ich habe am vergangenen Wochenende einen „kleinen“ Unfall mit meinem Auto gehabt. Ich habe eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, bin ins schleudern geraten und musste das Auto letztendlich noch am selben Abend in eine Werkstatt bringen lassen.
So, nun war ein Sachverständiger vor Ort und hat den Schaden begutachtet: Fazit: 5000 € Schaden!
Da ich überhaupt keine Ahnung von so nem Schnack habe, wollte ich jetzt mal nachfragen wie sich der Sachverhalt bzgl. der Schadensbehebung darstellt.
Ich möchte das Auto gerne bei einer anderen Werkstatt reparieren lassen, aber die Versicherung sagt, dass die Bank nur eine „fiktive“ Schadenregulierung frei gibt…sprich nur gegen Rechnung der Werkstatt…
Der Sinn hinter der Reparatur bei einer anderen Werkstatt war ja eigentlich jener, dass ich am Ende vllt mit nem kleinen Plus aus der Sache herauskomme.
Nun frage ich mich natürlich, ob es nicht evt eine Möglichkeit gibt, den Schaden doch auf Basis des Kostenvoranschlags (Gutachten)regulieren zu können.
ich hoffe das die Anfrage nicht vorzeitig gesperrt wird… ich beeile mich…
der Schaden kann auch nach KVA abgerechnet werden! aber die Werkstatt will natürlich reparieren und Geld verdienen…
aber da kann Ihnen auch ihr Vers.-Vermittler bestens weiter helfen!!
sollten Sie keinen haben stehe ich Ihnen gerne mit meiner Agentur zur Verfügung! evtl. fürs neue Auto wenn Sie es nicht reparieren lassen mit einer Doppelkarte…
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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28279 Bremen
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Mo, Di, Do 9.30 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Hallo Caro!
Das Gutachten ist für die Versicherung bindend und stützt sich auf Reparaturkosten inkl. Arbeitszeit.
Bezahlt wird also der Rechnungsbetrag in genannter Höhe. Wenn du nun eine Werkstatt findest die billiger ist, so wird auch nur dieser Betrag überwiesen.
Hallo Caro,
erstens wäre zu klären, ob Du oder die Vers. Gesellschaft die Werkstatt auswählen darf. Allerdings spielt das keine Rolle, wenn Du auf Kostenvoranschlag abrechnest.
Zweitens wäre zu klären, ob Du oder Deine Leasing/Bank den Regulierungsbetrag bekommt. Aufpassen-steht im Darlehens-bzw. Leasingvertrag!
Drittens-kannst Du immer auf Regulierung über Kostenvoranschlag des Gutachters abzügl. MwSt. bestehen.
Übrigens fiktive bedeutet m.E. genau das Gegenteil, was Du oben schreibst-rede doch mal mit Deiner Bank und erklär denen was Du vor hast-das ist kein Gesetzesverstoß-Du mußt natürlich in eine freie Meisterwerkstatt gehen-denn die Bank möchte ja einen ordentlichen Gegenwert für ihr Darlehen haben.
du kannst das Auto bei jeder beliebigen Werkstatt reparieren lassen, aber erstattet wirst du immer nur den Rechnungsbetrag bekommen. Die Vers. wird dir in keinem Fall die geschätzte Summe überweisen…
was sie da schreiben ist für mich ziemlich unverständlich. Unter anderem schreiben Sie ein kleiner Schaden ?? Ein 5000 Euro Schaden ist für mich aber eher ein grosser Schaden.
Um ihnen zu antworten benötige ich folgende Infos:
Ich gehe davon aus, dass es sich um einen von Ihenn verschuldeten Unfall handelt und dass es sich deshalb um Ihre Kaskoversicheurng handelt.
Was für ein Fahrzeug haben Sie
Was ist beschädigt.
Welche Versicherung kommt dafür auf.
Wer hat den Sachverständigen beauftragt.
Die Aussagen der Versicherung die Sie schildern sind auf jeden Fall ohne weitere Infos nicht nachvollziehbar.
Wenn Kaskoversicherung - dann ist die Frage wichtig ob Sie einen Vertrag mit „Werkstattbindung“ abgeschlossen haben.
Wenn Sie einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen haben, ist die Aussage wahrscheinlich richtig. Dann haben Sei nämlich vereinbart, dass bei einem Schadenfall die Versicherung bestimmen kann, was mit Ihrem Auto geschieht. Wenn nicht, dann sind die Aussagen wahrscheinlich falsch.
Falsch ist auf jeden Fall, Ihre Meinung, dass ein Unfall dazu da ist um daran Geld zu verdienen - das ist eigentlich wirres Zeug.
Eine fiktive Abrechnung ist eine Abrechnung nach Gutachten oder KVA, d.h. die Bank kann nicht gesagt haben, du darfst nur fiktiv nach Vorlage der Rechnung abrechnen. Das ergäbe keinen Sinn. Du musst noch mal genau fragen, was hat die Bank gesagt hat ? Prinzipiell hat aber die Bank das Sagen, da es ihr Auto ist. Wenn die wollen, dass es bei einer bestimmten Werkstatt repariert wird, dann musst du das machen. Das kann ich mir aber gar nicht vorstellen. Das habe ich noch nie von einer Bank gehört, und ich mache das jetzt schon 18 Jahre lang.
Ich kenne dein Problem nur zu gut.
Hätte jemand anderes dein Auto beschädigt, hättest du Anspruch auf den Schadenseratz auch ohne Reparatur.
Dann jedoch ohne Mwst .
