Unfallschaden eventuell Bremsanlage defekt

Hallo,
ich hatte zum 20.08.2002 einen gebrauchtwagen von einem Ford Händler übernommen, auf dem Wagen ist also 1Jahr Garanntie.

Ich hatte heute einen, nicht unerheblichen UNfall, wobei mein Wagen ein Totalschaden wurde.

Jetzt wo ich wieder klar bei Verstand bin bin ich der Auffassung, dass bei meiner Geschwindigkeit ein Stehen bleiben des Fahrzeuges hätte möglich sein müssen, ich vermute also dass die Bremsanlage nicht in Ordnung war.

Ich hatte vor einem halben Jahr schon einen fast Unfall wobei ich dies aber auf Aqua planing zurück geführt habe, diesmal war die Strasse aber absolut trocken.

Naja, wie sieht es aus, gibt es ne möglichkeit da was machen zu lassen?

Sollte die Bremsanlage nicht I.O. gewesen sein möchte ich mich beim Händler Schadlos halten, ist dies möglich ?

Was kostet ein Gutachter ?
Danke und Grüsse

Achso, als kleine Ergänzung für den Sachverhalt schaut bitte in Sonstiges oder in unser Auto-Brett.

Grüsse

Hallo,
ich hatte zum 20.08.2002 einen gebrauchtwagen von einem Ford
Händler übernommen, auf dem Wagen ist also 1Jahr Garanntie.

Hallo,

nur mal so am Rande: Wieso stellst Du es als selbstverständlich dar, dass du ein Jahr Garantie hast ?
Der Regelfall dürfte 1 Jahr Gewährleistung sein. Somit obliegt dir die Beweispflicht, dass die Bremse bereits bei Übergabe mangelhaft war. Da du aber fast 1 Jahr vernünftig bremsen konntest, dürfte der Beweis schwerfallen…

Gruß

Matthias

Hi,

Dein Ärger über den Unfall ist verständlich, aber Dein klarer werdender Kopf sollte Dich jetzt andererseits nicht dazu verleiten die Schuld ungerechtfertigt bei anderen zu suchen.

Du hast an anderer Stelle geschrieben daß Du heute morgen „im Halbschlaf“ auf einen anderen aufgefahren bist. Diese interessante Aussage kannst Du ja mal bei Deiner Versicherung oder der Polizei anbringen, Du wirst überrascht sein was die dazu zu sagen haben…

Ich wundere mich übrigens auch daß Du des weiteren gegen die Vorschrift jederzeit anhalten zu können verstoßen hast, außerdem die Sorgfaltspflicht nicht beachtet hast und offensichtlich (denn das impliziert Deine Aussage) der technischen Funktionsfähigkeit Deiner Bremsanlage nicht genügend Aufmerksamkeit geschenk hast. Dafür bist nämlich Du, und nicht der Händler, der Dir den Wagen vor 1 Jahr verkauft hat, zuständig.

Wenn ich an Deiner Stelle wäre würde ich einfach die Klappe halten und kleinlaut im stillen Kämmerlein ärgerlich sein daß mir soetwas passiert ist. Den unschuldigen Händler nun für Dein Verschulden in mehrfacher Hinsicht verantwortlich machen zu wollen halte ich erstens für aussichtslos und zweitens auch für charakterlos. Das hast Du doch nicht nötig, oder?

Schönen Gruß,

MecFleih

Gemerkt und nicht prüfen lassen???
Hi!

Wenn ich an Deiner Stelle wäre würde ich einfach die Klappe
halten und kleinlaut im stillen Kämmerlein ärgerlich sein daß
mir soetwas passiert ist.

Genau das kann ich dabei auch nur wärmstens empfehlen, denn die korrekte Funktion der Bremsanlage liegt in Deiner Verantwortung als Halter des Fahrzeuges.
Du kannst doch nicht 1 Jahr später dem Händler erzählen, er hätte Dir einen Wagen mit defekter Bremsanlage verkauft. Das ist ein Witz.
Mein Kollege hat letztens für seinen 8 Monate alten BMW 320d eine komplett (inkl. 4 Scheiben) neue Bremsanlage benötigt. Bei 25.000 km…
Glaubst Du, BMW wird hiervon einen Teil der Kosten tragen? Wohl kaum…

Grüße,

Mathias

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