Hallo zusammen!
Mein Sohn hatte vor knapp 2 Wochen einen Autounfall mit dem Wagen seines Bruders, der ihm den Wagen geliehen hatte.
Er selber war nicht am Unfall schuld. Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen und leider konnte man sich auch kein Kennzeichen merken. Mein Sohn ist allerdings in einen neuen Golf V gefahren. Der Schaden des Golfs wird über die KFZ-Versicherung seines Bruders bezahlt.
Jedoch hat sein Bruder die KFZ-Versicherung, dass keiner unter 25 Jahren mit dem Wagen fahren darf. Mein Sohn ist leider erst 19. Von einen Bekannten habe ich erfahren, dass es mal einen Fall gab das die private Haftpflicht bei so einen Fall aufgekommen ist.
Meine Frage nun, gibt es reelle Chancen, dass die Haftpflicht meines Sohnes für den Schaden an dem Wagen seines Bruders aufkommt?
Vielen Dank in Vorraus.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Hi househalt
dumm gelaufen.
Schau mal in die „allgemeinen Versicherungsbedingungen“.
Bei mir steht da ganz am Anfang:
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Gefahren, welche verbunden sind mit
a) …
b) …
c) dem Führen oder Halten von Kraftfahzeugen“
Gruß
Ulli
Jedoch hat sein Bruder die KFZ-Versicherung, dass keiner unter
25 Jahren mit dem Wagen fahren darf. Mein Sohn ist leider erst 19.
Das sollte der Regulierung nicht im Wege stehen, mit einer Vertragsstrafe sollte man aber rechnen.
Von einen Bekannten habe ich erfahren, dass es mal einen
Fall gab das die private Haftpflicht bei so einen Fall
Das glaube ich kaum. Alles was mit Kraftfahrzeugen zu tun hat, ist in der privaten Haftpflicht ausgeschlossen.
Meine Frage nun, gibt es reelle Chancen, dass die Haftpflicht
Es gibt gar keine Chancen.
Okay!
Dennoch vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Schönen Sonntag noch