Hallo,
ich hatte heute einen kleinen Crash.
Ich fuhr mit dem Auto auf einer Straße mit an der Seite parkenden Autos entlang. Beim Vorbeifahren riss jemand die Fahrertür seines parkenden Autos auf so dass diese gegen mein fahrendes Fahrzeug stieß und so eine Delle u. Lackschaden hinterließ. Derjenige gab die Schadensverursachung zu und wollte wegen des Bagatellschadens keine Polizei da haben. Wir haben das somit unter uns ausgemacht. Nun ist es so, dass das KFZ des Unfallverursachers ein Dienstfahrzeug ist. Derjenige möchte also den Unfall nicht seinem Dienstherrn und nicht der Versicherung melden. Ich habe somit nur den Unfallhergang schriftlich, das Schuldeingeständnis und die Kontaktdaten der Person sowie das KFZ-Kennzeichen und KFZ-Marke der Unfallverursacherin.
Reicht das? Wie wäre jetzt weiter zu verfahren? Ich hatte sowas noch nicht, weiß es daher nicht.
Außerdem ist mein Fahrzeug noch der Bank, es ist 18 Monate alt und läuft auf Finanzierung (3-Wege-Finanz.). Bin ich verpflichtet, der Bank den relativ kleinen Schaden (Kostenvoranschlag ca. 1200€) zu melden? Der Kostenvoranschlag kostete mich 25 Euro. Bekomme ich die irgendwie wieder?
Danke!!
Anfügung!!
Anfügung:
Der Unfallverursacher möchte erstmal den Kostenvoranschlag sehen (den bekomme ich morgen oder Donnerstag) und dann entscheiden, ob er es seinem Dienstherrn und der Versicherung meldet oder es selbst bezahlen. Ist das so in Ordnung oder MUSS er es auf jeden Fall erstmal der Versicherung melden??
Sollte man drauf bestehen dass derjenige es der Versicherung meldet, um abzusichern, dass man selbst nicht auf den Kosten sitzen bleibt?
Danke nochmal!
Hallo !
Was habt Ihr denn nun ausgemacht ?
Der Verursacher(Dienstwagen) will Deinen Schaden privat bezahlen,die ganzen 1200€ ? Und auch den Eigenschaden,wie soll das gehen ?
Warum und wieso ?
Übrigens,die eigenen Versicherungen „verbieten“ ein Schuldanerkenntnis ausdrücklich in ihren Versicherungsbedingungen.
Wie das mit der Bank läuft,weiss ich nicht. Das sollte alles im Finanzierungsvertrag stehen. Bei einer Finanzierung der Kaufsumme verstehe ich aber nicht,was die Bank damit zu tun hat ?
Ist das Auto beschädigt oder zerstört,was ändert sich für die Bank ?
Das Auto ist doch keine Sicherheit,oder doch ?
Dann wäre doch sogar Vollkasko verpflichtend,wie beim Leasingvertrag.
Den Kostenvoranschlag müsste m.E. auch der Unfallverursacher zahlen.
Übrigens,man muß ja Schäden immer unverzüglich melden.
Wenn Der Verursacher nun nicht zahlen will/kann,was machst Du dann?
Dann doch noch die gegnerische Versicherung informieren und es dort regulieren lassen ?
MfG
duck313
Anfügung:
Der Unfallverursacher möchte erstmal den Kostenvoranschlag
sehen (den bekomme ich morgen oder Donnerstag) und dann
entscheiden, ob er es seinem Dienstherrn und der Versicherung
meldet oder es selbst bezahlen. Ist das so in Ordnung oder
MUSS er es auf jeden Fall erstmal der Versicherung melden??
Sollte man drauf bestehen dass derjenige es der Versicherung
meldet, um abzusichern, dass man selbst nicht auf den Kosten
sitzen bleibt?
Aha !
Es wird schon etwas klarer. Wenn er die Schadenshöhe hört wird er bestimmt nicht mehr selbst zahlen wollen !
Der Verursacher muß sofort den Schaden melden,ob reguliert wird ist eine zweite Sache.
Ich würde es auch Deiner eigenen Kfz-Versicherung melden,daß Du einen Unfall gehabt hattest. Weisst Du denn,ob er andere nicht später sagt,Du seist Schuld oder hättest Mitschuld ?
Man muß laut VS-Vertrag unverzüglich melden.
Wenn jemand einen Unfallschaden/Parkschaden unbedingt selbst bezahlen will,finde ich das immer etwas eigenartig. Warum,frage ich mich da ?
Um eine Rückstufung im Vertrag zu vermeiden(hier ja nicht der Fall,bei Dienstwagen)kann man noch das ganze Vertragsjahr entscheiden,ob man der VS diese ausgelegte Summe erstattet,dann wird man nicht zurückgestuft.
Also welchen vernünftigen Grund könnte es geben,nicht über die VS abzuwickeln?
MfG
duck313
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Wenn er die Schadenshöhe hört wird
er bestimmt nicht mehr selbst zahlen wollen !
Der Verursacher muß sofort den Schaden melden,ob reguliert
wird ist eine zweite Sache.
hm und was ist wenn er es einfach nicht meldet?
Ich würde es auch Deiner eigenen Kfz-Versicherung melden,daß
Du einen Unfall gehabt hattest. Weisst Du denn,ob er andere
nicht später sagt,Du seist Schuld oder hättest Mitschuld ?
Man muß laut VS-Vertrag unverzüglich melden.
Ich habe den Unfallhergang und ein Schuldbekenntnis desjenigen.
Also welchen vernünftigen Grund könnte es geben,nicht über die
VS abzuwickeln?
ich weiß nicht…was sollte ich denn nun machen?
Hallo !
Du kannst es natürlich selbst der Versicherung melden.
Rufe bei der Zentralnummer der Versicherungswirtschaft an,dort kannst Du das gegnerische Kennzeichen angeben und die sagen Dir die zuständige VS und verbinden Dich auch bereits dahin,wenn gewünscht.
Dann sagst Du,es gab einen Unfall mit ihrem Versicherungsnehmer,man wird Dir eine Schadensmeldung zusenden.
Dann läuft alles. Mit dem Fahrer selbst hast Du dann nichts mehr zu tun.
Vielleicht rufst Du vorher nochmal den Fahrer an und sagst es,daß Du doch lieber mit der VS abwickeln möchtest.
MfG
duck313
Hai!
ich weiß nicht…was sollte ich denn nun machen?
Beauftrage einen Anwalt deiner Wahl und lehne dich entspannt zurück.
Warum willst du als Ahnungsloser gegen Vollprofis versuchen deine
Ansprüche durchzusetzen?
Als Geschädigter bekommst du den Anwalt natürlich von der gegnerischen
Versicherung bezahlt, das hat der Gesetzgeber nicht völlig sinnfrei
eingeführt.
Der Plem