfalls von der gegnerischen Versicherung mir den
Verursachten Schaden in Bar Auzahlen lassen will,…(Soweit
ich richtig informiert bin, bekommt man dann ja den den Betrag
abzüglich der MWST?)…

Ist dazu zwingend ein Gutachter nötig?

Dies kommt auf die Höhe des Schadens und auf das Alter des Autos an.

Man könnte ja bei der gegn. Versicherung anrufen und einfach fragen.
Wenn ein Gutachten erforderlich ist, kann der Geschädigte dies in Auftrag geben und die gegn. Versicherung muss auch dafür die Kosten übernehmen.

Gruß Merger

Vielen Dank schon einmal für die Auskunft.
Wird im dem Schreiben nach Vorschäden an dem Fahrzeug gefragt. Muss man dann auch Sachen wie einen Delle die, an einen ganz anderen Stelle vorhanden war, angeben. Oder bezieht sich dass nur auf die beim Unfall beschädigten Teile?

Vielen Dank schon einmal für die Auskunft.
Wird im dem Schreiben nach Vorschäden an dem Fahrzeug gefragt.

wenn in einem Schreiben nach Vorschäden am Fahrzeug gefragt wird,
muss man diese natürlich auch wahrheitsgemäß angeben.

Wieso sollte man das tun müssen?

Wieso sollte man das tun müssen?

Betrug ?!

Man ist verpflichtet, auf Fragen des Gegners zu antworten, weil Betrug. Aha.

Man ist verpflichtet, auf Fragen des Gegners zu antworten,

Wer ist hier der Gegner ?

Wie man aus dem Text ersehen kann, will der Geschädigte doch die Abwicklung ohne Gutachten haben.
Wie soll der Versicherer den Wert des Fahrzeugs ermitteln können,
wenn bestehende Schäden am Fahrzeug nicht mitgeteilt werden ?

Beispiel: es handelt sich um eine sogenannte Rostlaube mit vielen Dellen und Schmarren und durch einen neuen Schaden wurde das Heck des Kfz beschädigt.

Lieber Worldwidefab,

ich bin durchaus ein Freund Deiner Spitzfindigkeiten, aber es nervt, wenn daraus Kindereien werden. Die Fragestellung -und meine Antwort darauf- war hier doch letztlich eindeutig.

Wenn ein Unfallschaden hinten rechts zu ersetzen ist, und der Geschädigte auch den Vorschaden hinten links mit beansprucht, so ist das Betrug; auch wenn die meisten es als Kavaliersdelikt sehen.

Es gibt diverse Urteile, die klarstellen, dass ein Geschädigter bei Beauftragung eines Gutachters diesen auf Vorschäden hinweisen muss, damit im Gutachten nicht irrtümlich Schäden kalkuliert werden, die mit dem fraglichen Unfallgeschehen nix zu tun haben.

Einem Juristen sollte man das nicht erklären müssen. Wenn dessen Fachgebiet allerdings ein anderes ist, sollte er einfach mal Ruhe geben (frei nach Dieter Nuhr).

Trotzdem beste Grüße, M

anmerkung

Wenn sie einen eigenen Gutachter bestellt wäre das aber ihre
Sache.

nie im leben würde ich den gutachter der versicherung an mein auto lassen. IMMER auf aufforderung der versicherung einen NEUTRALEN gutachter einschalten.