Sprich 19% von der Schadensregulierung fallen weg.
Bei selbst Verschuldung ist das ein bisschen anders.
Ich geh mal davon aus, dass du Vollkasko versichert bist,
Kann die Versicherung fordern, dass du eine Rechnung vorlegen musst
Man könnte natürlich per Gutachten abrechnen lassen,
Eine Werkstatt diese Reparatur bescheinigen lassen und mit
der Werkstatt aushandeln wieviel tatsächlich bezahlt werden muss.
Das ist zwar nicht ganz in Ordnung, aber du würdest dich wundern,
Wieviele Werkstätte das machen ohne zu zögern.
Such die Werkstatt deines Vertrauens auf,
Am besten die bei der jemand schon gute Erfahrungen gemacht hat und schildere dort dein Anliegen.
Hallo Caro,
Ich weis ja nicht , was Du unter weiterhelfen möchtest und Dir Vorstellst? Was willst Du denn eigentlich ernsthaft erreichen ? An Deinem eigenen Schaden den Du mit einem Auto gemacht hast, was nicht Dein Eigentum ist , möchtest Du gern noch was daran Verdienen ?
Das über lege Dir doch mal ganz genau. Was in Zukunft kommt, weis Du doch gar nicht ? Wenn Du Deine Finanzierung abbezahlt hast und Du das Teil verkaufen möchtest , wir gefragt ob Schadenfrei oder nicht Schadenfrei ? Den Schaden den Du an Deinem Wagen selbst Verursachts hast , kannst Du Dich Glücklich Schätzen das Du eine Kasko gehabt hast, die das bezahlt. Mit Deinem Kasko Rabatt, der wir auch im naächsten Jahr steigen!
Da solltest Du doch Glücklich sein, das man Dir dne Auto wieder Repariert und nicht traurig sein, wenn der Eigentliche Eigentümer ( die Bank ) das so einfach mit der Versicherung sich einig ist. Entscheidung trifft in dem Fall immer der Eigentümer und der der das bezahlen muss. Da man diese Triksereien bestens kennt und es schon Leute gab , die das Geld der Versicherung bekommen haben und das Auto keiner Reparatur unterzogen haben. Dann haben diese gleichen Leute bei der Bank keine Raten gezahlt und die Bank stand dann mit einem unbezahlten Kredit da, hatte ein kaputtes Auto und haben dann das Teil nicht mal zum Restwert verkaufen können. Vor solchen Betrügereien will sich Bank und Versicherung Schuützen.
Deshalb kann das die Versicherung und auch die Bank untereinander bestimmen, da Du nur Halter des Kfz bist , Eigentümer die Bank. Ist der Kredit abbezahlt, gehört dasnn der Wagen auch voll ends Dir allein und Du kannst bestimmen in solchen Fällen geschieht.
Da kann Dir leider niemand weiterhelfen und entscheide Dich einfach dafür, das man Dein Wägelchen gut Instand setzt. Bei allem bist Du dann in der besseren Position und hast bei Ende der Ratenzahlung eben doch ein Repariertes Auto .
Ich hoffe ich konnte Dir damit weiter Helfen.
hast Du da eventuell etwas falsch verstanden? Bei einer fiktiven Abrechnung erfolgt keine Reparatur, der Schaden wird in Geldform ausgeglichen, in der Regel ohne die MwSt. Die Regulierung nach einer Reparatur ist die konkrete Abrechnung. Bei einem Leasingfahrzeug entscheidet immer der Leasinggeber ob und wo repariert wird. Läuft das Leasing über einen Hersteller dann hat der natürlich daran Interesse das auch eine eigene Werkstatt an dem Schaden verdient. Es ist aber auch in Hinsicht auf die Rückgabe wichtig das Du die Vorgabe des Leasinggebers befolgst. Im Fall einer anderweitigen Reparatur kann der hinterher behaupten das die Reparatur nicht sach- und fachgerecht erfolgte und dafür empfindliche Abzüge vornehmen. Also, besser den Anweisungen folgen, dann gibt´s nicht hinterher noch Ärger. Das sind die Nachteile beim Leasing.
Hi, wenn Du in deinem tarif eine Klausel drin hast(die natürlich vom vers. beitrag günstiger ist), die besagt das zu zu einer Werkstatt gehen musst, die mit der Versicherung zusammen arbeitet, musst du dort hin oder laut KVA abrechnen.
hier sind zwei Dinge durcheinander geraten: FIKTIVE ABRECHNUNG heißt Auszahlung des Gutachtenbetrags - egal was man dann damit macht.
Eine „FIKTIVE ABRECHNNG gegen Rechnung in der Werkstatt“ ist daher unmöglich / sowas gibts nicht.
Zur eigentlichen Frage: NEIN. Du bist ja lediglich Besitzer des Autos, Eigentümer ist die Bank und die bestimmt, was (und wo und wie) gemacht wird.
Wenn die Bank so entschieden hat, dann wird sie wissen, warum sie das so will.
Anscheinend ist meine Antwort nicht angekommen. Sorry.
Also: ich vermute, dass das Auto finanziert ist und die Bank Deiner Gesellschaft einen Sicheruingsschein ausgestellt hat. Das bedeutet, dass die Gesellschaft nur mit Zustimmung der Bank zahlen darf. Und die macht ihre Zustimmung in der Regel vom Nachweis der Reparatur abhängig. Dieser Nachweis kann in aller Regel nur durch Vorlage einer Reparaturrechnung erbracht werden. Also nix mit Überschuss.
Gruß
Hoddel